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Mittwoch, 2. März 2011

Wer sagt denn, dass Guttenberg nicht die Wahrheit sagt?

Gleich vorweg: Die Überschrift ist ein Plagiat. Sie stammt aus einem Kommentar zu diesem Beitrag von Udo Vetter. Der Kommentator "JSG" mokiert sich darüber, dass Udo Vetter den Grundsatz "In dubio pro reo" ansonsten überstrapazieren, hier aber ignorieren würde.

Es ist schon höchst verwunderlich, wie bei manchen Menschen auf einmal die Maßstäbe verrutschen, wenn es um den schnieken Freiherrn geht.

In dessen Promotion sind nach letztem Stand etwa zwei Drittel des gesamten Textes zum Teil seitenweise ungekennzeichnete Fremdtexte. Wie mögen die wohl dort hinein gekommen sein? Der Verteidigungsminister a.D. sprach von "nicht willentlich". Was mag er damit meinen? Hat er versehentlich im Schlaf Textpassagen aus der FAZ abgeschrieben? Hat er nicht bemerkt, dass er aus der FAZ abgeschrieben hat? Oder hat gar ein Dritter gegen seinen Willen ohne sein Wissen eine gefälschte Doktorarbeit unter seinem Namen eingereicht?

Wer eine auch nur annähernd nachvollziehbare Erklärung für dieses Phänomen hat, die den Verteidigungsminister a. D. entlastet, der möge sich melden. Bisher habe ich noch niemanden gehört.

Sonntag, 5. Dezember 2010

Gieriger Anwalt - Guter Betrüger

Die geschätzte Kollegin Braun berichtet hier über den Betrüger als Mandanten. Nicht nur für Strafverteidiger ein echtes Problem, dem man in der Tat allenfalls durch die extensive Anwendung der Vorschussregel einigermaßen Herr werden kann.

Aber wie gerät die Reaktion auf die berechtigte Empörung der Kollegin? Ein anonymer Kommentator wirft ihr vor,Kursiv ihr Mitgefühl spätestens während des Jurastudiums verloren zu haben, ja mehr noch: Er /Sie wirft der Kollegin "Verachtung für minderbemittelte Mitbürger" vor.

Ja, was hat denn eine berechtigte Honorarforderung mit Verachtung zu tun, was hat Betrug mit Minderbemittlung zu tun? Will hier jemand etwa den Eingehungsbetrug zu Lasten von Rechtsanwälten propagieren? Ist das vielleicht so jemand, der ansonsten immer die Höchststrafe - gleich unter welchen Umständen - fordert, und hier von seiner harten Linie ausnahmsweise abweicht, um den angeblich so gierigen Rechtsanwälten eins auszuwischen?