Der Kollege Dosch weist hier auf einen interessanten Randaspekt des Abo-Fallen-Urteils hin, das im übrigen vom Kollegen Hoenig vorbildlich aufbereitet und hier zusammengefasst wurde.
"Wir wollen die Dummen und die Angstzahler" soll der Hauptangeklagte dereinst geäußert haben. Das weist den Weg zum zentralen Problem des Betrugstatbestandes. Zu jedem Betrüger gehört mindestens einer, der sich betrügen lässt. Und zu jeder Täuschung gehört einer, der sich täuschen lässt. Die Frage, die sich dabei immer wieder stellt ist eine normative, keine rechtliche:
Wie dumm (oder ängstlich) darf man sein, ohne den Schutz des Gesetzes zu verlieren? Wie lange hält das Gesetz noch schützend seine Hand über mich, obwohl ich es doch eigentlich hätte besser wissen müssen? Zum Beispiel, indem ich einmal kurz nachgedacht hätte? Gibt es eine Pflicht zum Nachdenken? Muss ich überall damit rechnen, über den Tisch gezogen zu werden oder gibt es Schutzräume, in denen ich meine Naivität frei ausleben kann?
Wissenschaftler haben vor einigen Jahren ein schönes Experiment gemacht: Sie haben sich in einen belebten Bahnhof gestellt und vorbeieilenden Passanten einen Geldschein als Geschenk angeboten. Praktisch keiner der Versuchspersonen hat das Angebot angenommen, obwohl damit erkennbar kein Nachteil verbunden war. Misstrauen funktioniert also, wenn auch manchmal grundlos oder an der falschen Stelle. Wahrscheinlich waren die Passanten im Bahnhof einfach zu faul, sich darüber Gedanken zu machen, ob mit dem Geldgeschenk irgendein Nachteil verbunden sein könnte und haben es dann lieber gleich ausgeschlagen. Misstrauen scheint ein Produkt eingestandener Unkenntnis zu sein.
Ganz anders im Internet: Da nehmen die Menschen offenbar gerne und gehen noch davon aus, dass es umsonst ist. Offenbar fühlen sich die Menschen im Internet zu wohl, um nachzudenken. Kann es strafbar sein, wenn man das ausnutzt? Wo hört die Täuschung auf und wo fängt die Selbsttäuschung an?
Es ist schon ziemlich ekelhaft, wie sie hier ein ums andere mal das Opfer als Verführer des Täters hinstellen wollen. Muß wohl die pathologisch krankhafte Denkweise von Strafverteidigern sein.
AntwortenLöschenKlar ist: jemanden zu seinem eigenen Vorteil (oder zugunsten eines Dritten) zu täuschen, ist Betrug. Das ist eine Straftat. Und deren Gehalt sollte man nicht daran festmachen, wie blöd sich das Opfer angestellt hat. Das Opfer hat nämlich nur eine PASSIVE Rolle im Spiel. Ohne den Täter und dessen Vorsatz kein Betrug. Somit kann auch er allein nur verantwortlich sein, ungeachtet der Frage, wie leicht es war. Und dann kann es auch nur auf seine kriminelle Energie und auf den Schaden ankommen, wie hoch die Strafe ausfällt.
Die Zeit auf Ihrem Server ist nicht richtig eingestellt.
AntwortenLöschenStimmt.
LöschenIch wusste nicht, dass es offenbar Menschen gibt, die mein blog als Uhr nützen.
Zitat: "Misstrauen scheint ein Produkt eingestandener Unkenntnis zu sein.
AntwortenLöschenGanz anders im Internet: Da nehmen die Menschen offenbar gerne und gehen noch davon aus, dass es umsonst ist."
Bei Software, die von Herstellern frei oder kostenlos angeboten wird, ist dieser Gedanke nicht so abwegig. Zumal in den fraglichen "Portalen" meist nur ein Link zu der Herstellerseite zur Verfügung gestellt wird, also kaum eine Gegenleistung für das Abonnement geboten wird.
Nicht nur Händler betrügen Bürger, sondern auch umgekehrt. Denn viele Verbraucher täuschen im Internet vor, dass sie die Ware, die sie bestellt haben, auch bezahlen können. Nur das Geld sieht der Händler. Wie wäre es hier mal mit mehr Händlerrechten?
AntwortenLöschenWas die Handlanger des Mobs in diesen Lynchjustiz-Urteilen immer wieder gern vergessen, ist, dass die Täter auch für diese angeblichen Taten bestraft werden, bei denen das Opfer sofort merkte, dass es getäuscht wurde.
AntwortenLöschenSubsum... Wassolldassein
Mittlerweile haben erste Abofallen schon ihre Seiten angepasst und bieten einen (in meinen Augen nicht ausreichenden) Button an - siehe Buttonlösung treibt erste Blüten.
AntwortenLöschenDa ist auf der einen Seite die Frage schon gerechtfertigt, wie "dumm" man sein darf - auf der anderen Seite zeigt dieses Beispiel, wie die Betreiber der Abofallen reagieren: Indem sie das Gesetz wiederum ad absurdum führen und für ihre Zwecke einzusetzen versuchen.
Ein ewiger Kampf, ein ewiger Krampf. Es ist zum Davonlaufen...
Sehr ungeehrter Herr Warzenegger, ich habe bei diesem Beitrag des Herrn Nebgen nicht den Eindruck, dass er die Opfer als böse Verführer hinstellt. Vielmehr stellt er die berechtigte Frage, wie weit der Gesetzgeber und die Exekutive jeden einzelnen Menschen schützen muss.
AntwortenLöschenWer einen durchweg paternalistischen, diktatorischen Staat ablehnt, der wird nicht umhin kommen, den Bürgern ein gewisses Mitdenken abzuverlangen. Besondere Schutzfunktionen ergeben sich dort, wo die Hirnentwicklung den gesunden Menschenverstand womöglich nicht zulässt - Kinder und Jugendliche [mit Abstufungen], geistig nicht voll entwickelte ["geistig Behinderte"], neurologisch Kranke ["geisteskrank"] oder Menschen, deren geistige Fähigkeiten altersbedingt abbauen.
Von Ihnen und mir wird zurecht verlangt, nachzudenken, bevor wir immer wieder 'Ja' klicken. Es gibt dazu übrigens eine sehr schöne Folge South Park, die Apple, Software-Lizenzbedingungen und Ekelfilme brillant mischt.
Haasis! Wer Beleidigungen braucht, dessen Argumente sind nichts wert.
LöschenIm Übrigen geht es nicht um die Blödheit der Leute. Natürlich darf man erwarten, daß die mitdenken. Erwarten kann man im Leben viel. Praktisch sieht man: viele denken nicht. Das führt aber nicht dazu, daß diese Leute in Abofallen tappen. Für Abofallen benötigt man jemanden, der sie auslegt. Solche Menschen gibt es und die geben sich alle Mühe die bestehende Dummheit und Faulheit der Menschen auszunutzen. Sie tarnen und täuschen, sie lenken ab und spiegeln vor - um das eigene Portemonnaie zu füllen und mit dem Wissen dafür keine echte Gegenleistung zu bieten. Es ist Ihnen bewusst, daß nur die Dummen und Schwachen drauf reinfallen (sonst wären die Opferzahlen noch weit höher).
Und ja, in solchen Fällen rufe ich nach mehr Staat, um diesen Umtrieben ein Ende zu setzen. Nur weil jemand dumm und sorglos ist, hat er es nicht verdient abgezockt zu werden. Noch weniger hat er es verdient, daß man ihm implizit anlastet er sei Schuld an der Abzocke, weil er sich abzocken lasse. Schuld hat der Abzocker.
"Ein als Elch verkleideter Weihnachtsmann will meine Kreditkartendaten? Das klingt fair."
AntwortenLöschenHerr Warzenegger: durch die Entschärfung der Gesetze gegen den unlauteren Wettbewerb steht heute auf jeder 2. Packung: "20% Inhalt gratis". Wenn ich an der Kasse dann allerdings 20% weniger bezahlen möchte als ausgepreist, habe ich keinen Erfolg. Für mich ist das versuchter Betrug, für den Gesetzgeber heutzutage offenbar ein erlaubtes Lockmittel (vor der Jahrtausendwende war so etwas noch verboten). Heute wird der Verbraucher für klug genug gehalten, solche Lockmittel zu durchschauen.
AntwortenLöschenWenn Sie den Service eines zuverlässigen Hackers benötigen, um ein Mobiltelefon oder eine Systemdatenbank zu hacken, Strafregister zu löschen oder Ihr gestohlenes Bitcoin wiederherzustellen, wenden Sie sich an easybinarysolutions@gmail.com oder whatsapp: +1 3478577580, sie sind äußerst zuverlässig und vertraulich.
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