Über Rechtsanwälte und ihre Bezahlung wird gerade im offenbar extra zu diesem Thema eingerichteten blog des Kollegen Lutje alles gesagt. Die ersten beiden Teile sind ausgesprochen viel versprechend.
Ich bin gespannt auf den Teil, in dem das Mandat "pro bono" behandelt wird, insbesondere diejenigen Mandanten, die den Rechtsanwalt mit Virtualien, wie z. B. Ruhm, Ehre oder Fernsehauftritte bezahlen möchten und dafür in Aussicht stellen, vielleicht das Folgemandat bezahlen.
Dass es solche "Geschäftspartner" nicht nur bei Rechtsanwälten, sondern auch bei anderen Freiberuflern zu genüge gibt, zeigt dieser schöne blogeintrag bei kunstundso. Dem Kommentar im ersten dort verlinkten Interview ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.
Ist das überhaupt zulässig, als RA "pro bono" zu arbeiten?
AntwortenLöschen@ fernetpunker: Jein. Eigentlich nein, in Ausnahmefällen ja, Abgrenzung unsicher. Typisch Juristen eben. ;-)
AntwortenLöschenRuhm und Ehre, naja.
AntwortenLöschenIch würde Sie zum Faschingsprinzen wählen, wenn Sie mich aus Knast holen.
Aber ich bin ja gar nicht hinter Schloss und Riegel.
Und der Hamburger an sich macht sich nichts aus Karneval.
Ihr ständiges Lamentieren übers Geld lässt tief blicken ...
AntwortenLöschen@Anonym 21.02.12 12:50
AntwortenLöschen1. Ich kenne kaum jemanden, der nicht übers Geld lamentiert
2. Ich kenne kaum jemanden, der sich nicht darüber aufregen würde, wenn ständig versucht wird, kostenlos an die eigene Leistung zu kommen oder wären Sie dazu bereit?
3. Allerdings gibt es wohl auch kaum jemanden, der nicht gerne alles umsonst hätte...
@Anonym
AntwortenLöschenDas Lamentieren über das liebe Geld ist verständlich, wenn man zu den Anwälten gehört, die aus Idealismus gerne helfen und am Ende - wieder einmal - von dem Mandanten oder der Staatskasse im Stich gelassen wird. Ich kann es Herrn Nebgen nachfühlen, haben sich doch im Laufe der Jahre bei mir nicht realisierte Forderungen von rund 70.000,- Euro angesammelt.
Irgendwann war aber auch mein Idealismus dahin. Inzwischen mache ich das, was ich noch als Referendar und Berufsanfänger bei etablierten Anwälten verachtet habe: keinen Finger krumm, bevor nicht ein Vorschuß in voller Höhe der anfallenden Gebühren und Auslagen eingegangen ist. Besser ein paar Kunden, die man wegen dieser Haltung nie wieder sieht, als sich fortlaufend schwarz darüber zu ärgern, daß man für bereits geleistete Arbeit nicht bezahlt wird.
Ich habe es auch aufgegeben, mit Mandanten über das Honorar zu verhandeln oder auch nur irgendetwas zu erklären. Macht meine Autowerkstatt schließlich auch nicht. Arbeit X kostet Honorar Y. Basta. Wem das zuviel ist, soll woanders hingehen.
Rechtsanwälten wird ja gerne entgegengehalten, daß sie als Organe der Rechtspflege einen freien Beruf ausüben, der sich an idealistischen Ideen und nicht vorwiegend am Gewinnstreben ausrichten sollte. Das ist auch tatsächlich der ursprüngliche Grund, weshalb viele Jurastudenten Anwalt werden möchten: an der Verwirklichung der Gerechtigkeit mitwirken, auch wenn man dafür einmal kein Geld erhält.
AntwortenLöschenMacht man auch gelegentlich gerne, wenn wirklich einmal eine "arme Sau" über die Kanzleischwelle tritt, der Unrecht widerfahren ist und die kein Geld hat, einen guten Anwalt zu bezahlen. Im Laufe der Jahre merkt man jedoch, daß solche "armen Säue" rar sind. Die meisten sind einfach nur Schnorrer, die auch noch unbelehrbar, undankbar und im Unrecht sind. Einen Mandanten, für den es sich lohnt, auch für wenig Geld zu kämpfen, erkennt man daran, daß er sich zumindest für das Engagement bedankt, aus seinen bescheidenen Mitteln eine kleine Zahlung anbietet oder 'mal eine Flasche Wein oder eine Wurst vorbeibringt.
Was gar nicht geht, sind Geschäftsleute, die mit Folgeaufträgen locken wollen. So manchen mußte ich schon persönlich mit sehr unfreundlichen Worten aus der Kanzlei leiten. Eine echte Dreistigkeit, so etwas auch nur anzubieten und mir damit die Zeit zu stehlen, die ich besser mit meiner Familie oder für den Einsatz wirklich Bedürftiger verbringen könnte.
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