Dienstag, 19. März 2013
Hübsch gemacht
Für alle, die gerne schnell unterwegs sind: Der Kollege Vetter berichtet hier über ein vielleicht bahnbrechendes Urteil des Amtsgerichts Aachen: Gegenstand war eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät "PoliScan Speed" der Firma Vitronic.
Dieses Gerät hat die Besonderheit, dass es stationär eingesetzt wird und keiner fachkundigen Bedienung mehr bedarf. Es blitzt halt nur. Die Ergebnisse werden dann hinterher von Polizeibeamten ausgewertet, ohne dass jemand wüsste, wie das Gerät selbst eigentlich funktioniert.
Diese Beamten werden bei etwaigen Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide dann gerne als Zeugen benannt, in Hamburg gerne auch mit dem Hinweis darauf, dass sie zur Sache aber nichts aussagen könnten. Sonst kann auch keiner etwas zur Sache aussagen, denn es war ja zumeist keiner dabei. Und wie das Messgerät funktioniert, hält der Hersteller geheim.
So saß ich dann im Gerichtssaal jüngst einer solchen Beamtin gegenüber, die ihre eigentliche Tätigkeit bildhaft umschrieb: "Ich habe eigentlich nur die Aufgabe, die Bilder etwas aufzuhübschen".
Stimmt (fast) zu 100%. Das Messgerät gibt es aber auch in mobiler Form.
AntwortenLöschenFakt ist aber, dass der Rechtsstaat an dieser Stelle auf Null reduziert wird. Wir haben es mit einer neuen Art von Inquisitionsverfahren zu tun. Das technische Gerät misst einen angeblichen Geschwindigkeitsverstoß. Niemand weiß, wieso und weshalb diese Messung zu Stande kommt. Das interessiert auch weder die Bußgeldstelle noch die Amtsgerichtsbarkeit. Alle verstecken sich hinter einer Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt und ein paar erfolgreiche Probemessungen durch das Eichamt und sagen, das wird schon seine Richtigkeit haben.
Und das ist mitteleuropäische Rechtsstaatlichkeit im 21. Jahrhundert.
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In der Tat ein interessantes Urteil. Leider gab es ähnliche Urteile auch bei der ESO 3.0. Diese wurden von den OLGs allerdings zerrissen.
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