Warum gibt es eigentlich noch keinen online verfügbaren BGB-Kommentar, der
konsequent von den Möglichkeiten des Internets Gebrauch macht? Dachte ich bis neulich. Da rief mich ein freundlicher Herr an und wies mich darauf hin, dass es das doch gibt. Und kostenlos ist es auch noch. Hammer!
Das ganze findet sich unter
www.bgb.kommentar.de.
Leider sind noch nicht alle Paragraphen kommentiert. Wer sich also zur Kommentierung seiner Lieblingsnorm berufen fühlt, mag mit den Herausgebern Kontakt aufnehmen. Damit das Werk schnell vollendet wird.
An die Arbeit!
Ich bin unsicher, ob die Welt auf eine Kommentierung des BGB von mir als Strafverteidigerin gewartet hat. Aber: Schweinestaat! Freisler!
AntwortenLöschen;-)
Leider ist offenbar noch gar kein Paragraph kommentiert. Aber kostenlos ist es. Hammer!
AntwortenLöschenwelche Facebook-Gruppe die wohl abgegriffen haben um uns alle anrufen zu können.
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