Montag, 17. Dezember 2012
Schusswaffen im Gericht
Amtsgericht, Strafsache, mündliche Hauptverhandlung. Gehört werden soll ein so genannter Polizeizeuge, vulgo Polizist. Der Beamte erscheint in Uniform mitsamt Dienstmütze und Dienstwaffe. Dagegen regt sich in mir regelmäßig Unmut, denn in der Gegenwart von Schusswaffen fühle ich mich unwohl und in meiner Verteidigungsfähigkeit eingeschränkt.
Gericht und Staatsanwalt stört das erfahrungsgemäß wenig; ein Hinweis auf mein Unwohlsein wird regelmäßig mit Unverständnis quittiert. Als Richter würde ich es mir nicht so ohne weiteres gefallen lassen, dass meine Sitzungsgewalt durch real existierende Schusswaffen relativiert wird.
Die Frage muss erlaubt sein: Warum dürfen Polizeibeamte ihre Dienstwaffen mit ins Gericht bringen? Dienen die dort irgendeinem Zweck? Hat der Beamte die berechtigte Befürchtung, sich im Zeugenstand mit realer Gewalt gegen irgend wen oder irgend etwas verteidigen zu müssen? Gegen was oder gegen wen? Das hat mir bisher noch niemand befriedigend beantworten können.
Oder fühlen sich Beamte ohne ihre Schusswaffe einfach nicht wohl in ihrer Haut? Dann aber bitte gleiches Recht für alle, und alle anderen im Gerichtssaal tragen (hoffentlich) auch keine Schusswaffen.
Die Waffe gehört eben zu seiner Uniform. Besteht nicht sogar eine Verpflichtung, sie im Dienst zu tragen? Von bewaffneten *Polizisten* sollte man eigtl. nichts zu befürchten haben.
AntwortenLöschenEigtl. schon.
Löschen"der unbescholtene Bürger hat sich nicht zu fürchten" hieß es mal in ähnlichem Zusammenhang.
LöschenStellt das Gericht denn Schließfächer für sowas zur Verfügung? Wohl eher nicht.
AntwortenLöschenIm Auto lassen? Auch nicht so toll.
Vor Gerichtstermin zur Wache fahren, Waffe einschließen, danach wieder zur Wache und Waffe rausholen?
Lesen Sie nächste Woche bei Herrn Nebgen: Die unheimlichen Steuergeldverschwendungen der Polizei durch vollkommen unnötige Fahrten.
...och die Diskussion hat doch seit 1968 einen laaaangen Bart.
AntwortenLöschen...vgl. OLG Hamm, GA 1972, S. 315... Über die Ausrüstung der Polizeibeamten entscheidet allein deren Dienstvorgesetzter.... NJW 1973, s. 448 f., also noch einmal: GÄÄÄÄÄÄÄÄHN :-)
AntwortenLöschenein Urteil aus 1972? Qar damals nich sogar noch der Ehevollzug vollstreckbar? ;-)
AntwortenLöschenAuch als Staatsanwalt bin ich wenig begeistert über Polizisten, die als Zeugen im Sitzungssaal Waffen tragen.
AntwortenLöschenLeider habe ich genau wie Herr RA Nebgen keine Sitzungsgewalt.
Geben Sie's zu: Ihnen ist nicht im Ernst "unwohl" - Sie wollen nur ein wenig stänkern (hier und im Gerichtssaal).
AntwortenLöschenDa können der anonyme Staatsanwalt und Mr. N. in der nächsten Sitzung ja einfach mal entsprechende Anträge stellen.
AntwortenLöschenSicherheit im Gerichtsgebäude ist Sache der Justiz. Punkt. Unterstützung durch doe Polizei allenfalls bei besonderen Lagen (Terrorismus, organisierte Gewaltkriminalität, Befreiungsversuche).Auch wenn ich sonst eher zu den Nebgen-Bashern gehöre, stimme ich ihm im Grundsatz zu.
AntwortenLöschenIn Frankfurt a.M. scheint es übrigens üblich zu sein, dass Polizeibeamte ihre Waffe am Eingang abgeben (seit ein Polizist seine Ex er- und ihre Anwältin anschoss). Siehe FR-Online per google: "Es fiept beim Messer und beim ipod"
Herr Nebgen kommt aus Hamburg und sollte daher wissen, dass zumindest hier in Hamburg der einzige ernstliche Übergriff der war, dass ein Verteidiger (vulgo unabhängiges Organ der Rechtspflege, das dieser verpflichtet ist und stets gutes tut) eine Waffe ins Polizeipräsidium schmuggelte und seinem Mandanten erfolgreich zum Erschießen des Staatsanwalts zur Verfügung stellte. Wenn man das ernsthaft zuende denkt, müssten Anwälte durchsucht werden.
AntwortenLöschenAber Justiz- und Polizeiparanoia auszuleben kommt natürlich besser an in der Blogospähre.
P.S. zu meinem Beitrag vom 17.12. 11:33
AntwortenLöschenIn Dresden hat der bewaffnete Polizeibeamte nicht den Mörder mit dem Messer, sondern den Ehemann der Getöteten angeschossen.
Sicherlich ein Versagen im Einzelfall. Aber es zeigt, dass die Sicherheit durch Schusswaffenträger nicht zwingend erhöht wird.
Die Befürchtungen des Herrn Nebgen bei Polizeibeamten im Dienst, die mit Waffe erscheinen, teile ich nicht, aber im Ansatz hat er Recht: keine Schusswaffen im Gericht außer bei denen, die für die Sicherheit im Gebäude unmittelbar verantwortlich sind (Justizwachtmeister und ggf. Vorführbeamte/SEK bei besonderen Gefährdungslagen).
"März 1997: Ein 39-jähriger Polizist erschießt in einem Amtsgericht in Frankfurt/Main seine Ex-Lebensgefährtin und verletzt deren Anwältin schwer."
AntwortenLöschenhttp://www.stern.de/panorama/chronologie-toedliche-anschlaege-bei-gericht-1772848.html
Sie fühlen sich in ihrer Verteidigungsfähigkeit eingeschränkt? Ernsthaft? Das finde ich äußerst erstaunlich.
AntwortenLöschenDie Frage muss erlaubt sein: Soll ein Polizist im Dienst seine Schusswaffe beim Wachtmeister abgeben? Beim Pförtner? Beim Kantinenkoch?
AntwortenLöschenIch muss ganz ehrlich sagen, dass mir das Polizistenbashing durch Strafverteidiger regelmäßig wie ein hilfloser Versuch Lücken in der Verteidigung zu stopfen erscheint...
AntwortenLöschenHier in Thüringen, zumindest in Gera, kommen die Polizeibeamten zwar in Uniform, doch habe ich bislang keine Dienstwaffe gesehen. Wo die Beamten diese lassen kann ich leider nicht sagen, aber ich werde beim nächsten Mal fragen und berichten. Wahrscheinlich liegt das aber daran, dass die Wache hier nur 100m von den Gerichten entfernt ist und die Beamten sogar zu Fuß zum Gericht kommen...
AntwortenLöschenPersönlich muss ich sagen: Ob die Beamten eine Dienstwaffe im Saal tragen oder nicht ist mir egal, solange der Vorsitzende sich dadurch in seiner Verhandlungsleitung nicht einschränken lässt.
So ein Quatsch, von wegen im Dienst! Der Polizeibeamte hat seine Zeugenpflichten vor Gericht und keine Dienstpflichten.
AntwortenLöschenIch möchte nicht wissen, wie ein Richter reagieren würde, wenn der Förster als Zeuge mit seiner Flinte oder der Waldarbeiter mit seiner Kettensäge erscheint, nur weil der Zeugentermin während seiner Dienstzeit stattfindet.
Und dass Polizeibeamte zum Zeugentermin im Streifenwagen erscheinen und dann direkt vor dem Gericht in der Fußgängerzone parken, obwohl sie nicht dienstlich sondern als Zeuge geladen sind, sollte so mancher Politesse auch mal ein Ticket wert sein.
sehr guter Kommentar
AntwortenLöschenMan hat so den Eindruck, als ob die Herren Nebgen und Siebers in der letzten Zeit ein paar Prozesse zuviel verloren haben, so wie sie sich in der letzten Zeit in der Blogosphäre auskotzen.
AntwortenLöschenDer polizeibeamte, der in uniform erscheint, muss zum und vom gericht uniformiert durchs leben. Dort ist es regelmäßig so, dass er als uniformträger wahrgenommen und angesprochen wird und dienstlich tätig werden muss. Im dienst muss er nun mal die waffe tragen und auch aus einem parkrempler vor dem amtsgericht kann eine entsprechende situation entstehen -leider ist es so- . Weiterhin ist der gerichtstermin sehrwohl eine dienstliche verpflichtung und somit dienst. Die waffe gehört nunmal dazu, wie der kuli zum anwalt! Die herrschaften die das nicht wahr haben wollen oder keine anderen argumente für ihre verteidigung haben sollten bedenken, dass cops immernoch die GUTEN in unserem land sind. Immerhin tragen sie das ding 365 tage im jahr ohne durchzudrehen. Klar soweit? Alternativ dazu besteht man halt nicht auf uniformiertes erscheinen, was aber logistisch nicht immer vermeidbar ist. Im übrigen stört sich bei zwangsvorführungen ja auch keiner dran -da will das gericht ja auch was von der polizei-
AntwortenLöschenGute nacht
Das Beispiel mit dem Jäger und der Schrotflinte ist sehr einleuchtend... Und das stimmt!!! Aber es stimmt auch, daß ein Polizist als Zeuge auch im Dienst sein kann. Also wird man die Situation nicht ändern können, daß Beamte im Gerichtssaal Schusswaffen tragen.
AntwortenLöschenDas Beispiel mit dem Jäger ist zwar auf den ersten Blick einleuchtend, jedoch fehlleitend.
LöschenSofern der Polizeibeamte in Ausübung seines Dienstes den Status als Zeuge erworben hat, erscheint dieser auch als Polizeibeamter im Dienst vor Gericht.
Einen Polizeibeamten im Dienst ohne Schusswaffe im Außendienst gibt es nicht.
Natürlich erscheint ein Polizeibeamter, der privat beim Einkaufen z.B. Zeuge eines Diebstahls geworden ist, auch privat in zivil und ohne Waffe bei Gericht. Hier wäre das Jägerbeispiel vergleichbar.
Beste Grüße,
M.B.
Wie bereits richtig erwähnt, gehört zu einem Polizeibeamten in Uniform auch seine Dienstwaffe, im Gerichtssaal, wie auch im alltäglichen Streifendienst auf der Straße.
AntwortenLöschenEinem Polizeibeamten, der als Zeuge vor Gericht auftritt, sollte man genau so viel Vertrauen entgegen bringen, wie einem Polizisten, der einem auf der Straße begegnet.
Würde ich als Beistand, Zeuge, Richter, Zuschauer oder sonst. Beisitzer einer Verhandlung beiwohnen, würde ich mich in der Gegenwart eines Schutzmannes sogar noch wohler fühlen, als ohne ihn.
In der Vergangenheit kam es auch bereits mehrfach zu gefährlichen Übergriffen seitens aggressiver Angeklagter, welche sogar dabei schon Schusswaffen einsetzten. Nicht selten ist die Gewalt des Beschuldigten gegen den Schutzmann gerichtet, welcher im für die Verhandlung kausalen Einsatz die Maßnahmen gegen ihn getroffen hat.
Ein Fall, in dem ein Polizeibeamter als Zeuge im Gerichtssaal die Waffe einsetzte, ist mir nicht bekannt.
Eine Diskussion wäre u.U. noch denkbar bei Polizisten, welche als Beschuldigte im Gerichtssaal sitzen. Diese tragen i.d.R. aber auch nicht die Uniform, sodass sich das Thema ohnehin erledigt hat.
Abschließend stelle ich noch die grundsätzliche Sicherheitsfrage in unseren Gerichtsgebäuden. Bei Amtsgerichten finden häufig keine Durchsuchungen oder Securityschleusungen aller Beteiligten statt. Sollte man dann gerade dem Helfer in der Not die Waffe wegnehmen, nur weil er diese sichtbar am Gürtel trägt?
Herzliche Grüße,
M.B.
Guten Abend, ich habe eine ähnliche Frage.
AntwortenLöschenErst einmal die Infos. Eine bekannte Person wurde sexuell misshandelt und es wird nun bald zu einem Gerichtsurteil kommen. Die schädigende Person, die verurteilt wird ist sehr gefährlich und die bekannte Person hat mir den Auftrag gegeben, während diesem Zeitraum für den Schutz zu sorgen, da die Vermutung auf Rache nach dem Urteil besteht. Da ich in einem Sicherheitsunternehmen arbeite, hatte ich damit schon öfters zu tun. Bei meiner Arbeit (Gebäudebewachung, Objektbewachung) trage ich für gewöhnlich eine Schreckschusswaffe bei mir (Waffenschein ist vorhanden).
Da ich aber noch nie eine Person in so einer Situation (mit Amtsgericht) betreut habe, würde ich gerne wissen, wie es mit der Schreckschusswaffe ist, wenn ich mit ins Gericht gehe. Gibt es dort die Möglichkeit, diese vorher abzugeben? Wie ist die Gesetzeslage in diesem Fall?
Ich denke nicht, dass ich die Waffe mit in den Gerichtssaal nehmen darf und möchte es eigentlich auch nicht, da ich die Gesetzeslage nicht kenne.
Daher bitte ich um Euren Rat.
Freundlichen Gruß
Jannes
Stellt das Gericht Schließfächer zur Verfügung wird die Dienstwaffe dort eingeschlossen.
AntwortenLöschenFalls nicht, bleibt sie eben am "Mann".