Mir kommt dabei eine Erinnerung: Vor etwa fünfzehn Jahren, als ein später zu vorübergehendem politischen Ruhm gekommener Amtsrichter namens Schill noch sein Richteramt bekleidete, berichtete im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft ein Mitreferendar von der folgenden Begebenheit:
Er habe seine Pflichtstation bei der Staatsanwaltschaft abgeleistet und sei mit seinem Ausbilder in einer mündlichen Verhandlung gewesen. Nach Abschluss der Beweisaufnahme habe sein Ausbilder ihn ermutigt, erstmals in seinem Leben einen Schlussvortrag zu halten. Der Referendar aber habe gezögert.
Da habe der Vorsitzende Richter aus einem auf dem Richtertisch liegenden Asservatentüte eine Pistole entnommen und habe mit den Worten "Plädieren Sie!" den Lauf auf den Referendar gerichtet.
Der Vorfall hat seinerzeit gemäßigte Empörung bei der Personalstelle ausgelöst, irgendwelche Konsequenzen hat er wohl nie gehabt. Den Wahrheitsgehalt der Darstellung allerdings hat meines Wissens niemals jemand bestritten.
Was lernen wir also aus diesem Vorfall? Entweder haben sich die Sitten mit der Zeit geändert - oder aber es besteht ein wesentlicher Unterschied dazwischen, ob ein Richter eine Waffe aus purem Daffke in die Hand nimmt oder ob ein Verteidiger damit eine prozessuale Handlung unterstützen will. Der Richter darf selbst ohne ersichtlichen Grund mit der Waffe hantieren, der Verteidiger darf es nicht einmal zur Ausübung seines Amtes.
Eine derartige Ungleichbehandlung sollte eigentlich nicht sein.