Donnerstag, 6. Dezember 2012
Eine besondere Sicht der Dinge...
...scheinen mir viele Richter ja schon immer zu haben. Einen besonders krassen Fall stellt der Kollege Dietrich heute in seinem Blog vor. Es ist einfach zu schön.
Das Gericht hat in seinen Urteilsgründen strafmildernd berücksichtigt, dass der Verteidiger mehrere Beweisanträge gestellt hat, wodurch weitere Verhandlungstage notwendig wurden, die den Angeklagten Geld gekostet haben. "Na immerhin", möchte man ausrufen, "immerhin hat das Gericht es nicht für strafschärfend erachtet, dass der Verteidiger des Angeklagten dessen Verurteilung erschwert hat". Das soll nämlich auch schon vorgekommen sein. Auch, dass ein Rechtsanwalt Geld kostet, weiß das Gericht - ebenfalls nicht selbstverständlich.
Aber selbst als schlechter Richter sollte man zumindest schon einmal gehört haben, dass der Verteidiger ein eigenständiger Prozessbeteiligter ist, sein Handeln dem Angeklagten daher nicht zugerechnet werden kann. Die Entscheidung, wie man sich verteidigen lässt, bleibt jedem selbst überlassen. Dies in den Urteilsgründen abfällig zu kommentieren ist überflüssig und dient ganz augenscheinlich nur dazu, einen Keil zwischen den Angeklagten und seinen Verteidiger zu treiben - ein Vorgehen, dass hilflose Richter gerne pflegen. Bei anderen Menschen würden solcherlei Äußerungen zwanglos unter den Tatbestand der Beleidigung subsumiert werden, ein Richter darf sie sogar noch ungestraft mit einem Dienstsiegel versehen.
Da fällt einem kaum noch auf, dass die Argumentation des Gerichts selbst bereits haarsträubend ist. Wenn das Gericht einem Beweisantrag nachgeht, heißt das nämlich nichts anderes, als dass das Gericht die Beweisbehauptung für erheblich hält. Dies ist eine rechtliche Würdigung des Gerichts und allein durch sie werden weitere Verhandlungstage erforderlich.
Man fragt sich bei erfolgreichen Beweisanträgen allerdings häufig, warum das Gericht ihnen nicht von sich aus nachgegangen ist. Soweit das Beweismittel bereits zuvor aktenkundig war, wäre jeder Richter hierzu verpflichtet.
Genau. Man muss nur fest die Augen schließen und an das Gute im Mitmenschen (hier: Strafverteidigerkollege) glauben. Schließlich konnte noch nie einem Verteidiger nachgewiesen werden, dass er bei der Formulierung von Beweisanträgen an etwas so Schnödes wie sein eigenes Portemonnaie gedacht hat.
AntwortenLöschenWundern muss einen auch, dass Sie es offenbar für richtig halten, dass das Gericht einen vorhersehbar unergiebigen Beweisantrag einfach ablehnen darf. Nicht minder bemerkenswert ist es, dass Sie offenbar der Ansicht sind, die Grenzen des § 244 III StPO seien mit den Grenzen der Amtsaufklärungspflicht identisch.
Trotzdem ist Ihnen in der Ablehnung des Urteils natürlich recht zu geben. Wenn der Mandant die vorhersehbar unergiebigen Beweisaufnahmen gewünscht hat, hat das Gericht daran nicht herumzumäkeln. Und wenn er sie nicht gewünscht hat bzw., was der häufigere Fall sein wird, über das Kostenrisiko gar nicht aufgeklärt worden ist, ist es Sache des Mandanten, das dem Verteidiger klarzumachen.
Tatsächlich war es so, dass in der Verhandlung durch das Gericht wiederholt laut gefragt wurde: "Wer soll das alles bezahlen?"
AntwortenLöschenAuch ich habe dann die "Keiltheorie" vertreten. Mein Mandant lies sich aber nicht beirren.
@ Gast
Selbstverständlich wurde mein Mandant über das bestehende Kostenrisiko belehrt. Gerade bei Polizeizeugen weise ich immer auf den regelmäßig angenommenen erhöhten "Wahrheitsgehalt" derartiger Aussagen hin. Wer aber unschuldig ist, möchte für seine Unschuld kämpfen.
Ja, viele Richter sind so.
AntwortenLöschenDeshalb werden auch viele derartige Urteile in Blohs gepostet.
Das ist nu schon das zehnte in 2 Tagen mit identischem Wortlaut.
Richter raus!
Peculiar article, exactly what I needed.
AntwortenLöschenFeel free to visit my web blog :: how to fill out a pdf form on my computer