Achtung, jetzt kommt ein komplizierter Satz:
Das Eigentumsrecht umfasst nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte auch das Recht, auf seinem Grundbesitz keine Jagden dulden zu müssen. Herr Steinbeis vom Verfassungsblog berichtet hier und zitiert das höchst bemerkenswerte abweichende Votum dreier in der Abstimmung offenbar unterlegener Richter.
Wenn es nach diesen drei Richtern ginge, möge das Gericht nächstens stärker berücksichtigen, ob es sich um richtige ("real") Menschenrechtsprobleme handelt oder lediglich um eingebildete ("illusionary"). Da drängt sich sogleich die Frage auf, was ein "richtiges" Problem ist, und vor allem, wer entscheidet, was ein richtiges Problem ist.
Weiter heißt es sinngemäß, das Gericht solle sich doch bitte nicht in Kleinkram ("micromanagement of Problems") hineinziehen lassen, sondern diese Arbeit doch bitte den nationalen Parlamenten überlassen.
Aber ist es nicht so, dass der Europäische Gerichtshof gerade auch die Achtung der Grundrechte durch die nationalen Parlamente überwachen soll? Was, wenn die sich nicht daran halten? Dann soll der Geschädigte schutzlos dastehen, nur weil die Damen und Herren Richter sich mit dem Problem im einzelnen nicht beschäftigen möchten? Ich glaube, es hackt. Hinzu kommt, dass sich das Wesen der Grundrechte mitunter am besten anhand scheinbar randständiger Fragen darlegen lässt. Man denke beispielsweise an die wunderschöne Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, deren inoffizieller Titel für die Überschrift dieses Beitrages Pate gestanden hat. ("Das Reiten im Walde ist kein Grundrecht.")
Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hingegen möchten die drei Mindervotanten auch noch selbst bestimmen, worüber sie entscheiden und worüber nicht? Und um 12:00 Uhr ist Feierabend?
Man wundert sich.
Mittwoch, 27. Juni 2012
Das sechste Beweismittel
Zwei Männer prügeln sich. Vielleicht. Denn während der eine hinterher behauptet, er wäre übel verhauen worden und auf Schmerzensgeld klagt , bestreitet der andere die körperliche Auseinandersetzung .
Vor dem Gericht gibt das eine Situation, die im Volksmund "Aussage gegen Aussage" heißt und prozessual zu einem "non liquet" führen sollte - zu einem Patt, das mit der Abweisung der Schmerzensgeldklage einhergeht.
Nicht so beim Landgericht Hamburg. Dort hatte man beide Streithähne geladen, aber nur das mutmaßliche Opfer war erschienen und hatte tränenreich sein Leid geschildert. Der mutmaßliche Täter hatte sich entsprechend bevollmächtigt von mir vertreten lassen. Und dann kam die Überraschung:
Das Landgericht hat der Klage stattgegeben - ohne ein einziges Beweismittel für den Vortrag des Klägers zu haben. Zur Begründung führt das Landgericht aus, dass es sich auf die informelle Anhörung des Klägers gestützt habe. Nun hat jeder Jurist im Studium gelernt, dass die Anzahl der Beweismittel eine streng begrenzte ist: Sachverständiger - Augenschein - Parteivernehmung - Urkunde - Zeuge, gerne auch mit SAPUZ akronymisiert. Die Anhörung gehört nicht dazu.
Das Landgericht Hamburg stützt sich bei seiner hanebüchenen Rechtsauffassung auf eine Entscheidung des BGH (für die Kenner: BGHZ 82, 13, 20) und setzt sich damit mal eben über die gesamte Beweissystematik der Prozessordnung (§ 286 ZPO) hinweg. Da überrascht es dann auch nicht mehr, dass in der zitierten Entscheidung des BGH (natürlich) etwas ganz anderes drinsteht.
Rechtsmittel: Fehlanzeige. Landgericht Hamburg, mir graut vor Dir!
Montag, 25. Juni 2012
Vorschnauzen statt Mäulerinnen!
Wie heißt eigentlich die weibliche Form von Eichhörnchen? Angeblich gibt es keine, weshalb die Piraten sich geschlechtsunspezifisch jetzt mit "Eichhörnchen" anreden wollen. Von "Maulwurf" hingegen gibt es eine weibliche Form - die Titanic und mir ihr der Kollege Siebers haben sie gefunden.
Die weibliche Form einer Bezeichnung bildet sich im Deutschen durch Anhängen der Nachsilbe -in an die Einzahl der betreffenden Bezeichnung. Der weibliche Dieb heißt somit Diebin, der weibliche Arzt heißt Ärztin. An letzterem Beispiel erkennen wir eine kleine Ausnahme von der Regel: Es kann zu leichten Lautverschiebungen kommen, hier z. B. vom "A" zum entsprechenden Umlaut "Ä". "Maulwürfin" könnte also sogar grammatisch richtig sein, wollte man dem weiblichen Maulwurf denn unbedingt einen eigenen Namen verpassen.
"Eichhörnchenin" ginge übrigens auch, die schwierige Aussprache hindert aber möglicherweise den Erfolg. Dies mag darauf hindeuten, dass man es vielleicht doch manchmal bei einer einzigen grammatischen Form für beide Geschlechter belassen sollte. Früher unterteilte man sowieso in Genus und Sexus, so dass ein grammtisch männlicher Anwalt durchaus auch eine tatsächlich weibliche Anwältin hätte sein können.
Die Emanzipation hat diese schöne, weil einfache, Übung hinweggeschwemmt.
Obendrein ist "Eichhörnchen" ein sächliches Wort, so dass sich die Bildung einer weiblichen Form ohnehin verbieten sollte. Ich erinnere mich allerdings mit Grausen an ein Informationsblatt aus der Schule, dass ernsthaft mit "Liebe Kinder und Kinderinnen" überschrieben war und offenbar von übereifrigen und grammatisch unbeschlagenen Emanzen konzipiert worden war. Zwei Fehler in einem!
Denn eins sollte doch klar sein: Wenn schon weibliche Form, dann doch bitteschön immer nur vom Singular abgeleitet, nicht vom Plural. Kann doch nicht so schwer sein. Und jetzt denke ich letztens, ich höre nicht richtig: Da erklärt mir doch die Kollegin Braun, dass ein weiblicher Vormund im Amtsdeutsch WIE heißt? Vormünderin! Ich wollte sogleich die Sprachpolizei rufen, aber die schlief schon.
Liebe Piraten, liebe Emanzen, liebe Amtsmänner und -männinnen: Ich habe da eine Idee für euch. Macht es wie die Piraten, nehmt sächliche Begriffe. Statt "Vormund" könnte man zum Beispiel "Vormaul" sagen.
Das erspart auch die sich ansonsten aufdrängende weibliche Form "Vorschnauze".
Der Anwalt auf dem Weg zum Ich
Dereinst zu Braunschweig hat ein Rechtsanwalt einen Rechtsbehelf für seinen Mandanten eingelegt. Er tat dies mit den Worten "Hiermit lege ich Einspruch ein". Das kann eigentlich nicht falsch sein, aber das Oberlandesgericht Braunschweig belehrte ihn eines anderen: Aus dieser Formulierung werde nicht klar, in wessen Namen der Einspruch eingelegt werde und verwarf ihn als unzulässig.
Das ist einer derjenigen Fälle, an denen die Überzeugung reift, dass manchem Richter aber auch rein gar nichts zu doof ist, wenn er damit nur einen Rechtsanwalt dumm aussehen lassen kann. Der arme Tropf muss nun nämlich seinem erbosten Mandanten erklären, warum der Rechtsbehelf unzulässig war. Weil aus seiner Formulierung angeblich nicht zu erkennen gewesen wäre, wer ihn eingelegt hat. Der arme Kollege!
Dass die Erklärung des Oberlandesgerichts bösartiger, anwaltsfeindlicher Unfug ist, hat im Ergebnis glücklicherweise auch der Bundesgerichtshof erkannt. Aber es ist ein Trauerspiel, dass es mal wieder der höchsten Instanz bedurfte, um eine Selbstverständlichkeit festzustellen.
Wen sollte der Ich-sagende Rechtsanwalt denn meinen, wenn nicht seinen Mandanten? Von dem ist er schließlich mandatiert. Und ein Eigeninteresse am Gerichtsverfahren dürfte der Kollege kaum gehabt haben. Da braucht es also nicht einmal eine Auslegung, um zum richtigen Ergebnis zu gelangen. Wenn man der Ansicht des OLG Braunschweig folge, werde "der Zugang zur Justiz übermäßig erschwert", sagt der BGH dazu. So kann man es auch ausdrücken.
Aber vorsicht: Der Esel redet von sich selbst zuerst, heißt es. Um jeden Anschein unbotmäßiger Eselei im Keim zu ersticken, verstecken sich manche Rechtsanwälte in schriftlicher Sprache hinter verschwurbelten Passivkonstruktionen, die das agens unklar werden lassen. "Hiermit wird Rechtsmittel eingelegt". Warum ist das eigentlich zulässig?
Im Zivilrecht ist es auch weit verbreitet, Schriftsätze in der ersten Person Plural abzufassen. Hiermit legen ""wir" Berufung ein. Warum genau das so ist, weiß man nicht. Klingt vielleicht nach mehr, und mehr wird ja häufig auch als besser empfunden. Wenn das Mandant von einer Sozietät geführt wird, ist die Form obendrein auch noch richtig, denn es sind ja in der Tat mehrere, die da im Namen ihrer Mandantschaft Rechtsmittel einlegen.
Gleichwohl wird der Plural auch gerne von Einzelanwälten genützt. Man mag das als pluralis majestatis auffassen oder aber sich damit trösten, dass der Anwalt möglicherweise seinen Mandanten mitmeint. Zumindest vor dem Amtsgericht dürfte der ja auch mitreden. Vor dem Landgericht - wo Anwaltszwang herrscht - dürfte er nicht; meist fragt da keiner so genau nach.
Aber wehe, wenn mal wieder ein Richter zu viel Zeit hat und anfängt zu sinnieren!
Donnerstag, 21. Juni 2012
Spekulieren macht Spaß
Was mag wohl dahinterstecken, dass in Münster der Verteidiger verhaftet wurde? Wir wissen es nicht, die Presseinformationen sind ungewohnt dünn, aber gerade das macht die Sache so spannend. Spekulieren macht außerdem Spaß und schließlich tut es die Staatsanwaltschaft ja auch ständig.
Einige Kommentatoren haben schon damit begonnen, also mache ich hier mal weiter. Es ist nämlich so einiges seltsam an dem, was man so erfahren hat. Als Quellentext habe ich wieder den der Welt zugrunde gelegt. Zutreffende Berichterstattung immer vorausgesetzt, natürlich.
- Nach dem "letzten" (gemeint ist wohl der vorherige, denn offenbar gab es ja einen weiteren Verhandlungstag) soll sich ein Zeuge an die Staatsanwaltschaft gewandt und behauptet haben, der Verteidiger hätte ihm Geld geboten. Viel Zeit, den Wahrheitsgehalt dieser Behauptung zu überprüfen, kann sich die Staatsanwaltschaft nicht genommen haben, denn schon am nächsten Verhandlungstag - der üblicherweise binnen Wochenfrist stattfindet - hat man zugeschlagen. Aufgrund einer einzigen Zeugenaussage?
- Zu weiteren Ermittlungen hätte wohl einiger Anlass bestanden. Der Verteidiger - den die WELT als "Pflichtverteidiger" bezeichnet - hat ja objektiv keinen Grund, einen Zeugen zu bestechen. Warum sollte er das tun? Die Frage mag überflüssig erscheinen für den voreingenommenen Beobachter, der Rechtsanwälte per se für gedungene Lügner hält, allen anderen sollte sie sich aufdrängen.
- Der notwendige Verteidiger der vom Gericht beigeordnet wurde würde - wenn auch spärlich - vom Staat bezahlt. Warum sollte der EUR 50.000,00 an einen Zeugen weiterleiten? Aus eigener Tasche? Wer macht denn so was und warum?
- Er kann das Geld doch eigentlich nur im Namen und auf Kasse des Mandanten angeboten haben und da stelle ich mir die Frage, warum er das Geld nicht erst einmal als Vergütung vom Mandanten gefordert hat. Das liegt doch viel näher und ist obendrein noch erlaubt.
- Letzteres wäre also vernünftig nur erklärbar, wenn er als Vergütung mindestens genauso viel schon selbst vom Mandanten bekommen hätte. Dann würde sich aber die Frage stellen, warum er sich überhaupt hat beiordnen lassen, zumal er sich damit unter Umständen auch noch die Möglichkeit abschneidet, eine angemessene Wahlverteidigervergütung zu fordern. Oder wurde er etwa ungefragt vom Gericht bestellt?
- In letzterem Fall wiederum wäre umso erstaunlicher, dass der Verteidiger ein derart hohes Risiko für einen Mandanten eingeht, der ihm vom Staat zugeteilt wurde. Das ist kaum vorstellbar.
- Der Verteidiger "wurde vom Gericht umgehend entpflichtet" heißt es. Ohne Gelegenheit zur Stellungnahme? Ich traue Gerichten viel zu, aber das? Sicherer kann man sich die Aufhebung durch das Revisionsgericht doch gar nicht einhandeln.
- Im Prozess übrigens soll es laut "WELT" um "illegale Machenschaften auf einem Schrottplatz" gegangen sein. Das mag jetzt für manchen Leser unangemessen penibel klingen, aber etwas genauer hätte ich es dann doch schon gerne gewusst. Aus dieser Formulierung lässt sich jedenfalls nicht einmal erahnen, um welches Delikt es in dem Verfahren überhaupt gegangen ist.
Das mag fürs Erste genügen, eine Frage aber habe ich noch und die ist mir wichtig:
Warum war die Ehefrau des Verteidigers bei der Verhandlung zugegen?
Mittwoch, 20. Juni 2012
Ziehen Sie bitte Ihre Robe aus!
Vor dem Landgericht Münster wurde ein Verteidiger im Sitzungssaal verhaftet. Saalverhaftung mal anders, sozusagen. Die Presse berichtet hier, Kollege Melchior hier, und fragt dabei zu Recht, ob das denn unbedingt hätte sein müssen. Hätte es nicht - zumal mir auch nicht ganz klar ist, welcher Haftgrund hier eigentlich vorliegen soll. Fluchtgefahr wird es wohl nicht sein.
Aber viel mehr sind es mal wieder einige Details, die mich stutzig machen. So soll der Staatsanwalt den Verteidiger aufgefordert haben, seine Robe auszuziehen und sein Mobiltelefon abzugeben. Da würde mich die Rechtsgrundlage jetzt schon interessieren. Ist das Ausziehen der Robe in etwa gleichzusetzen mit dem demonstrativen Abreißen der Schulterklappen bei unwürdigen Offizieren in Filmen über die KuK-Monarchie oder das US-Militär? Was soll der Quatsch?
Offenbar handelt es sich um eine eigens für die Presse inszenierte Demütigung des beschuldigten Verteidigers. Für den übrigens die Unschuldsvermutung genauso gilt, wie für alle seine Mandanten.
Bei einer derart verhaltensauffälligen Machtdemonstration drängt sich schon die Frage auf, ob dieser Staatsanwalt mit seinem Amt wirklich so umgeht, wie es das Gesetz eigentlich vorsieht. Von Neutralität, Dezenz oder Zurückhaltung ist da jedenfalls nichts zu merken.
Dienstag, 19. Juni 2012
Wichser hat er gesagt
Hat er?
Jedenfalls war der Polizeibeamte schon im Abrücken begriffen, da soll der Mandant ihm etwas derartiges hinterher gerufen haben. Das schreit selbstverständlich nach rechtlicher Ahndung.
Deshalb sitzen drei Volljuristen knapp zwei Stunden in einem Gerichtssaal und verhandeln diesen unerhörten Vorwurf. Und der Beamte sitzt da auch. Nachdem er etwa zehn Minuten als Zeuge gehört worden war, hat er sich in den Zuschauerraum gesetzt und sogar nach Ende der Verhandlung auch noch emsig das Gespräch mit Staatsanwalt und Gericht gesucht.
Was machen Polizeibeamte eigentlich so beruflich?
Jedenfalls war der Polizeibeamte schon im Abrücken begriffen, da soll der Mandant ihm etwas derartiges hinterher gerufen haben. Das schreit selbstverständlich nach rechtlicher Ahndung.
Deshalb sitzen drei Volljuristen knapp zwei Stunden in einem Gerichtssaal und verhandeln diesen unerhörten Vorwurf. Und der Beamte sitzt da auch. Nachdem er etwa zehn Minuten als Zeuge gehört worden war, hat er sich in den Zuschauerraum gesetzt und sogar nach Ende der Verhandlung auch noch emsig das Gespräch mit Staatsanwalt und Gericht gesucht.
Was machen Polizeibeamte eigentlich so beruflich?
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