Erst gestern habe ich durch die Kollegin Braun erfahren, dass es den Vollmachtsblog gibt. Gute Sache!
Denn das hirnlose Vollmachtsgefordere der Staatsanwaltschaft Hamburg hat mich jahrelang schwarz geärgert. Aber dann geschah das Wunder, über das ich hier berichten möchte:
Von einem Tag auf den anderen verlangten alle Geschäftsstellen uni sono keine schriftliche Vollmacht mehr, sondern nur noch den Rechtsanwaltsausweis! Offenbar hat irgendjemand der kompletten Belegschaft bei der Staatsanwaltschaft erklärt, dass man a) Vollmachten auch mündlich erteilen kann und b) Rechtsanwälte ihre Bevollmächtigung anwaltlich versichern können. Und es wird auch umgesetzt! Da steht man sprachlos vor.
Als ich eben eine Akte abholte, fiel die Mitarbeiterin noch einmal in den alten Trott zurück und fragte nach der Vollmacht, korrigierte sich aber dann von selbst (!) und ohne dass ich auch nur böse geguckt hätte.
Es gibt noch Wunder auf der Welt. Wenn das keine schöne Einsicht für das nahende Wochenende ist!
Habe das mal im VollMachtsBlog verewigt.
AntwortenLöschenIch schlage vor, Sie versuchen mal, 5 EUR vom Konto Ihrer Frau abzuheben. Sie werden schon sehen, wie weit Sie kommen, wenn Sie anwaltlich versichern, mündlich von Ihrer Frau bevollmächtigt zu sein ...
AntwortenLöschenDann wird es jetzt wohl Zeit, mir einen Anwaltsausweis zu bestellen. Hatte das bisher für eher überflüssig gehalten.
AntwortenLöschenSollten wir es tatsächlich geschafft haben, 2,62 Jahre bzw. 31,48 Monaten bzw. 136,71 Wochen bzw. 958 Tage von einem Fachanwalt für Strafrecht unentdeckt zu bleiben? ;-)
AntwortenLöschenDas haben wir übrigens dem Kollegen Meyer-Lohkamp zu verdanken, der sich Anfang 2007 genau darüber beschwerte. Mit Verfügung der Generalstaatsanwältin vom 20.02.2007 wurde das Procedere bei der Hamburger StA dann geändert.
AntwortenLöschen@Verteidiger
AntwortenLöschenSensationell. ;-) Und Sie haben sich nicht mal sonderlich bemüht, im Verborgenen zu agieren. ;-)