Aus dem berüchtigten Haus 18 des Klinikums Ochsenzoll in Hamburg ist gestern ein Insasse ausgebrochen. Haus 18 beherbergt die geschlossene Abteilung, aus der einst schon der berühmte "Heidemörder" geflüchtet war. Dort werden Patienten im so genannten Maßregelvollzug untergebracht, wenn sie eine Straftat im Zustand verminderter oder aufgehobener Schuldfähigkeit begangen haben, geregelt in § 63 StGB.
Neben einer zumindest verminderten Schuldfähigkeit ist Voraussetzung der Unterbringung, dass von dem Patienten "infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich" ist. Kurz: Maßregelpatienten sind dort untergebracht, weil sie eine Gefahr darstellen. Diese so genannte Gefährlichkeitsprognose muss durch ein psychiatrisches Sachverständigengutachten untermauert sein und regelmäßig überprüft werden.
Nun wenden wir uns wieder dem aktuellen Fall zu und nehmen mit Erstaunen zur Kenntnis, was der Pressesprecher der Anstalt der Öffentlichkeit anlässlich des Ausbruchs mitteilt:
Es bestehe "kein Grund zur Sorge", der Flüchtige sei "nicht gefährlich".
In den Abendstunden soll der ungefährliche Gefährliche aus eigenem Antrieb in die Anstalt zurückgekehrt sein. Vielleicht wird er bei seiner nächsten richterlichen Anhörung die Aussage der Anstalt ins Feld führen. Ich bin jetzt schon gespannt, was sich die Justiz dann ausdenkt, um ihn doch nicht entlassen zu müssen.
Vermutlich wird das Gericht den Pressesprecher Rudi Schmidt, einen Journalisten, als Sachverständigen bestellen und für den Fall, dass der seine fachkundig gewonnene Einschätzung wiederholt, den entflohenen Straftäter umgehend freilassen.
AntwortenLöschenGanz einfach: die werden sagen, daß man die Öffentlichkeit nicht beunruhigen wollte. Manchmal, wenn auch selten, kann die Wahrheit vor Gericht nützlich sein.
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