Donnerstag, 20. Februar 2014
Wie Fehlurteile zustande kommen
Viele Richter und Staatsanwälte glauben entgegen aller Erfahrung immer noch ernsthaft, Zeugen wären verlässliche Beweismittel. Anlass zu dieser Vermutung gibt es kaum - im Gegenteil. Und das liegt selten daran, dass einer lügt. Viel häufiger scheitert es an der Wahrnehmung oder an der Bewertung dessen, was man meint, wahrgenommen zu haben.
Ein schönes Beispiel dafür, wie Wahrnehmung tatsächlich funktioniert, bietet die Affäre um den SPD-Politiker Sebastian Edathy, in der gestern eine Anhörung vor dem Innenausschuss stattfand. Ich gebe das mal aus meinem eigenen - für Verzerrungen aller Art anfälligen - Gedächtnis wieder.
Der Herr Oppermann von der SPD berichtet, er habe beim Herrn Ziercke vom BKA angerufen, nachdem er vom inzwischen zurück getretenen Landwirtschaftsminister Friedrich von den Ermittlungen gegen den SPD-Abgeordneten Edathy erfahren habe. Herr Ziercke habe ihm in dem Gespräch bestätigt, dass Ermittlungen liefen. Herr Ziercke bestreitet das.
Das hört sich oberflächlich nach zwei sich ausschließenden Angaben an. Guckt man sich aber genauer an, was insbesondere Herr Ziercke sonst noch gesagt hat, fügt sich alles doch noch zu einem stimmigen Bild: Geredet habe eigentlich nur der Herr Oppermann, sagt Herr Ziercke. Er selbst habe sich eigentlich nur gewundert, warum der auf einmal anrufe. Ganz dienstbeflissener Amtsmann habe er - Ziercke - im Gespräch bewusst vermieden, irgendwelche konkreten Aussagen zu machen. Wunderbar ist seine Bewertung des Gesprächs: Er könne nicht ausschließen, dass Herr Oppermann sein Schweigen als Zustimmung gewertet habe.
Und so ist das bei Zeugen vor Gericht eben auch häufig: Jemand berichtet nicht das, was er wahrgenommen hat, sondern das, was er gerne wahrgenommen hätte, und infolge dieser Prädisposition dann irgendwann auch meint, tatsächlich wahrgenommen zu haben, gerne noch vermengt mit eigenen Schlussfolgerungen aus dem, was er meint, wahrgenommen zu haben, die nicht als solche bezeichnet, sondern ihrerseits als Wahrnehmungen präsentiert werden.
Den Satz habe ich deshalb so kompliziert formuliert, weil die Wirklichkeit so kompliziert ist. Die meisten Richter und Staatsanwälte machen sie sich dagegen einfach: Sie glauben auch einfach das, was sie gerne gehört hätten.
Und so kommen Fehlurteile zustande.
Man könnte auch meinen, manche Richter hören einfach nur das, was sie glauben.
AntwortenLöschenund wie auch Herr Ziercke nicht ausschließen kann, dass...stellen Verteidiger die unvermeidliche Frage: "Können Sie ausschließen, dass" und meinen dann, bei einem Nein sei die Zeugenaussage überhaupt nichts wert.....auch wenn der Zeuge die Existenz von Ufos oder des Osterhasen natürlich nicht ausschließen kann.
AntwortenLöschenEines muß doch aber zu denken geben. Zeugenaussagen erscheinen oftmals völlig plausibel und glaubhaft. Die Sache ist eigentlich schon gegessen. Dann fällt, kurz vor der Entlassung des Zeugen, einem Verfahrensbeteiligten doch noch etwas ein und die ganze Aussage des Zeugen bricht auf einmal in sich zusammen. Hätte der aufmerksame Verfahrensbeteiligte nicht doch noch den Einfall gehabt, wäre das Urteil ohne weiteres auf die ursprüngliche - objektiv falsche - Aussage gestützt wurden.
AntwortenLöschenSo ist es oftmals der Lustlosigkeit oder Unaufmerksamkeit aller Verfahrensbeteiligten (einschließlich der Verteidiger) geschuldet, daß man sich mit einer Aussage zufrieden gibt, frei nach dem Motto: "Ich lese Ihnen mal vor, was Sie bei der Polizei gesagt haben... Stimmt das?" - "Wenn ich das so gesagt habe, ja" - "Danke. Wiedersehen".
Insbesondere Richter und Staatsanwälte geben sich damit gerne zufrieden. Unverteidigte oder schlecht verteidigte Angeklagte, die die Fragetechnik nicht beherrschen und auch gar nicht wissen, worauf es ankommt, sind dann ganz schnell die Dummen.