Montag, 21. Oktober 2013
Phantomtor
Ein Phantomtor ist ein Tor, das keines war. Wir reden von Fußball. Der Prototyp des Phantomtores fiel 1994 im Spiel des 1. FC Nürnberg gegen Bayern München. Ein zuletzt von Thomas Helmer berührter Ball rollte unbehelligt am Tor vorbei; der Schiedsrichter gab Tor, weil der Linienrichter Tor anzeigte. Warum der Linienrichter Tor anzeigte, ist allen Beteiligten bis heute ein Rätsel.
Damals wurde das Spiel wiederholt, wohl auch, weil das Spiel relativ spät in der Saison stattfand und zentrale Bedeutung für Meisterschaft und Abstieg hatte. Von dem Ergebnis waren indirekt etwa zehn andere Mannschaften positiv oder negativ betroffen. Die FIFA soll mit den Zähnen geknirscht haben, denn in Ordnung war diese Entscheidung wohl nicht.
Nun hat es mal wieder ein Phantomtor gegeben, beim Spiel der TSG Hoffenheim gegen Bayer Leverkusen. Der kicker berichtet, und sogar die LTO nimmt sich des Themas an.
Ein Kopfball war ans Hoffenheimer Außennetz gegangen und von dort ins Netz geraten; das Netz hatte nämlich genau an der Einschlagstelle ein Loch. Nun kann man sich fragen, warum die TSG Hoffenheim zwar einen Milliardär zum Präsidenten, massenhaft Geld zum Ausgeben, aber dennoch kaputte Tornetze hat und keiner das merkt. Die Frage ist berechtigt, hilft an dieser Stelle aber nicht weiter. Es war eben so. Dafür werden die Schiedsrichter an den nächsten Spieltagen akribisch die Tornetze überprüfen, bis - im wahrsten Sinne des Wortes - Gras über die Sache gewachsen ist.
Was aber wird jetzt mit dem Spiel? Das wird gewertet werden, und das ist richtig so. Es handelt sich um eine Tatsachenentscheidung, und die ist bekanntlich unanfechtbar. Schließlich werden fast jeden Spieltag irgendwelche Tore gezählt, die eigentlich nicht hätten zählen dürfen, während andere Tore nicht anerkannt werden, obwohl sie hätten gewertet werden müssen. So ist das Spiel.
Was diesen Fall von all den anderen unterscheidet, ist allein die Kuriosität. Aber Kuriosität ist kein Regelverstoß. Eine Begründung für die Entscheidung des Sportgerichts habe ich übrigens auch schon: Hätte die TSG Hoffenheim eben besser auf ihre Tornetze aufpassen müssen. Genug Geld hat sie ja.
Was diesen Fall von anderen unterscheidet ist, dass es bereits einen Präzedenzfall gibt, in dem auf ein Wiederholungsspiel entschieden wurde.
AntwortenLöschenMöglicherweise geht die Entscheidungen diesmal tatsächlich anders aus: Wirklich sinnvoll wäre es aber nicht, wenn das selbe Sportgericht in zwei völlig gleich gelagerten Fällen unterschiedliche Entscheidungen träfe.
Im Zuge der Rechtsfortbildung haben schon viele Gerichte ihre jahrzehnte lange Rechtsprechung über den Haufen geworfen, dies ist daher kein wirkliches Argument.
AntwortenLöschenAbgesehen davon lautete die Begründung seinerzeit, dass der Linienrichter gar nicht die Kompetenz hatte, dem Schiedsrichter ein Tor anzuzeigen. Das wurde erst hiernach ins Regelwerk aufgenommen. Der Regelverstoß war damit nicht die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters - der hatte kein Tor erkannt - sondern die angemaßte Tatsachenentscheidung des Linienrichters. Ergebnisorientiert argumentiert um die Tatsachenentscheidung unangetastet zu lassen. Diesmal wird das nicht geschehn. Zumal Leverkusen zu diesem Zeitpunkt bereits in Führung lag und eine Neuansetzung Leverkusen damit benachteiligen würde.
AntwortenLöschenDer "Präzedenzfall" von 1994 ist keiner, weil damals ein Regelverstoß vorlag, jetzt aber eine Tatsachenentscheidung. Ich schließe mich deshalb der Voraussage von Herrn Nebgen an: Es wird keine Wiederholung des Spiels geben.
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