Dienstag, 30. September 2014
Doppelte Kalenderführung
Landgericht, Kleine Strafkammer.
Das Gericht hat in einer Berufungssache fünf Verhandlungstage terminiert und alle Beteiligten zu diesen Terminen geladen. Zwei Verteidiger haben sich also ganze Tage für die Veranstaltung freigehalten und ihre Büroorganisation hierauf eingestellt.
Das Gericht führt wie üblich durch Verlesung des erstinstanzlichen Urteils in den Streitstand ein. Wie genauso üblich, fragt es den Angeklagten auch, ob er seine Berufung nicht vielleicht auf das Strafmaß beschränken möchte, was die Verhandlung erheblich verkürzen würde. Aber der Angeklagte will seine Berufung nicht beschränken.
Nach ersten Äußerungen zu Sache wird das Gericht deutlicher. Das habe doch alles keinen Sinn, ein Großteil der Taten wäre doch praktisch bewiesen, ob der Angeklagte seine Berufung nicht wenigstens diesbezüglich auf das Strafmaß beschränken wolle. Der Angeklagte will immer noch nicht.
Dann muss wohl doch Beweis erhoben werden. Wie ärgerlich, denn wie sich jetzt herausstellt, hat das Gericht zwei der terminierten Verhandlungstage, zu denen seit Wochen bzw. Monaten alle Beteiligten förmlich geladen waren, längst anders verplant. Diese Termine können also nicht stattfinden, hätten niemals stattfinden können. Man ist bei Gericht wohl schlicht davon ausgegangen, dass sie nicht nötig würden. Deshalb können jetzt die gesetzliche Fristen nicht eingehalten werden.
Damit ist die Verhandlung "geplatzt".
Und jetzt komme mir noch einmal jemand mit der Behauptung, Verteidiger würden Verhandlungen verschleppen.
Man darf sich hier wohl mit Fug und Recht verarscht fühlen, auch wenn man es dem Hohen Gericht nicht so deutlich zum Ausdruck bringen darf.
AntwortenLöschenDoch, das muss man sogar. Ich habe heute dem Vorsitzenden der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Potsdam geschrieben, dass es kein guter Stern ist, wenn er mich schon anlügt, bevor wir uns persönlich kennen.
AntwortenLöschenSolche Personen brauchen mal die Worte der Wahrheit und nicht nur das vornehm Umschriebene.
Lieber Kollege Siebers, was heisst den anlügt? Sie sind ja in der Vergangenheit schon etwas frei mit Begriffen gewesen und ebenso frei mit der Unterschlagung wesentlicher Bestandteile der von Ihnen geschilderten Situationen. Deshalb die Nachfrage.
AntwortenLöschenKonfliktrichter?
AntwortenLöschen@Werner Siebers
AntwortenLöschenDer Schwiegersohn ist doch ein höflicher Hanseat. ;-)