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Mittwoch, 14. Dezember 2011

Ich leih' mir was

Stellen Sie sich einmal vor, Ihr Mandat wäre der Vorteilsgewähr beschuldigt und würde nun befragt. Man fragte ihn zum Beispiel, ob er denn vom Unternehmen soundso Geld bekommen habe. Die Frage verneint ihr Mandant und schweigt ansonsten. Insbesondere verschweigt er, dass die Gemahlin des Hauptgesellschafters ihm vor kurzen eine halbe Million geschenkt hat. Dummerweise kommt es heraus.

Wie würde sich das wohl auf die Strafzumessung auswirken? Würde man diese Antwort nicht als allzu dreistes Schelmenstück mit einer besonders hohen Strafe sanktionieren? Wahrscheinlich.

So ähnlich wie in diesem Beispiel argumentiert derzeit unser Herr Bundespräsident. Er habe im Landtag die Frage nach Geschäftsverbindungen zu einem niedersächsischen Unternehmer zutreffend verneint. Nur die Gemahlin dieses Unternehmers, die hatte ihm und seiner Ehefrau ein (zinsloses?) Darlehen in Höhe einer halben Million gewährt. Aber das musste er nicht sagen, danach war ja nicht gefragt. Denkt er. Und grinst wahrscheinlich selbstzufrieden in sich hinein.

Mancher mag - wie hier - meinen, da hätte man im Landtag schlicht die falsche Frage gestellt. Aber es ginge wohl etwas zu weit, wollte man neben der Frage nach geschäftlichen Beziehungen auch noch die Frage nach vergleichbaren Beziehungen zu Ehefrau, Kindern, Großeltern, Neffen oder Nichten des Betreffenden stellen.

Sonst leiht er sich nächstens etwas von Nachbars Hund und sagt dann treuherzig, er hätte keine Geschäftsbeziehungen zu seinem Nachbarn.