Dienstag, 22. August 2017

Wie man bei der AfD diskutiert - eine Argumentationsanalyse am Beispiel von Alice Weidel


Das Netz - oder der einschlägige Teil davon - feiert die Bundesvorsitzende der AfD, Alice Weidel. Anlass ist ein Auftritt bei Anne Will am Sonntag. Ein Rechtsanwaltskollege meint auf Facebook sogar, sie habe Thomas Oppermann (SPD) dort "vorgeführt wie einen Anfänger". Wie sie das gemacht hat, was sie da gemacht hat, ist spannend zu überprüfen und einigermaßen lehrreich.

Zur Sendung (Thema: "Merkel oder Merkel - Hat Deutschland nur diese Wahl?") ließe sich zunächst noch einiges andere sagen, z. B., dass sie für eine Sendung im Öffentlich-Rechtlichen Fernsehen von einer geradezu skandalösen Unausgewogenheit war - das Parteienspektrum links der Regierung war überhaupt nicht vertreten - aber das wollen wir hier nicht vertiefen. Wir wollen uns Alice Weidel angucken, um zu lernen, wie sie für die AfD argumentiert.

Das Augenscheinliche zuerst: Alice Weidel ist sehr ruhig. Sie fiel niemandem ins Wort und ergriff praktisch nie ungefragt das Wort. Das führte dazu, dass sie nach etwas mehr als zwanzig Minuten erstmals einen zusammen hängenden Satz sprach. Die übrige Zeit lächelte sie auf eine Art und Weise in die Kamera, die man als höhnisch empfinden könnte. Sie wirkt wie eine eingebildete Klassenbeste, die selbstsicher auf die Frage der Lehrerin wartet, weil sie weiß, das am Ende nur sie brillieren wird.

Zu diesem Zweck meldete sich Alice Weidel zweimal zu Wort. Das erste Mal hielt sie einen offenbar auswendig gelernten Monolog, dass die Flüchtlingspolitik von Angela Merkel "rechtswidrig" gewesen wäre, der EuGH das auch so festgestellt hätte und man vorhabe, einen "Untersuchungsausschuss Angela Merkel" zu initiieren, sobald man könne. Inhaltlich ist dazu zu sagen, dass der erste Teil ("rechtswidrig") bestenfalls eine Rechtsmeinung ist, während der zweite Teil ("EuGH hat festgestellt...") schlicht eine falsche Tatsachenbehauptung ist. In der Entscheidung, auf die sie sich offenbar bezieht, hat der EuGH genau das Gegenteil festgestellt.  Der dritte Teil der Aussage ist eine wolkige Absichtserklärung auf unklarer Tatsachengrundlage, ist aber geeignet, beim Zielpublikum Stimmung zu erzeugen.

In diesem Fall fühlte sich der - noch nicht einmal zur Regierung gehörende - Christian Lindner dann auch veranlasst, Angela Merkel zu verteidigen. Er tat das auf eine recht emotionale Art, was wiederum Frau Weidel die Gelegenheit gab ihn unsachlich abzukanzeln: "Warum regen Sie sich so auf?" Das ist nun allerdings ein klassischer Trick, Zustimmung bei Ahnungslosen zu erheischen, indem man das Gegenüber erst provoziert, um es nach gelungener Provokation dann demonstrativ zur Ordnung zu rufen. Inhaltlich allerdings war das bis dahin nichts.

Weitere zwanzig Minuten später aber kam der große Moment, auf den Alice Weidel offensichtlich die ganze Zeit hingearbeitet hatte; es ging um etwas, das Christian Lindner zuvor "Mobilitätswende" genannt hatte, kurz: den Diesel. Hier nun wollte Frau Weidel, so wörtlich, "ihren Redeanteil anbringen" und das tat sie, indem sie von einer "Dieselgarantie" sprach, von der keiner wusste, was das sein sollte. Thomas Oppermann (SPD) tat ihr den Gefallen und fragte nach.

Auf dessen Nachfrage, was eine "Dieselgarantie" denn wohl sei, erläuterte sie mit der ihr eigenen Ernsthaftigkeit, bei einer Dieselgarantie handele es sich um "eine Dieselgarantie auf Dieselfahrzeuge". Wer es nicht glauben mag: Sie können diese Sequenz ab Minute 49:10 nachverfolgen.

Auf nochmalige Nachfrage ergänzte Alice Weidel schließlich, man wolle eine Garantie, dass es bis zum Jahr 2050 keine Dieselfahrverbote gebe. Dem hielt Thomas Oppermann einigermaßen fassungslos ein bisschen die Gewaltenteilung entgegen, indem er ungläubig nachfragte, was denn mit den Verwaltungsgerichten sei, und ob denn diese Verbote "unabhängig von den Grenzwerten" sein sollten.

Was dann kam, war in Reinform, was im Internet-Jargon "Whataboutism" genannt wird: Alice Weidel ließ sich zunächst bestätigen, dass es um Grenzwerte von Stickoxid gehe, und redete dann von etwas ganz anderem: Man müsse sich nämlich "auch die Frage stellen, warum die Grenzwerte draußen viel niedriger seien als beispielsweise am Arbeitsplatz" und gab die Frage sogleich triumphierend an den einigermaßen verdutzten Thomas Oppermann weiter. Da war er: der Moment, auf den die gefühlte Klassenbeste so sehnlichst gewartet hatte.

Es folgte eine fruchtlose Dabatte, in der es ansatzweise um die Sinnhaftigkeit gesetzlicher Grenzwerte ging und die rechtsaußen in den Sozialen Netzwerken als großer Erfolg gefeiert wurde: Thomas Oppermann wirkte einigermaßen hilflos in dem Versuch, sich der von Alice Weidel aus der Luft gegriffenen Behauptungen zu erwehren. Schließlich musste er sich von Alice Weidel noch von oben herab zurecht weisen lassen, es gehe "sehr wohl um Stickoxid", obwohl er niemals etwas anderes behauptet hatte. Die Kamera ruhte derweil auf den Händen von Volker Kauder, die er nervös knetete, wahrscheinlich froh darum, davon gekommen zu sein. Viel zu spät wurde die Diskussion dann von der eigentlichen Leiterin gemächlich zu ihrem Ausgangsthema zurück geleitet.

Einen Beitrag zur eigentlichen Debatte hatte Alice Weidel am Ende nicht geleistet. Sie hatte - leider unwidersprochen - einige falsche Behauptungen aufgestellt und ihre Diskussionspartner mit einem billigen Trick bloßgestellt.

Darauf wird sich offenbar jeder einzustellen haben, der versucht, mit der AfD zu diskutieren. Eine Sachebene wird er jedenfalls nicht erwarten dürfen.





Mittwoch, 16. August 2017

Dem Anwalt sein treues Volk


In Thüringen gibt es zwei zugelassene Rechtsanwälte, die werben im Internet und auf großflächigen Plakaten in ihrer Region damit, "Volksanwälte" zu sein. Bemerkenswert an dieser Werbung ist, dass die beiden Herren Werbung nicht für sich als Rechtsanwälte machen, sondern für eine Partei, deren örtliche Spitzenkandidaten sie gleichzeitig sind. Deren Website kann man hier sehen; von den Inhalten dieser Website distanziere ich mich ausdrücklich. Macht man ja heute so. Dort ist unter anderem von der "Willkürherrschaft der Regierung Merkel" die Rede, die man beenden möchte.

Die Jusos haben laut Presseberichten Strafanzeige gestellt, wohl wegen des Vorwurfs nach § 132a StGB "Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen". Diese Norm mag sogar einschlägig sein, wenn auch hierzulande wenig bekannt sein dürfte, dass "Volksanwalt" anderswo - nämlich in Österreich - tatsächlich ein öffentliches Amt ist; die Volksanwaltschaft ist in Österreich ein Organ zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung. Ob die beiden Herren auf dem Plakat das wussten, mag man bezweifeln.

Sie beziehen sich mit ihrem Schmarrn Angebot ausdrücklich auf die "Interessen der Bürger" und gerieren sich in ihrem Internetauftritt auch als Richter, beenden sie doch ihr Vorwort mit "Im Namen des Volkes".

Das alles dürfte neben der möglicherweise strafrechtlichen Relevanz gegen diverse weitere Rechtsvorschriften, insbesondere aus dem anwaltlichen Berufsrecht, dem Wettbewerbsrecht und auch dem Wahlrecht verstoßen, denn die beiden Herren vermengen munter ihre berufliche Vertrauensstellung mit politischen Aussagen in einer Form, die geeignet ist, allerlei Missverständnisse hervorzurufen. Da wäre eine Strafanzeige vielleicht gar nicht der am nächsten liegende Schritt.

Wirklich erschütternd ist allerdings, welche politischen Assoziationen mit dem Begriff "Volksanwalt" geweckt werden und ganz offenbar auch geweckt werden sollen. Aus dem deutschen Rechtskreis vergangener Zeiten denkt man da sogleich an den Volksgerichtshof und dessen Präsidenten, dessen Name heutzutage als Beleidigung gewertet wird.

Das Wort "Volk" im Titel erinnert äußerst unangenehm an Zeiten, in denen versucht wurde, die niederen Instinkte einiger Menschen als "Volkes Wille" zu verkaufen. "Das Recht, wie es im Volke wohnt" (J. H. v. Kirchmann), den "Volksgeist" (Savigny) wollten die Juristen der deutschen Romantik wieder entdecken und schufen einen Gedanken, das später als "gesundes Volksempfinden" allergrößtes Unheil anrichtete.

Dieses Volksverständnis sollte niemand zurück haben wollen. Wer diese Worte wählt, der spielt vorsätzlich mit dem Feuer.

Vielleicht sollte sich allerdings auch der Gesetzgeber einmal ernsthaft Gedanken darüber machen, ob die Formel "Im Namen des Volkes" vor jedem Rechtsspruch wirklich glücklich gewählt ist.




Dienstag, 8. August 2017

Kein schöner Eindruck


Bis letzten Freitag regierte in Niedersachsen eine rot-grüne Koalition mit einer Stimme Mehrheit. Die ist jetzt weg, weil eine Hinterbänklerin der Grünen findet, dass ihre Partei unter anderem "die Sorge der Bürger vor Wölfen*" nicht ernst genug nähme. Damit werden wir wahrscheinlich auf das Niveau eingestimmt, auf dem der bevorstehende Wahlkampf in Niedersachsen stattfinden dürfte.

Aber damit nicht genug: Jetzt soll der Regierungschef auch noch eine Regierungserklärung vorab an VW zum Gegenlesen geschickt haben. Ein CDU-naher Kommentator des SPIEGEL kommentierte das in einem - mittlerweile gelöschten - Tweet damit, schließlich wäre es doch üblich, dass ein Aufsichtsrat eine Rede vorab dem Vorstand zur Durchsicht gebe. Dumm nur, dass dieser Aufsichtsrat seine Rede in seiner Eigenschaft als Ministerpräsident gehalten hat. Da gerät einigen wohl doch einiges mit den Funktionen durcheinander.

Der Ministerpräsident selbst wehrt sich unter anderem damit, "die "inhaltlich schärfste Formulierung sei erhalten geblieben". Das scheint mir wiederum ein eklatantes Fehlverständnis des Herrn Ministerpräsidenten zu offenbaren, der anscheinend meint, dass wäre alles nicht so schlimm, wenn nur der Inhalt der Erklärung nur einigermaßen erhalten bleibe.

Und da irrt er. Wer sich einmal die Korruptionsdelikte im Strafgesetzbuch (§§ 331 - 334 StBG) anschaut, der wird feststellen, dass Rechtsgut dieser Vorschriften nicht nur die "Lauterkeit des Öffentlichen Dienstes" ist, sondern auch das Vertrauen der Allgemeinheit in eben diese - weil die Funktionsfähigkeit der Verwaltung eben auch davon abhängt, dass der Bürger der Verwaltung Vertrauen entgegenbringt.

Und dieses Vertrauen kann eben schon durch den bloßen Anschein der "Kungelei" erschüttert werden. Da hilft es dann auch nicht mehr viel, wenn das beteiligte Wirtschaftsunternehmen in ungeahnter Freimütigkeit selbst kritische Passagen der vorbereiteten Erklärung unbeanstandet lässt.

Es macht einfach keinen schönen Eindruck. Und das reicht.



*Wenn ich mich richtig an eine Statistik erinnere, die ich vor kurzem irgendwo gelesen habe, wurden in den letzten zweihundert Jahren auf dem Gebiet der heutigen EU genau zwei Menschen von Wölfen verletzt. Beide Vorfälle fanden in Rumänien statt und die Wölfe hatten Tollwut. Aber man muss die Sorgen der Menschen ja angeblich ernst nehmen.


Dienstag, 27. Juni 2017

Panik auf den Straßen von Neuland


Haben Sie WhatsApp auf Ihrem Smartphone auch schon gelöscht? Aus Angst, Sie könnten abgemahnt werden? Weil das Amtsgericht Bad Hersfeld irgendwann im Mai sowas angeblich mal in ein "Urteil" geschrieben hat? Nun seien Sie mal nicht so ängstlich! Trauen Sie sich was!

Mindestens die Hälfte von dem, vor dem jetzt panisch gewarnt wird, steht in der Entscheidung nämlich gar nicht drin. Mindestens die Hälfte derer, die da jetzt panisch warnen, haben die Entscheidung entweder nicht gelesen oder zumindest nicht verstanden. Unter Ziffer 5. der Leitsätze heißt es dort:

"Wer den Messenger-Dienst WhatsApp nutzt, übermittelt nach den technischen Vorgaben des Dienstes fortlaufend Daten in Klardaten-Form von allen in dem eigenen Smartphone-Adressbuch eingetragenen Kontaktpersonen an das hinter dem Dienst stehende Unternehmen. 
Wer durch seine Nutzung von WhatsApp diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betreffenden Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden."

Die (technischen) Feststellungen im ersten Satz sind zweifellos zutreffend. Die rechtliche Einschätzung der Situation ist durchaus streitig, eine ganz gute Übersicht findet sich hier. (Der Kollegin Diercks sei Dank, über die ich auf diesen Beitrag gestoßen bin.) Nur am Rande sei bemerkt, dass das Amtsgericht Bad Hersfeld die diskutierte Rechtslage gar nicht entschieden hat, sondern nur auf die Gefahr hingewiesen hat, ein anderes Gericht könnte die Rechtslage in diesem Sinne entscheiden.

Gruselig ist allerdings, was einige Publikationen - insbesondere im Internet - daraus machen. Dabei ragt dieser Beitrag von t3n heraus, einem Medium, das sich immerhin als "digital pioneers" bezeichnet. Etwas Ahnung vom Recht wäre zur Abwechslung allerdings auch ganz schön, insbesondere, wenn man darüber schreibt.

Das "Digitalurteil" wird dort schon in der Überschrift als "absurd" bezeichnet, noch bevor überhaupt sein Inhalt wiedergegeben wurde.

Dann macht man sich - ganz im Nerd-Modus - schnell noch über die ach so weltfremden Gerichte lustig, die sich die WhatsApp-AGB bestimmt "ausgedruckt" hätten, um dann beiläufig einzugestehen, dass das eigentliche Problem wohl sei, dass die überfordeten Nutzer die AGB nicht läsen und keine Ahnung davon hätten, was die munter herunter geladenen Applikationen auf dem eigenen Smartphone so alles anstellten. Weil die Nutzer aber alle so dämlich seien, wären es "in erster Linie die Bedingungen des Messengers", die das Gericht hätte "angehen müssen". Das klingt staatstragend, ist aber leider völlig falsch, denn die AGB waren gar nicht Gegenstand des Verfahrens. Wirklich schlimm aber wäre, dass "die deutschen Gesetze nicht auf dem aktuellen digitalen Stand" wären, als bräuchte jedes Gesetz ein Update, wenn sich der Herr Digital mal wieder um die eigene Achse gedreht hat.

Es folgen wirre Horrorszenarien dergestalt, jeder WhatsApp-Nutzer könne schon einmal "vorsorglich Privatinsolvenz anmelden", weil er jetzt von jedem verklagt werden könne. Ungeachtet einiger unklarer Kausalitäten bei dieser stark vereinfachten Sachdarstellung erschreckt einmal mehr die Einstellung zum Recht, die dieser Artikel vermittelt.

Das "Urteil" sei "nicht digitalgemäß" moniert man; als wäre das Maß der gesellschaftlichen Ordnung nicht mehr das Gesetz, sondern der eigene Zeigefinger. Andererseits möchte man vielleicht aber auch, "dass WhatsApp das Sammeln sensibler Daten schlicht verboten" wird und schießt dabei noch weit über das kritisierte "Urteil" hinaus.

Bei dem "Urteil" handelt es sich übrigens um einen Beschluss in einem familienrechtlichen Verfahren.

Leute, alles halb so wild. Aber überlasst die rechtlichen Themen nächstes Mal bitte jemand anderem.





Freitag, 16. Juni 2017

Geisterfahrradfahrer in Berlin


In Berlin wurde ein Fahrradfahrer getötet, weil der Fahrer eines im absoluten Halteverbot stehenden Autos unachtsam die Fahrertür geöffnet und damit den Fahrradfahrer zu Fall gebracht hat. Die Berliner Presse berichtet hier. Bei dem Täter soll es sich um einen Diplomaten der Saudi-Arabischen Botschaft gehandelt haben.

Haben Sie bei dem Wort "Täter" jetzt etwa die Stirn gerunzelt? So nennt man jemanden, der eine Straftat begeht, und dass es sich bei diesem Verhalten um eine Straftat handelt, dürfte unstreitig sein. Fraglich ist einzig, ob die Tat mit Vorsatz oder Fahrlässigkeit begangen wurde. Insoweit erinnert dieser Fall etwas an den - zufällig auch in Berlin spielenden - Fall des "Autorasers". Die rechtlichen Ausführungen zum Vorsatz lassen sich vom einen auf den anderen Fall übertragen.

Da könnte man sich jetzt Gedanken machen, wie man solche Straftaten zukünftig verhindert. Das passiert allerdings nur vereinzelt; ganz überwiegend beschäftigt sich die Öffentlichkeit damit, wie man stattdessen die Opfer drangsalieren kann. Und das zeugt wirklich von einer bemerkenswerten Grundeinstellung einiger Teilnehmer am politischen Diskurs.

Diskutiert wird aus diesem Anlass mal wieder die Helmpflicht für Fahrradfahrer, und sogar die Interessenvertretung der Radfahrer - der ADFC - gibt entsprechend "Tipps".

Man möchte also - allen Ernstes - aus Anlass einer Straftat den potentiell Geschädigten Vorschriften machen. Nicht etwa der Straftäter wird gemahnt, keine Straftaten mehr zu begehen, sondern der potentiell Geschädigte soll gefälligst aufpassen und am besten noch gesetzlich dazu verpflichtet werden. Da ist der legendäre Rat an die Frauen als potentielle Vergewaltigungsopfer, keine allzu kurzen Röcke mehr anzuziehen, nicht mehr fern. Und es ist auch eigentlich gar kein Rat, es ist ein Vorwurf - der Vorwurf nämlich, an den Folgen der Tat "selbst schuld" zu sein.

Da werden auf unerträgliche Art und Weise Ursache und Wirkung vermengt, strafbares Verhalten verharmlost und von einer Personengruppe einseitig gesetzte Gefahren dreist auf die Geschädigten abgewälzt.




Donnerstag, 11. Mai 2017

Das Strafrecht ist nichts für Majestäten


Der Wurst-Uli (Hoeness) hat sich über seine Strafhaft beschwert. Im Wortlaut auf SPON liest sich das dann so:
"Ich bin der einzige Deutsche, der eine Selbstanzeige gemacht hat und trotzdem im Gefängnis war. Ein Freispruch wäre völlig normal gewesen. ... Ich habe über 40 Millionen Strafe gezahlt. Trotzdem entschied ich mich, ins Gefängnis zu gehen."
Das soll Hoeness auf einem "Galadinner" in Liechtenstein gesagt haben, widersprochen hat ihm offenbar keiner. Dafür wäre Liechtenstein vielleicht auch der falsche Ort gewesen, dem SPIEGEL hätte man da vielleicht schon mehr zugetraut. Vergebens.

Überspringen wir mal den zweifelhaften Ausspruch mit der Selbstanzeige und dem Gefängnis, der so auf keinen Fall stimmt und widmen uns kurz den letzten drei Sätzen, denn die sind bezeichnend für die Einstellung zum Strafrecht, die viele Menschen in Deutschland haben: Strafrecht muss hart sein und gilt immer nur für die anderen.

Ein Freispruch ist niemals normal, denn er ist nicht die Norm. Die Norm ist die Verurteilung, zumindest in der mündlichen Verhandlung. Freisprüche machen bundesweit etwa 3 % aller gerichtlichen Entscheidungen nach mündlicher Hauptverhandlung aus. Von "völlig normal" kann da nur jemand sprechen, der die Situation völlig falsch einschätzt.

Meines Wissen hat der Wurst-Uli auch keine "40 Millionen Strafe" gezahlt, sondern einfach nur seine Steuerschulden beglichen, was sich irgendwie ja von selbst verstehen sollte.

Und obwohl König Uli sich herabgelassen hat, seiner Bürgerpflicht (auf sanftes Drängen der staatlichen Behörden) nachzukommen, hat er sich auch noch "entschieden"(!) ins Gefängnis zu gehen. Also, genau genommen hat er sich entschieden, gegen die Entscheidung des gesetzlichen Richters kein Rechtsmittel einzulegen, das wohl wenig bis gar keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte, weil die ausgeurteilte Strafe im Verhältnis zu vergleichbaren Fällen so absurd niedrig war, dass die Leute schon zu tuscheln anfingen.

Wir sehen hier augenscheinlich einen Menschen, dem jegliches Anstandsgefühl und Unrechtsbewusstsein vollständig abhanden gekommen ist, wenn es denn jemals vorhanden war. Der nicht einsieht, dass er selbst für seine Straftaten bestraft wird, gleichzeitig aber einer Partei angehört, die immer höhere Strafen für alles mögliche fordert.

Das Strafrecht ist des Pöbels, nicht des Königs.




Montag, 8. Mai 2017

Der nervige kleine Bruder vom Strafverfahren


Kennen Sie Bußgeldverfahren? Das ist, wenn Sie z. B. zu schnell mit dem Auto unterwegs waren und mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden sind. Dann landen Sie vor dem Einzelrichter in Strafsachen am Amtsgericht. Termin meist entweder ganz früh morgens (vor den richtigen Strafsachen) oder am Nachmittag (nach den richtigen Strafsachen). Der Staatsanwalt hat dann frei.

Das Bußgeldverfahren ist der kleine Bruder vom Strafverfahren. Grundsätzlich gelten - mit einigen Einschränkungen - dieselben Regeln. Aber es ist irgendwie nicht dasselbe. Das Bußgeldverfahren ist der nervige kleine Bruder, den man am Hacken hat, weil der Spielkamerad ihn immer mitbringt. Zu klein zum Mitspielen und man muss auch noch auf ihn aufpassen. Deswegen stellt man ihn irgendwo in die Ecke und hofft, dass nichts passiert und es keiner merkt.

Das sieht in der Praxis dann beispielsweise so aus:

Der Betroffene soll beim Fahren (technisch: Führen eines Kraftfahrzeuges) mit einem Mobiltelefon telefoniert haben. Das wollen zwei Polizeibeamte gesehen haben. Zumindest haben sie es auf einem Formular so notiert. Etwas merkwürdig ist, dass es die Straße, in der sie dieses hochbrisante Geschehen beobachtet haben wollen, nicht gibt. Es gibt in der Umgebung auch keine Straße, die einen auch nur halbwegs ähnlichen Namen hätte.

Dieses kleine Detail hindert die Bußgeldbehörde aber nicht, gleichwohl einen Bescheid zu erlassen, die Staatsanwaltschaft nicht, den Bescheid durchzuwinken und das Amtsgericht nicht, darüber zu verhandeln - obwohl die Verteidigung frühzeitig auf diese Merkwürdigkeit hingewiesen hat. Also trifft man sich vor Gericht.

Dort erscheint der erste Polizeibeamte und verweist auf seinen Kollegen. Der habe die Beobachtung gemacht, nicht er. Den falschen Straßennamen könne er sich nicht erklären. Der zweite Polizeibeamte - der, der die Beobachtung gemacht haben soll - erscheint trotz Ladung nicht.

An der Stelle ist dem Gericht dann auf einmal alles egal und es bietet von sich aus eine Einstellung des Verfahrens an.