Manchmal ist es interessant zu erfahren, was der Gegner
denkt. Ob er überhaupt denkt. Manchmal kommt man da ins Grübeln.
So habe ich diesen Beitrag des Kollegen Vetter zum Anlass genommen, mal im Internet-Angebot der Freunde von der Deutschen
Polizeigewerkschaft (DPolG) zu stöbern. Dort erfährt man so einiges. Besonders
gefallen hat mir ein Beitrag des Stellvertretenden Vorsitzenden, eines Herrn
Ladebeck, der uns hier erklärt, warum es keine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte geben muss, ja,
auch nicht geben darf.
So heißt es nach kurzer Einleitung:
„Täglich stehen unserer Kollegen und Kolleginnen vor neuen Herausforderungen.“
Das unterscheidet die Kolleginnen und Kollegen z. B. von Kassiererinnen beim Lidl,
die tagein tagaus immer dasselbe erleben und daher ein Namensschild tragen
müssen. Hm. Das hat sie noch nicht überzeugt? Dann lesen Sie mal weiter:
„Der Polizei wird von der Bevölkerung regelmäßig in allen Umfragen ein höfliches und korrektes Auftreten bescheinigt.“
Aha. Mit Ausnahme der paar Male vielleicht, bei denen
unbeteiligte Passanten eingekesselt, verprügelt oder an der Freiheit beraubt
wurden. Aber das waren wahrscheinlich gar keine Polizisten, sondern
möglicherweise Autonome in Karnevalskostümen. Ausschließen kann man das nicht.
Die hatten ja keine Namensschilder. Oh. Na ja. Weiter im Text:
„Offenheit und Transparenz im täglichen Handeln stärken das Vertrauen und finden bei der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger Akzeptanz.“
Das hat jetzt aber schon fast die Tragweite eines echten
Politikerzitats. Stimmt sogar irgendwie, nur: Was hat es mit der Polizei zu
tun? Und was mit einer Kennzeichnungspflicht? Muss man weiterlesen, erfährt man:
„Trotzdem wird in verschiedenen Landesparlamenten der Vorstoß gewagt, die namentliche Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten einzuführen.“
Klingt etwas hölzern, ist grammatisch auch eher wacklig,
aber man spürt Widerstand gegen eine Kennzeichnungspflicht aufkeimen. Warum
eigentlich? Bewahrt sie doch die offenen und transparenten Beamten davor, mit
prügelnden Horden verwechselt zu werden! Wir warten weiter gespannt auf die
Argumente.
„Es darf bei allen Bemühungen zur Kennzeichnungspflicht auch nicht vergessen werden, dass das Tragen von Identifizierungsschildern auch die Privatsphäre der Polizeibeamten berührt.“
Na gut. Vielleicht hat Herr Ladeberg in der achten Klasse
beim Thema „Argumentation“ auch gelernt, dass man immer mit dem schwächsten
Argument anfangen soll. Nur ganz kurz daher: Bereits mit dem gewaltsamen Festhalten
von Personen, die nach dem Gesetz allesamt als unschuldig zu gelten haben, wird
weit mehr in die Privatsphäre eingegriffen als jedes Namensschild das je
vermöchte. Wo bleiben also die richtigen Argumente? Warum führt er sein erstes
angebliches Argument mit „auch“ ein, als hätte er bereits mehrere genannt? Will
uns da ein Polizist veräppeln? Denn es folgen auch nicht etwa weitere Argumente;
stattdessen reitet Herr Ladeberg weiter auf der Privatsphäre herum und
versteigt sich dabei zu einer absonderlichen These:
„Wenn jemand sagt, „Ich weiß wo Du wohnst oder wo Deine Kinder zur Schule gehen“, bedroht er damit konkret einen Menschen in Uniform.“
Das steht da wirklich genauso zusammenhangslos, wie es
hier wiedergegeben ist. Neben dem im Mittelteil des Satzes befindlichen Zitat
mit der absonderlichen Wahlmöglichkeit ist bereits die Aussage des Satzes
schlicht falsch. Das Zitat enthält keinerlei Drohung, schon gar keine konkrete.
Die Argumentation kann also eigentlich nur besser werden,
denkt man, aber siehe da: Sie ist damit schon endgültig an ihrem Ende
angelangt. Dafür erfreut Herr Ladeberg uns noch mit einer abstrusen Geschichte,
deren Tatsachenkern man obendrein nicht überprüfen kann, weil er sie nicht
belegt:
„Vor einigen Tagen wurde in Frankfurt bei einer Straßenschlacht am Rande einer Demonstration ein Polizist schwer verletzt, indem seine Augen schwer durch Chemikalien geschädigt wurden. Sein Zustand ist stabil und er ist außer Lebensgefahr. Etwa ein Dutzend Personen attackierten den Polizisten, traten ihn nieder und schlugen ihn. Schließlich wurde der Kollege mit einer Chemikalie besprüht oder begossen. Man stelle sich nur mal vor, einer der brutalen Täter wäre jetzt auch noch im Besitz seiner Identität durch ein mitgeführtes Namensschild.“
Zunächst ist da wieder die ja schon gewohnten Häufung zum
Teil skurriler Ausdrucks- und Grammatikfehler (Warum kann der Stellvertretende Vorsitzende
einer Gewerkschaft nicht einmal mehr Deutsch? Gibt es bei der
Polizeigewerkschaft niemanden, der einen Text zumindest auf grobe Fehler
redigiert?). Darüber hinaus verwundert der fast völlig fehlende Inhalt: Was für
eine Straßenschlacht am Rande einer Demonstration? Was für eine Demonstration? Was
für eine Chemikalie? Und vor allem: Was wäre anders gewesen, hätte der Beamte –
wenn es ihn denn überhaupt gibt – ein Namensschild getragen? Was hat der
Wohnort des Beamten mit seinem Namen zu tun? Man weiß es nicht.
Herrn Ladebeck reicht das trotzdem, um die
Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte in Bausch und Bogen abzulehnen. Mir reicht
es auch. Für heute.
Aber ich lese bestimmt mal wieder rein, wenn ich mich mal
wieder langweilen sollte. Und das bitte ich als Drohung zu verstehen.