Donnerstag, 28. April 2011

Bei Herrn Uhl versteht man nur noch Bahnhof

Verbrechen sind schlimm, und das Böse lauert bekanntlich immer und überall. Besonders anschaulich sind aber solche Verbrechen, die mehr oder wenig zufällig dokumentiert werden, am besten durch Videokameras. Der faule Mensch guckt ja gern Bilder. Da kommt die Volksseele dann regelmäßig zum Kochen, wenn sie im Fernsehen oder der Tageszeitung dem Verbrechen höchstpersönlich ins verzerrte Antlitz starren kann.

Tatort derart dokumentierter Verbrechen sind häufig Bahnhöfe, denn das sind in Deutschland so ziemlich die einzigen Orte, die flächendeckend videoüberwacht werden. Und jetzt kommt ein CSU-Politiker namens Uhl. Herr Uhl ist seines Zeichens angeblich Innenexperte. Und was der fordert, ist so hanebüchen, dass man es wörtlich wiedergeben sollte:

Laut "Die Welt" fordert Herr Uhl doch glatt, "Straftaten in U- und S-Bahnen sowie auf Bahnhöfen als strafschärfendes Element in das Strafgesetzbuch aufzunehmen". Da fragt man sich zunächst, was Herr Uhl damit wohl meinen könnte. Eine Straftat als "strafschärfendes Element"? Was denn nun? Straftat oder strafschärfendes Element? Auf Bahnhöfen?

Wahrscheinlich schwebte Herrn Uhl ein neuer Paragraph im allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches vor, so etwa:

"Besonders schwer bestraft wird, wer eine Straftat auf einem Bahnhof begeht."

Das wäre zwar schon wegen seiner Unbestimmheit rechtswidrig, aber so in der Art mag er wohl gedacht haben, der Herr Uhl. Wenn man von denken da schon reden kann. Denn man fragt sich doch, ob ein einzelner Innenexperte so blöd ein kann, etwas derart Absurdes ernstlich zu fordern.

Denn warum sollte eine Straftat schlimmer werden, nur weil sie auf einem Bahnhof verübt wird? Hier kommen wir zurück zu unserem Ausgangspunkt: Das einzig erkennbar Besondere am Bahnhof ist, dass er videoüberwacht wird. Herr Uhl möchte also als strafschärfendes Element in das StGB offenbar aufnehmen, dass man mit seiner Tat nicht nur sich selbst überführt, sondern obendrein noch den allgegenwärtigen Voyeurismus bedient.

Vielleicht hätte er da besser ein Verbot der BILD-Zeitung fordern sollen.





Montag, 4. April 2011

Gerne hätte ich Sie verurteilt, nur ging es leider nicht

Strafgericht, Urteilsverkündung. Die Beweisaufnahme hat den Anklagevorwurf zumindest nicht eindeutig bestätigt, aus Sicht der Verteidigung vielleicht sogar eindeutig widerlegt. Das Gericht tut, was es in Deutschland nur sehr selten tut: Es spricht frei. Dann begründet es sein Urteil.

Und da geht es plötzlich mit dem Vorsitzenden Richter durch. Gerne hätte er den Angeklagten verurteilt, sagt er, nur hätte die Beweislage dafür leider nicht gereicht. Zuletzt dem Vernehmen nach wieder passiert und mit großem öffentlichen Interesse begleitet vor dem LG Augsburg, in Sachen des Kollegen Lucas, von Spiegel online berichtet und entsprechend aufgegriffen insbesondere vom Kollegen Burhoff.

Dafür, dass nur etwa drei Prozent aller Strafverfahren in Deutschland mit einem Freispruch enden, dürfte jeder Strafverteidiger so einen Ausspruch schon erstaunlich oft gehört haben. Aber warum eigentlich? Denn schon Kollege Burhoff bemerkt treffend: Ein Freispruch ist ein Freispruch. Punkt. Das Gericht spricht frei, weil die Hauptverhandlung eine andere Überzeugungsbildung nicht zugelassen hat.

Wie kann es Richter hierüber ernsthaft Bedauern äußern? Ein Richter, der bedauert, dass er sich ans Gesetz halten muss! Ein Richter, der unumwunden zugibt, dass er den Angeklagten gerne verurteilt hätte, aus rein persönlichen Gründen - denn sachliche Gründe können es ja nicht gewesen sein, die hätten ja zur Verurteilung geführt. Solch ein Richter gesteht nachträglich seine Befangenheit ein. Jetzt ist es ja egal, es ist ja vorbei.

Wer so denkt, ist nicht nur ein Menschenfeind, er unterliegt auch einem erschreckenden Missverständnis: Er denkt nämlich offenbar, es wäre Aufgabe eines Richters, möglichst viele Menschen zu verurteilen. Das ist aber nicht die Aufgabe eines Richters. Ein Richter soll unbefangen urteilen, und nicht nach einem Ergebnis schielen.

Schon gar nicht nach einem Ergebnis, dass dem Angeklagten ungünstig ist.


Wer von Euch ohne Punkt ist, der werfe den ersten Becher

Am vergangenen Freitag wurde in Sichtweite meines Büros ein Fußballbundesligaspiel abgebrochen. Das wirft wie immer etliche komplizierte Rechtsfragen auf; ein erster Annäherungsversuch wurde hier geleistet. Wertvolle Kommentare, u. a. von dem geschätzten Kollegen Hoenig finden sich dort ebenfalls.

Für diejenigen Auswärtigen, die nicht seit drei Tagen von der Hamburger Lokalpresse mit Berichten über die Vorfälle überschüttet wurden, muss man zunächst ergänzend hinzufügen: Es wurde ein Tatverdächtiger ermittelt, der den Wurf aber abstreitet. So richtige Zeugen scheint es erstaunlicherweise nicht zu geben. Der zweifelsfreie Tatnachweis könnte sich daher durchaus schwierig gestalten, zumal auf St. Pauli nicht nur dieser eine Bierbecher geflogen ist.

Dem FC. St. Pauli droht nach den Statuten jetzt die Wertung des Spieles mit 0:2. Das ist zu verkraften, denn das war sowieso der Spielstand zum Zeitpunkt des Abbruchs. Zu erwarten ist des weiteren eine Geldstrafe, die der Verein auf den Werfer umlegen könnte, wenn er denn je zweifelsfrei ermittelt wird. Eventualvorsatz wird er ja durchaus gehabt haben. Ob dem FC. St. Pauli das aber etwas nutzen würde, ist zweifelhaft. Den Schaden dürfte der Täter kaum zahlen können.

Eine weitere Strafe für alle St. Pauli-Fans droht aber noch: Dass der FC St. Pauli seine nächsten Heimspiele nämlich zwar vor Zuschauern, aber in der Imtech-Arena austragen muss, die früher HSH-Nordbank-Arena, noch früher AOL-Arena und ganz früher Volksparkstadion hieß, von den Anhängern des FC St. Pauli aber durchgehend nur in herzlicher Abneigung "Stadion an der Müllverbrennungsanlage" genannt wird, benannt nach der nahe gelegenen Müllverbrennungsanlage.

Das wäre dann wahrscheinlich auch für den Werfer die schlimmste Strafe.

Freitag, 1. April 2011

Höcker im Blick, Geld im Sack

Er hat wieder zugeschlagen: Deutschlands rechtsirrtümlichster Anwalt, der Medien- und Kachelmannanwalt Prof. Dr. Ralf Höcker, hat dem Spiegel eingeflüstert, was Rechtsanwälte meinen, wenn sie etwas sagen, das ihr Mandant nicht versteht. Oder so.

Der LBR-blog berichtete bereits hier, sein Autor ist angeblich erst bei der letzten Frage gescheitert. Ich schon bei der ersten. Die lautete in etwa so: Was meint ein Rechtsanwalt, wenn er den Fall seines potentiellen Mandanten am Telefon als "interessant" bezeichnet und darum bittet, ihm doch zunächst die Unterlagen zu schicken, er äußere sich dann schriftlich?

Die Situation kenne ich, habe ich gedacht: Das sage ich manchmal, wenn der potentielle Mandant am Telefon den Eindruck eines Querulanten vermittelt, den ich mit der gesetzten Aufgabe erst einmal beschäftigen möchte. Das stand aber nicht zur Auswahl. In der zur Verfügung stehenden Auswahl habe ich mich dann schweren Herzens für eine Aussage entschieden, die sinngemäß lautet, dass man seinem Rechtsanwalt vertrauen müsse. Sollte man ja auch! Ich Naivling.

Der Höcker weiß es besser: Der Rechtsanwalt, der derartiges sagt, möchte in Wirklichkeit nur eine weitere Gebühr verdienen! Vielen Dank für den Hinweis, Herr Kollege! Das ist gebührenrechtlich zwar schon lange nicht mehr richtig, bedient aber das Vorurteil des geldgeilen Rechtsanwalts wieder einmal auf das Vortrefflichste.

Herr Höcker, wie hoch war noch mal Ihr Stundensatz?!

Sonntag, 27. März 2011

Manchmal sind Strafverteidiger zu resolut

Der 35. Strafverteidigertag hat eine Resolution verabschiedet; Gegenstand ist das Verfahren der Staatsanwaltschaft Augsburg gegen den Kollegen Stephan Lucas. Der Fall wurde in diversen blogs, z. B. beim Kollegen Burhoff ausführlich begleitet und kommentiert. Den Wortlaut der Resolution hat der Kollege Hoenig dankenswerterweise bereits ins Netz gestellt; er findet sich hier.

Bei aller berechtigten Kritik an dem Verfahren gegen den Kollegen kann man es nur als außerordentlich unglücklich bezeichnen, wenn sich die versammelte Kollegenschaft in ein laufendes Verfahren einmischt und dem erkennenden Gericht auch noch vorschreiben möchte, zu welchen Feststellungen es gefälligst zu kommen habe. Da könnte ich verstehen, wenn selbst der gutwilligste Richter hinterher auf die Anwaltschaft nicht mehr allzu gut zu sprechen wäre.

Leider, leider, leider, hat hier offenbar der wüste Aktionismus über die taktische Vernunft gesiegt. Das ist schade, denn die Sache hätte eine geordnete Auseinandersetzung verdient gehabt. So kann man dem Kommentator "Burschi" im Blog des Kollegen Hoenig leider nur zugestehen, dass er Recht hat.

Donnerstag, 24. März 2011

Im Forum sind Rechtsanwälte auch nur große Nagetiere

Vorgestern hatte ich mal wieder das Vergnügen, vor jungen Kollegen in einem Einführungsseminar über das Strafrecht zu referieren. Der veranstaltende Anwaltverein hatte für entsprechende Werbung gesorgt, unter anderem lagen auch etliche Exemplare des Zentralorgans der jungen Anwaltschaft, der "Advoice" bereit.

In einem Anfall von Jugendlichkeitswahn habe ich ein Exemplar an mich genommen und hineingeguckt. Erinnerungen an unerträgliche Stammtische in grauer Vorzeit kamen in mir hoch. Auch hatte ich schon wieder vergessen, wie grottenschlecht die Beiträge in dieser Zeitschrift durchweg sind.

Mein Auge fiel dabei auf einen Bericht mit dem Titel "Jurist - isolier dich nicht!". Dort vergleicht ein juveniler Kollege das Sozialverhalten von Rechtsanwälten mit dem Verhalten in der Tierwelt. Aber nicht grausame Hetzjagden beim Kampf auf Leben und Tod sind sein Thema, sondern er propagiert die Zusammenrottung Gleichgesinnter in Horden. Er vergleicht Einzelanwälte mit linkshändigen Einsiedlerkrebsen, denen "die Kraft zur Gestaltung der Gesellschaft" fehle. "Der Vergleich zum Einzelanwalt in seiner Kanzlei" dränge "sich hier regelrecht auf". Wenn das Heinz Sielmann wüsste! Als Gegenpol hat der Verfasser des Artikels den europäischen Biber auserkoren. Unvergleichliche Prosa ist hier zu lesen:

"Biber leben in Einehe. Das Revier einer Biberfamilie, die aus einem Elternpaar und zwei Generationen von Jungtieren besteht, umfasst je nach Qualität des Biotops ein bis drei Kilometer Fließgewässerstrecke. (...) Bei den Einsiedler- und Steinkrebsen hingegen leitet sich ihr Name vom griechischen Philosophen Diogenes, der in einem Weinfass lebte, ab."

Genau! Deshalb nannte der selige Prof. Grzimek den Einsiedlerkrebs auch immer Diogeneskrebs. Oder war es Weinfasskrebs? Egal. Es wird noch besser:

"Jeder Jurist in Freiheit muss für sich entscheiden, ob er als Einsiedlerkrebs allein gegen den Rest der Welt sein Hinterteil im Trocknen verbirgt oder ob er als Mitglied in der Bibergemeinschaft den Damm instand hält."

Von den zahlreichen Juristen in zoologischen Gärten und geschlossenen Heimen mal ganz abgesehen. Von denen ist wahrscheinlich im nächsten Heft die Rede. Der aktuelle Bericht wird abgerundet durch ein Photo, das zwei possierliche Biber beim Stammtisch zeigt, wie sie ihn annagen. Das absolute Highlight aber ist die Bildüberschrift:

"Juristerei kann man im Team betreiben wie eine Biberfamilie."

Da schlägt man dann endgültig vor Erstaunen lang hin und schlägt die oberen Schneidezähne in den Schreibtisch.

Wenn man nicht mehr weiter weiß

Da hatten die Menschen 25 Jahre nach dem GAU von Tschernobyl schon fast wieder vergessen, dass Atomkraft gefährlich ist, da kommt dieses blöde Beben in Japan. Und schon kommen wieder diese ewigen Nörgler und nörgeln - dabei konnte die Atomkraft doch gar nichts dafür, dass die Erde gebebt hat. Die Atomkraft ist also das Opfer, nicht der Täter.

Aber mal im Ernst: Seit fünfzig Jahren sind die Risiken und Probleme der Atomkraft bekannt: Der Betrieb von Atomkraftwerken birgt die Gefahr eines Unfalls, der im Zweifel Millionen von Menschen töten oder ernsthaft an der Gesundheit schädigen würde. Dieses Risiko ist nicht auszuschalten; das Bundesverfassungsgericht nannte das einst stark beschönigend "Restrisiko". Beim Betrieb eines Atomkraftwerkes fällt radioaktiver Abfall an, für den auch etwa fünfzig Jahre nach Beginn der "friedlichen" Nutzung der Atomkraft noch immer keine Entsorgungsmöglichkeit gefunden ist.

Welchen Grund könnte es also geben, trotzdem für Atomkraft zu sein? Einen einzigen, und den auch nur stark relativiert: Nämlich den Grund, dass man mit dem Betrieb von Atomkraftwerken Geld verdient und dabei stumpf genug ist, die Risiken und Gefahren der Atomenergie aus dem eigenen Bewusstsein auszublenden. Und weil das auf Dauer nicht ausreicht, muss man als Atomlobby eben einige Politiker auf seine Seite bringen, wie auch immer das genau geschieht. Die beruhigen dann das Volk mit Erzählungen, dass das alles gar nicht so schlimm sei und fügen einige statistische Berechnungen an, wie unwahrscheinlich es doch ist, dass die radioaktive Wolke gerade über das eigene Haus zieht.

Das bringt den Politikern ihre Wählerstimmen, der Atomlobby ihr Geld. Doch dann dieses blöde Beben in Japan, siehe oben. Wie erklärt man als gekaufter -Verzeihung - gewählter Politiker das jetzt seinen Wählern? Die Bundeskanzlerin ist ratlos. Wie heißt es so schön: "Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich einen Arbeitskreis". Und das hat die Bundeskanzlerin jetzt auch getan. Sie nennt es Ethikkommission, zusammen gestellt in der verzweifelten Hoffnung, dass irgendjemandem vielleicht doch noch ein Argument für Atomkraft einfallen könnte. Oder dass zumindest die radioaktive Wolke vorbeizieht und aus dem Bewusstsein der Menschen verschwindet.

Das ist politisch einfach nur peinlich, gesellschaftlich ist es gemeingefährlich. Denn der Betrieb der Atomkraft ist gemeingefährlich. Gefährlicher als jede Form der Kriminalität.