Die geschätzte Kollegin Braun berichtet hier über den Betrüger als Mandanten. Nicht nur für Strafverteidiger ein echtes Problem, dem man in der Tat allenfalls durch die extensive Anwendung der Vorschussregel einigermaßen Herr werden kann.
Aber wie gerät die Reaktion auf die berechtigte Empörung der Kollegin? Ein anonymer Kommentator wirft ihr vor, ihr Mitgefühl spätestens während des Jurastudiums verloren zu haben, ja mehr noch: Er /Sie wirft der Kollegin "Verachtung für minderbemittelte Mitbürger" vor.
Ja, was hat denn eine berechtigte Honorarforderung mit Verachtung zu tun, was hat Betrug mit Minderbemittlung zu tun? Will hier jemand etwa den Eingehungsbetrug zu Lasten von Rechtsanwälten propagieren? Ist das vielleicht so jemand, der ansonsten immer die Höchststrafe - gleich unter welchen Umständen - fordert, und hier von seiner harten Linie ausnahmsweise abweicht, um den angeblich so gierigen Rechtsanwälten eins auszuwischen?
oder war es doch einfach wieder ein Troll, dem nun auch noch ein zweites Blog die Aufmerksamkeit widmet, die er so gerne erreichen wollte?
AntwortenLöschenDer obige Link funktioniert nicht.
AntwortenLöschenNun ja, mir war auch nicht ganz wohl, wie ich den Beitrag gelesen habe... da erzählt jemand offen und ehrlich über seine Vorstrafen und was ist das Ergebnis? Er bekommt keinen Anwalt.
AntwortenLöschenUnd Ihr Satz "Will hier jemand etwa den Eingehungsbetrug zu Lasten von Rechtsanwälten propagieren?" enthält neben einer Unterstellung über den Poster auch gleich noch eine Unterstellung über den (Ihnen unbekannten) Mandanten.
Kleine Ergänzung:
AntwortenLöschenWenn Sie einen Mörder verteidigen, lassen Sie ihn dann erst anketten, bevor er mit Ihnen reden darf? Wäre ja nur logisch...
"da erzählt jemand offen und ehrlich über seine Vorstrafen und was ist das Ergebnis? Er bekommt keinen Anwalt."
AntwortenLöschenNaja. Auch wenn er das nicht getan hätte, wäre er um eine Vorschussleistung kaum herumgekommen. Alles andere ist im wirklichen Leben höchstgradig fahrlässig.
In einer Diskussion über das Gute im Menschen habe ich die Ansicht vertreten, es gibt keine grundsätzlich schlechten Menschen. Die forensisch sehr erfahrene Psychiaterin widersprach mir: Doch, Betrüger sind unheilbar schlechte Menschen. Sie beißen in die Hand, die sie füttert. Und sie werden es immer wieder tun.
AntwortenLöschenGrundsätzlich verteidige ich nur gegen Vorschuß. Natürlich mache ich Ausnahmen. Jedoch nie mehr bei Betrügern.
Na, und Ihre Unschuldsvermutung?
AntwortenLöschenimmer diese Soz.päds:-D
AntwortenLöscheneigentlich nix studiert, aber immer bei den großen Wölfen mitheulen wollen....
Ratenzahlung muss sich ja bis zur HV bewährt haben, also ein Grundstock da sein, dann wäre auch die Kollegin sicher nachgiebiger gewesen. Kurzfristig heisst halt idR dass eine Rate vielleicht (?) kommt und dann die HV sein soll.
AntwortenLöschenGenau, Herr Kollege Langhans! 100 Euro und dann die HV, das geht in der Regel schief und man schaut dann traurig.
AntwortenLöschenHerzlichen Glückwunsch:
AntwortenLöschenKnast für Mittellose, die sich bei Anwaltszwang anwaltlich vertreten lassen:
http://zentrumsforen.net/beschwerdezentrum/justizirrtum/forum/posts/4331.html
Betonte doch der Präsident der Stuttgarter Anwaltskammer Peter Ströbel während des ersten Prozesses extra noch, dass die Anwälte "der Berufsstand sind, dessen Selbstverständnis es ist, den Armen und Entrechteten zu helfen".
Er vergaß dabei nur zu erwähnen, dass diese tapferen Kämpfer für Recht und Gerechtigkeit sich nur gegen eine entsprechend hohe Entlohnung aus ihren Sesseln erheben.
"Die Rechtsgeschichte lebt" Interview mit Prof. Wesel
Wesel: ... Meistens wissen die Studienanfänger ja selbst nicht, worauf sie sich einlassen. Sie glauben wohl, mit Jura könne man alles Mögliche machen. Die Wenigsten wollen in der Welt Gerechtigkeit durchzusetzen. Vielmehr steht die individuelle Karriere im Mittelpunkt.
Wesel: ... Kaum einer weiß, dass die Rechtswissenschaft eine Herrschaftswissenschaft ist. Selbst im Studium wird das nicht gelehrt. Die Mehrzahl erhofft sich, als Richter oder Anwalt ein gutes Einkommen zu haben.
Wesel: Das Buch ist nicht nur eine Kritik an den Anwälten. Ich stelle auch positive Beispiele dar. In der Tat glaube ich aber, dass in der Anwaltschaft im Vergleich zu anderen Berufen überproportional viele Fehler gemacht werden. Das habe ich kritisiert. Ursache für diesen Umstand ist vor allem, dass Juristen eben nicht primär als Anwälte, sondern als Richter ausgebildet werden. Und im Übrigen kommt dann die eingangs erwähnte Motivation, die nicht auf Gerechtigkeit, sondern auf Umsatz und Einkommen gerichtet ist, hinzu.
Es geht auch stets um einen großen Posten juristischer Verlogenheit, denn man kann als Anwalt etc. nicht immer kostenlos arbeiten.
Auf der anderen Seite hat man aber teils einen Anwaltszwang und ein Rechtsdienstleistungsmonopol über das in erster Linie ebenfalls ungerechtweise abkassiert wird was aber keinen Interessiert bis auf den Kampf es stets aufrecht zu erhalten.
Und was ist mit den entrechteten Mittellosen Menschen, die keine Rechte, Grundrechte und Menschenrechte mehr haben?:
"Teures freies Recht für zahlungskräftige Rechtsuchende."
Beratungshilfe zu teuer für Deutschland
Justizministerin Müller-Piepenkötter schimpft gegen Berlin, Rechtshilfe für Hartz 4 Empfänger
ZDF Mona Lisa, Recht zweiter Klasse für arme Bürger
http://justiz.xp3.biz
http://justiz.xp3.biz/juristenzitate.htm
Das ganze System ist also korrupt, verlogen und taugt irgendwie nicht wirklich.