Freitag, 29. November 2013

Quatsch mit Soße Gabriel


Ja, das war wohl etwas unglücklich von Sigmar Gabriel, mit den Fragen von Marietta Slomka hätte man souveräner umgehen sollen. Aber der Mann hatte eben die Nacht durch verhandelt und war etwas gereizt. Ob man aber Marietta Slomka dazu gratulieren muss, dass sie Siggi Pop so in die Mangel genommen hat, möchte ich stark bezweifeln.

Denn Marietta Slomka hat etwas getan, das Journalisten gerne tun, wenn sie investigativ erscheinen wollen und ihnen sonst nichts einfällt: Sie hat auf der Beantwortung ihrer Frage beharrt, die ihr Gesprächspartner partout nicht beantworten wollte. Der Rest war Gezicke.

Wie viel wert aber ist eine Frage, von der man vorher weiß, dass das Gegenüber sie nicht beantworten wird? In diesem Fall war die Frage längst beantwortet: Die SPD will ihre Basis über den Koalitionsvertrag abstimmen lassen. Ob das nun trickreich ist, wie Maximilian Steinbeis vom Verfassungsblog meint, oder einfach nur gelebte Demokratie, wie Sigmar Gabriel es darstellen möchte, soll hier dahingestellt bleiben.

Als einzige Frage bleibt die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit des Verfahrens. Da mag es Staatsrechtler geben, die Bedenken haben - aber jetzt sind wir doch mal gaaanz ehrlich: Was ist denn das für eine verlogene Grütze, die da angerührt wird? Laut Herrn Degenhardt - dem Staatsrechtler, um den es vorrangig geht - dürfe die Billigung durch die Basis "keine rechtlichen Bindungen für die Zukunft" bedeuten. Das freie Mandat sei in Gefahr. Bitte?

Mit dieser Logik wäre wohl auch ein Koalitionsvertrag selbst kaum mit der Verfassung vereinbar. Und da haben wir über den altbekannten "Koalitionszwang", der von den Akteuren gerne auch mal als "Koalitionsdisziplin" euphemisiert wird, noch gar nicht gesprochen.

Also, so ein bisschen hat der Gabriel doch Recht gehabt, als er das mit dem Quatsch gesagt hat.


Doch nicht das älteste Gewerbe der Welt


Nach ihrer schon halbvergessenen Jagd auf den Wetterfrosch hat Alice Schwarzer jetzt wieder einen rausgeholt: Erst hat sie in der Talkshow von Sandra Maischberger am Montag versucht, Prostituierten zu erklären, dass sie eigentlich zu ihrer Tätigkeit gezwungen würden, jetzt legt sie bei der schreibenden Presse nach: Prostitution sei eigentlich genau so zu behandeln wie Pädophilie.

Schon der Auftritt bei Maischberger war kaum zu ertragen. Dort versuchte Alice Schwarzer dem staunenden Volk zu erklären, dass eigentlich jede Form der Prostitution unter Zwang geschehe. Danach wäre der Beruf der Nutte also gar nicht das älteste Gewerbe der Welt, sondern das des Zuhälters. Wer hätte sonst die erste Prostituierte zu ihrem Treiben gezwungen haben sollen?

Dem widersprach eine auf den ersten Blick glaubwürdige Dame, die erklärte, im Alter von dreißig Jahren ihren angestammten Beruf aufgegeben zu haben, um ein Studio aufzumachen und fortan als Domina zu arbeiten. Nach einigen vergeblichen Versuchen, der an sich kreuzbieder anmutenden Frau den dahinterstehenden Zwang zu entlocken, änderte Alice Schwarzer ihre Taktik und behauptete von da an, die Frau wäre eigentlich gar keine Prostituierte, sondern selbständige Unternehmerin. Dabei wurde einmal mehr klar, wie Alice Schwarzer tickt: Alles was sie selbst nicht freiwillig machen würde, muss zwangsläufig unter Zwang geschehen, wenn es andere tun. Das nennt der Psychologe wohl stark egozentriertes Weltbild.

Jetzt geht UNS EMMA noch einen Schritt weiter und setzt jegliche Form der Prostitution mit Pädophilie gleich. Allerdings gäbe es neben der Zwangsprostitution auch Armutsprostitution. Damit möchte sie wohl das Phänomen umschreiben, dass einige Prostituierte sich prostituieren, weil sie Geld brauchen. Da schau her! Es soll auch schon Rundfunkredakteure und Rechtsanwälte gegeben haben, die für Geld arbeiten. Aber halt! Prostitution ist ja gar keine Dienstleistung, sondern,... sondern, ...dings, ...na, ...äh... eben so was wie Pädophilie. Bäh bäh. Alle einsperren.

Sorry, jetzt bin ich argumentativ wohl auf das Niveau von UNS EMMA abgerutscht. Tut mir leid.


Donnerstag, 28. November 2013

Nützliche Rechtskenntnis


Der Kollege Siebers beschwert sich, dass Gericht und Staatsanwaltschaft kaum mehr mit der Verteidigung reden, aus Angst sie könnten etwas falsch machen. Viel geredet haben die auch früher nicht, aber immerhin: Ab und zu konnte man unterm Ladentisch - also im Richterzimmer - gute Ergebnisse erzielen. Der Weg dahin war allerdings nicht ungefährlich: Zumeist musste der Angeklagte mit einem Geständnis in Vorleistung gehen, und eine Sicherheit hatte er nicht. Denn "offiziell" gab es den Deal ja nicht.

Jeder Deal geschah daher auch in der Hoffnung, dass Staatsanwaltschaft und Gericht sich daran halten würden, was längst nicht immer geschah. Von dieser Problematik zeugt die Rechtsprechung, die letztlich zu der aktuellen Rechtslage geführt hat. Diese Rechtsprechung beruht größtenteils auf Revisionen der Angeklagten, die sich von Gericht und Staatsanwaltschaft übers Ohr gehauen fühlten.

Jetzt muss alles protokolliert werden. Das führt zu merkwürdigen Blüten, obwohl die Rechtslage eigentlich ganz einfach ist. Man muss sie nur kennen. Auf einmal diktieren Richter ohne Not ins Protokoll, dass es Verständigungsgespräche nicht gegeben habe. Das scheint mir auf einem Missverständnis der gesetzlichen Regelungen zu beruhen. Vor einer Aufhebung in der Revisionsinstanz wird man sich dadurch jedenfalls nicht schützen können.

Worauf aber ist die nicht nur vom Kollegen Siebers beobachtete plötzliche Zurückhaltung zurückzuführen? Haben die Organe der Rechtspflege auf einmal Angst, dass man sie an ihrem Wort festhalten könnte? Gescheiterte Verständigungsgespräche sind dabei doch eigentlich ganz einfach zu protokollieren: "Gespräche mit dem Ziel einer Verständigung führten zu keinem Ergebnis." Punkt.

Der Psychologe würde sagen, dass Unsicherheit zumeist auf Unkenntnis der Situation beruhe. Dem ließe sich durch Rechtskenntnis ohne weiteres abhelfen.


Dienstag, 26. November 2013

Der Anruf des Jahres


galt einem mir von Person bekannten Kollegen und kam von einem Mandanten.

Der Mandant hatte eine Vorschussrechnung des Kollegen erhalten und beschwerte sich hierüber mit den Worten

"Aber ich bin doch ihr Mandant."

Nun ist aber erst einmal Schluss mit den Anrufen.

Montag, 25. November 2013

Der Anruf des Monats


... kommt von einem Journalisten. Eigennamen und Ortsangaben habe ich behutsam geändert, schließlich bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Denn genau darum geht es:

JOURNALIST: Guten Tag, mein Name ist Hilmar Bosch vom Ziel-Magazin. Sie vertreten doch den Würger von Wandsbek, den Michael Tipke (voller Name!). Ich würde mich gerne mal mit Ihnen über ihren Mandanten unterhalten.

NEBGEN: Wie kommen Sie denn darauf?

JOURNALIST: Doch, doch, die Information habe ich von einem seriösen Informanten. Da bin ich mir sicher.

NEBGEN: Wie Sie sicherlich wissen, bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet; ich dürfte also gar nicht mit Ihnen über den Mandanten reden, selbst wenn es so wäre.

JOURNALIST: Das weiß ich doch! Deshalb habe ich mich auch entschlossen, Ihnen in diesem Fall ausnahmsweise zuzusichern, dass ich Ihre Mitteilungen streng vertraulich behandeln werde.

NEBGEN: Nein, nein, Sie haben da mit der Verschwiegenheit etwas grundlegend missverstanden, glaube ich. ICH bin zur Verschwiegenheit verpflichtet und darf nicht mit IHNEN reden.

JOURNALIST: Aber doch nicht, wenn Ihr Mandant Ihnen das erlauben würde!

NEBGEN: Wenn das denn mein Mandant sein sollte.

JOURNALIST: Fragen Sie ihn doch mal.

NEBGEN: Wenn es mein Mandant sein sollte, werde ich ihn vielleicht fragen.

JOURNALIST: Rufen Sie mich dann bitte zurück.

Gespräch Ende.

Auf Nimmerwiederhören.


Freitag, 22. November 2013

Der Anruf der Woche


... kommt von einem erwachsenen Mandanten, mir von Person bekannt, der sein Problem wie folgt schildert:

"Meine Mutter gibt mir kein Geld. Und zum Amt kann ich nicht gehen, wegen des Haftbefehls."

Nun; da scheint mir ein etwas komplizierteres Problem dahinter zu stecken. Da wäre eine persönliche Erörterung der Hintergründe wohl zwingend notwendig. Ja, das kostet Geld. Gut, dann eben nicht.

Auf Wiederhören.

Unsinn und Fahrverbot


Nun schlägt es aber dreizehn! Da will die potentielle neue Regierungskoalition doch glatt das Fahrverbot ernsthaft als Strafe im Gesetz etablieren. Bisher ist das Fahrverbot eine so genannte "Nebenstrafe", kann also nur neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden, was selten geschieht. Das ist wiederum bitte nicht zu verwechseln mit dem verwaltungsrechtlichen Fahrverbot, dass Bußgeldbehörden für bestimmte Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verhängen können. Letzteres kommt häufig vor.

Wenn es also nach der Arbeitsgruppe "Inneres und Justiz" von CDU und SPD ginge, gäbe es demnächst neben Geldstrafe und Freiheitsstrafe das Fahrverbot als weitere Strafalternative. Aber es regt sich Widerstand.

Der Richterbund - sonst eher kein Hort der Revolution - kritisiert diesen Plan, angeblich sogar scharf. Sein Vorsitzender meldet sich zu Wort, erstaunlicherweise mit einem Hinweis auf den Gleichstellungsgrundsatz:

"Wenn ein Dieb das Glück hat, eine Fahrerlaubnis zu besitzen, muss er wegen seiner Straftat einen Monat lang sein Auto stehen lassen. Einer, der keinen Führerschein hat, hat diese Chance nicht." 

Das ist, gelinde gesagt, eine skurrile Ansicht. Denn dasselbe ließe sich ja durchaus auch für Geldstrafen sagen. Wenn ein Dieb das Glück hat, Geld zu haben, muss er eine Geldstrafe zahlen. Einer, der kein Geld hat, hat diese Chance nicht. Das ist übrigens sogar im Gesetz geregelt und heißt Ersatzfreiheitsstrafe. Merkwürdigerweise hat das bisher kein Richter für einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz gehalten, vielleicht auch deshalb, weil es Unsinn ist.

Aber warum wird dieser Unsinn jetzt auf einmal beim Fahrverbot salonfähig?