Die letzten Worte zum Bundespräsidenten Wulff sind gesprochen. Er bekommt seinen Ehrensold. Sagt das Bundespräsidialamt. Diese kurze Nachricht gibt es z. B. in der FTD.
Die Frage des Ehrensoldes hängt bekanntlich daran, ob der Präsident "aus politischen Gründen" zurückgetreten ist. Das will das Bundespräsidialamt jetzt also geprüft haben. Es ist zu dem Schluss gekommen, der Rücktritt wäre aus politischen Gründen geschehen und begründet das dem Vernehmen nach damit, dass "objektive Umstände für eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der Amtsausübung" gegeben gewesen wären.
Nun: Hätte der Bundespräsident seine Frau erschlagen, eine Sprengstoffexplosion ausgelöst oder eine Bank überfallen, wäre seine Amtsausübung sicherlich auch erheblich und dauerhaft beeinträchtigt worden. Gleichwohl hätte er seinen Ehrensold sicherlich nicht bekommen. Daran sieht man, dass es bei der Frage des "politischen Grundes" eben nicht darum gehen kann, ob die Amtsausübung beeinträchtigt wird. Es geht darum, warum die Amtsausübung beeinträchtigt wird - um das zugrunde liegende Verhalten des Präsidenten nämlich.
Und das hatte mit seiner Amtsausübung schon deshalb nichts zu tun, weil der Präsident zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht im Amt war.
Die Argumentation des Bundespräsidialamtes aber bleibt in seiner Unsinnigkeit erschütternd. Wer so argumentiert, der kann sich eine Rechtsprüfung eigentlich auch gleich ganz sparen und hat offenbar auch keine Not damit, das zu zeigen.
Man kann das auch ein wenig anders sehen - was das Bundespräsidialamt offenbar auch tut.
AntwortenLöschenWenn ein Politiker (gleich in welchem Amt) bereits die _Einleitung_ eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens zum Anlaß nimmt, von seinem Amt zurückzutreten, um das Ansehen dieses Amtes nicht zu beschädigen, dann ist das ein politischer Grund ... und kein persönlicher, denn in diesem Verfahrensstadium gilt bekanntlich die Unschuldsvermutung, so daß ein (relevantes) persönliches Fehlverhalten gerade nicht feststeht.
Es ist eine ganz andere Frage, ob bei einem entsprechenden Ermittlungsergebnis und einem anschließenden Verfahren, das mit einer Schuldfeststellung endet, der Ehrensold wieder entzogen werden kann.
Beginnen muß die Ehrensoldzahlung aber jetzt und nicht erst nach Verfahrensabschluß ... und deshalb mußte das Bundespräsidialamt auch jetzt entscheiden. Und - wie gesagt - zur Zeit gilt die Unschuldsvermutung. Wer trotzdem (jetzt schon) zurücktritt, hat politische Gründe.
Warum fällt mir der alte Spruch ein: Feuer legen und sich beschweren, daß es brennt. Was für ein Glück, daß ich nicht Kinder erziehen muss, die mich fragen, was Moral, Führung usw. bedeuten sollen. Herr Wulff wird sicher gute Kontakte zum ehemaligen Duisburger Oberbürgermeister zwecks gegenseitigem Wunden lecken pflegen.
AntwortenLöschenWas soll es noch.
AntwortenLöschenWenn man sich überlegt, wie damals das Ehepaar Schrempp (er auch mit zweiter Frau) den Daimler-Konzern ausgeplündert hat und durch die Partnerschaft mit Crysler noch amerikanische Gehälter verlangt hat - Frau Lydia war dann seine Tippse und bekam 200.000 Euro Jahresgehalt - da kann man sich den ganzen Tag aufregen über irgend etwas. Dagegen war Wulff der reinste Chorknabe.
Wenn man in einem normalen Ort in Bayern spazieren geht (in Oberbayern und nicht am Starnberger See sondern Landsberg, Weileim, Murnau) und mal bei der Raiffeinsenbank, Sparkasse oder privaten Maklern im Schaukasten die Angebote für Häuser ansieht, da sind die Reihenhäuser teilweise teurer als das, was Wulff hat für seinen Kredit. So gesehen ist er eher ein armes Schwe....
Wie viele SED-Genossen, die Honecker, Krenz und Mielke zugejubelt haben, sind 1990 im öffentlichen Dienst geblieben, auch im Saustall Justiz, und bei der Polizei.
Wer sich aufregen will, findet jeden Tag etwas.
Naja, wenn das mit dem Eherensold nicht vorher geklärt gewesen wäre, könnte man mutmaßen, dass die Rücktrittschancen evtl. hätten anders ausfallen können... ;-)
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