In Vereinen, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es regelmäßig Versammlungen, auf denen man als Mitglied Anträge stellen kann. Das macht vielen Vereinsmitgliedern Spaß; es vermittelt dem einfachen Mitglied häufig ein Gefühl der Macht. Man hebt die Hand, redet los, und schon müssen alle so lange sitzen bleiben, wie die eigene Rede dauert.
Wenn zu viele zu lange über immer dasselbe reden, stellt das Recht den Mitgliedern einen förmlichen Rechsbehelf zur Seite: Man kann das Ende der Debatte beantragen. Man tut dies in der Regel, in dem man nicht eine Hand hebt, sondern beide. Aufgrund dieses Antrags muss dann unter den Anwesenden abgestimmt werden. Bei Mehrheitsbeschluss für den Antrag ist dann Schluss.
Mancher wünscht sich den beidhändigen Antrag offenbar auch in der Politik, gerne und besonders dann, wenn das zu behandelnde Thema ihm nicht genehm ist. Wir erinnern uns z. B. an Herrn Altmaier aus der CDU, der im frühen Stadium der Äffaren des Bundespräsidenten Wulff auf diese Weise weitere Kritik unterbinden wollte. Das scheint in Mode zu kommen: In Schwaben empört man sich derzeit darüber, dass ein notorischer Antisemit und Anhänger der Lehre vom "Herrenvolk" vom Landkreis gleichwohl geehrt werden soll.
Den zugrunde liegenden Sachverhalt mag man kaum glauben, ein gleichwohl glaubwürdiger Bericht findet sich in der SZ. Und statt den eigenen Faux-pas einzugestehen, fordert der CDU-Landrat was? Genau. Ende der Debatte. Denn: "Wenn man Dreck weit zieht, dann stinkt er weit."
Schöner Spruch, muss ich mir merken. Passt hier nur nicht. Denn man muss den stinkenden Dreck ja nicht gleich ehren.
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