Montag, 25. Februar 2013

Schnell wie die FAZ


Heute berichtet die FAZ unter dem Titel "Heule, heule Gänschen" über eine Studie des Polizeiwissenschaftlers Rafael Behr. Kollege Vetter hat das in seinem lawblog hier aufgegriffen.

Sorry, aber dieses Mal war ich schneller als die FAZ - und zwar satte eineinhalb Jahre. Wer nachrechnen möchte, lese mal hier.

Aber bitte nicht auf die Uhr achten. ;-)

Mittwoch, 6. Februar 2013

Person, Gewissen und Zynismus


Nun ist auch Frau Schavan ihren Doktortitel los. Ob zu Recht oder zu Unrecht, das mögen dereinst das zuständige Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht und von mir aus auch das Bundesverwaltungsgericht klären. Wenn gleich ich mir schwer vorstellen kann, dass die deutliche Mehrheitsentscheidung einer fünfzehn-köpfigen Kommission, die den Fall neun Monate lang geprüft hat, den Gerichten all zu viele Angriffspunkte bieten wird. Dazu ist der Fall zu spektakulär, die Person zu prominent und die Voraussetzungen der Aberkennung zu gut geregelt.

So richtig überraschend ist die Entscheidung auch nicht; was einen aber mal wieder staunen lässt, sind die Reaktionen der Politiker aus dem konservativen Lager: Als würden gesetzliche Regeln immer nur für die anderen gelten, erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU das Verfahren der Uni ohne weitere Erläuterungen zur  "Farce" und antwortet auf die Frage der politischen Konsequenzen für Annette Schavan, der Doktortitel sei schließlich keine Voraussetzung für das Amt der Bundesbildungsministerin. Dummdreister und zynischer geht es kaum. Wenn der Doktortitel für das Amt nicht erforderlich ist, warum hat Frau Schavan ihn dann eigentlich geführt?

Während nach jedem etwas gröberen Foul eines Fußballspielers dessen angebliche Vorbildrolle für die Jugend proklamiert wird, scheint es für die Rolle einer Bundesbildungsministers derartige Anforderungen nicht zu geben. Nach Vorstellung der CDU darf offenbar selbst die für Bildung zuständige Ministerin nach Bedarf klauen und betrügen, und ihr Sprecher dann auch noch die Universitätsverwaltung in den Dreck ziehen, wenn die sich gegen derartiges Verhalten verwehren.

Nur für alle anderen, für die werden in regelmäßigen Abständen strengere Gesetzte und härtere Strafen gefordert.

Montag, 4. Februar 2013

Erfahrung vs. Diskriminierung


Eine Strafkammer des LG Detmold hat einen jesidischen Familienvater zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt wegen Beihilfe zum Mord, durch Unterlassen, begangen an seiner jüngsten Tochter. SPON berichtet hier. Der Familienvater hätte verhindern müssen, dass die Geschwister seiner Tochter diese umbringen. Die Geschwister waren zuvor schon in einem Parallelverfahren wegen Mordes bzw. Beihilfe zum Mord verurteilt worden.

Normalerweise braucht man Beweise, um einen Menschen wegen einer Straftat zu verurteilen. In diesem Fall gab es wohl eher weniger Beweise; der Vater habe am Tattag auffällig oft mit seinen Kindern telefoniert, heißt es. Aber ist das ein Beweis? Die Inhalte der Gespräche konnten nicht rekonstruiert werden, lässt die Pressestelle des Gerichts verlauten.

Andererseits ist kaum vorstellbar, dass Menschen mit einer streng patriarchalischen Familienstruktur etwas derart Schwerwiegendes wie einen "Ehrenmord" unternehmen, ohne dass der Vater davon weiß und es gutheißt. Aber ist das ein Beweis? Die Presse schreibt dann gerne von einem "Indizienprozess", wobei mir der Unterschied zwischen Beweisen und Indizien immer noch nicht ganz klar ist.

Die Frage dürfte eher sein, ob sich ein Gericht allein aufgrund allgemeiner Erfahrungssätze eine Überzeugung bilden darf. So scheint es hier geschehen zu sein: Man konnte sich schlicht nicht vorstellen, dass der Vater von der Tat nichts gewusst haben will. Hätte es sich nicht um Angehörige einer für westliche Verhältnisse eher dubiosen Religionsgemeinschaft gehandelt, wäre das Urteil vielleicht - vielleicht auch wahrscheinlich - anders ausgefallen. Ist das jetzt ein Erfahrungsgrundsatz oder religiöse Diskriminierung?

Wie man es dreht oder wendet: Das Verfahren hat einen faden Beigeschmack.


Montag, 28. Januar 2013

Skandal ist, wenn der Richter freilässt


In Hamburg hat die Justiz sich aus Sicht der Ermittlungsbehörden ein unglaubliches Schurkenstück erlaubt: Sie hat einen zu mindestens zwölf Jahren Haft verurteilten Mann nach zwölf Jahren aus der Haft entlassen. Und wer hat den Skandal aufgedeckt? Natürlich mal wieder die Polizeigewerkschaft. Deren Landesvorsitzender hätte sich laut Hamburger Abendblatt mehr gesundes Volksempfinden gesunden Menschenverstand bei den Richtern gewünscht. Und auch die immer wieder gerne angestimmte Litanei vieler Polizisten wird einmal mehr abgespult: Ernsthafte Arbeit der Polizei werde "von der Justiz konterkariert".

Die Richter hätten den einschlägig vorbestraften Mann nach dem Verbüßen seiner Haft (!) trotz ungünstiger Prognose auf freien Fuß gelassen. Es ist des weiteren von so unterschiedlichen Dingen wie Resozialisierung, Fußfessel oder Sicherungsverwahrung die Rede. Nun weiß man bei derlei Presseberichterstattung natürlich nie, wer für den geschriebenen Unsinn verantwortlich ist, weil man nicht weiß, was die zitierte Person tatsächlich gesagt hat und was möglicherweise ein halbwissender Journalist daraus gemacht hat. Eines aber steht fest: Sorgfältige Pressearbeit sieht anders aus.

Offenbar lagen zwischen Inhaftierung und Entlassung des Betroffenen mindestens zwölf Jahre. Über eine etwaige Sicherungsverwahrung muss daher vor etwa zwölf Jahren entschieden worden sein. Diese - ja nicht ganz kurze - Zeit hat der Betroffene augenscheinlich in Haft verbracht, was durchaus ungewöhnlich lange ist.

Nun wurde er entlassen. Offenbar nach deutlich mehr als den sonst üblichen zwei Dritteln der Haft; maximale Strafandrohung wären nämlich fünfzehn Jahre, von denen der Betroffene besagte zwölf in Haft verbracht haben soll. Auch ist von einer ungünstigen Prognose die Rede, die so ungünstig nicht gewesen sein kann, sonst hätten die Richter sicherlich anders entschieden. Der Herr von der Polizeigewerkschaft wird zitiert mit der Kritik, der Betroffene wäre "nicht einmal observiert" worden. Von der Justiz? Mit welcher Rechtsgrundlage? Man weiß es nicht und es scheint beim Hamburger Abendblatt auch niemanden zu interessieren. Das sind durchaus übliche Unstimmigkeiten, wenn die Presse versucht, über Recht zu berichten.

Was den Artikel aber auf perfide Weise gefährlich macht, ist der Unterton, mit dem die Richter für eine Prognose verantwortlich gemacht werden. Das ist eine besonders heimtückische Variante des so genannten "Hindsight Bias", zu deutsch: Hinterher ist man immer schlauer.

Nur dass man zur Prophylaxe nicht einfach Menschen immerdar wegsperren kann, scheint Polizeigewerkschaftlern, Journalisten und etlichen anderen dem gesunden Menschenverstand eng verbundenen Zeitgenossen einfach nicht klar zu machen zu sein.

Man legt die Zeitung beiseite und gruselt sich.

Aber, aber, meine Damen!


Da machen Sie jetzt so einen Wirbel um den Herrn Brüderle, nur weil der vor etwa einem Jahr eine Journalistin plump und unter Alkoholeinfluss angebaggert haben soll. So von wegen, mit Damen Ihres Alters kenne er sich aus und so. Das war schon ziemlich platt, wenn es denn war. Wahrscheinlich war das eine Anspielung darauf, dass er Töchter im gleichen Alter hat.

Aber sagen Sie mal, meine Damen: Worüber regen Sie sich jetzt eigentlich auf? Niemand ist gezwungen worden, mit Rainer Brüderle trinken zu gehen (gut dazu übrigens auch die FAZ hier), niemand ist zu Schaden gekommen, ja es ist nicht einmal zu Übergriffen gekommen, wie sie z. B. im Karnelval durchaus üblich sind.

Und mal im Ernst: Wie viele brave Männer - deren Avancen Sie im Zweifel nicht einmal bemerkt haben - wie viele brave Männer sind schon vor Scham im Boden versunken, weil ihre Begleiterin sich nach plumpester Anmache dem schmierigsten Macker am Orte an den Hals geschmissen hat? Natürlich, um sich einige Woche später bei demselben braven Mann auszuheulen, auf was für ein Arschloch sie da hereingefallen sei?

Und woran liegt das? Ist es nicht vielleicht so, dass es gar nicht auf die plumpe Anmache ankommt, sondern auf denjenigen, der sie reitet, fährt? Wäre es ein knackiger Dreißigjähriger gewesen (nein, nicht Phillip Rösler!), der ihr Dekolleté gelobt hätte, vielleicht hätte die Dame vom Stern ganz anders reagiert? Aber es war Rainer Brüderle.

Und da kann man ja was draus machen, jetzt wo der Brüderle wieder wer ist.

Freitag, 25. Januar 2013

Lange und freundlich klingende Telefonate


Wurden Sie vielleicht jüngst von einem Inder angerufen? Einem Inder gar, der von sich behauptete, für Microsoft zu arbeiten und Schadware auf Ihrem PC entfernen zu wollen?

Vor solchen Anrufen warnt die Polizei Hamburg, wie das Hamburger Abendblatt hier berichtet. Denn die Pseudo-Inder, mit denen man "lange und freundlich klingende Telefonate" führen könne, wollten sich auf diese Weise eine Möglichkeit zur Fernwartung ergaunern, um dann darüber Schadware überhaupt erst auf dem Computer zu installieren. Für ihre angebliche Leistung würden sie dann vom PC-Eigentümer auch noch Geld fordern. Die Rede ist von EUR 140,00.

Das ganze nennt sich arg freundlich verbrämt "social engineering", was wohl ein neuer Euphemismus für  "Betrug" ist. Also aufgepasst, wenn nächstens ein freundlicher Inder anruft!

Donnerstag, 24. Januar 2013

Ich bin hier das Opfer


Zu den am häufigsten missbrauchten Wörtern im Recht gehört sicherlich das Wort "Opfer". Im Prozessrecht kommt dieses Wort nicht vor, eine Prozessrolle des "Opfers" gibt es schon erst recht nicht. Dort wo dieses Wort verwendet wird, wird es zumeist als Kampfbegriff gebraucht - um en passant schon mal klar zu stellen, wie man selbst rechtlich gerne gesehen werden möchte: jedenfalls unschuldig und bar jeder Verantwortung.

Wenn man das weiter untermauern möchte, kann man Opferanwälte oder Opferberater in Anspruch nehmen, gerne auf Staatskosten, denn schließlich ist man ja: Opfer. Da gilt es, schleunigst auch die Deutungshoheit über diesen Kampfbegriff zu gewinnen, am besten, indem man ihn als erster auf sich selbst bezogen benutzt und nie mehr loslässt.

Eine neue Dimension in der Opferwerdung hat die Leichtathletin und Polizeibeamtin Ariane Friedrich erreicht: Nachdem ihr ein Mann über facebook unanständige Bilder geschickt hatte, hatte sie dessen Identität auf facebook veröffentlicht. Die Zeit berichtet nochmals hier. Dieses Verhalten hatte ihr neben Hohn und Spott auch den - berechtigten - Vorwurf der Selbstjustiz eingebracht.

Dagegen wehrt sich Frau Friedrich jetzt erbost und stellt erst einmal fest: "Ich bin hier das Opfer." Wenn es denn so einfach wäre.