Viele Menschen leben in Angst und Schrecken vor dem Verbrechen.
Dabei ist die Wahrscheinlichkeit, einmal Opfer eines Verbrechens zu  werden, gar nicht so groß. Nicht viel größer jedenfalls, als einmal  Opfer einer selbstherrlichen Justiz zu werden.
Noch viel größer aber ist die Gefahr zum Opfer zu werden, wenn Justiz  und Psychiatrie  zusammenwirken. Hierauf weist z. B. der Kollege Siebers  hier  hin. Wenn dann noch eine Prise sensationsgeiler Presse hinzukommt,  kann jeder von uns von heute auf morgen und für unabsehbare Zeit hinter  den Mauern einer psychiatrischen Klinik verschwinden. Und mit Glück hört  er die Welt draußen sogar noch Beifall klatschen.
Denn wer gemeingefährlich ist, bestimmt nicht der Richter, das bestimmt  der Psychiater. Und was ein Psychiater schreibt, das vermag kaum ein  Richter nachzuvollziehen, schließlich hat er Jura und nicht Medizin  studiert. Deshalb ist der Richter  faktisch gezwungen, die  gutachterlichen Ergüsse eines Psychiaters eins zu eins zu übernehmen.
Das wirklich Perfide an dem Verfahren aber ist: Wenn einmal ein  Psychiater - und ihm folgend ein Gericht - Sie fälschlicherweise für  gemeingefährlich gehalten hat, gibt es für Sie so gut wie kein Zurück.  Denn spätere Gutachten prüfen nicht mehr, ob Sie wirklich  gemeingefährlich sind. Spätere Gutachten prüfen nur noch, ob Ihre  psychische Situation sich gegenüber der Ausgangssituation verändert hat.  Und waren Sie anfangs harmlos und sind es jetzt immer noch, bleiben Sie  für Gericht und Psychiatrie gemeingefährlich. Ein für allemal.
Davor sollten Sie mal richtig Angst haben.
Herr Karsten, wie man unter www.der-fall-helmut-k.de sehen und nachlesen kann, gehen Sie von falschen Annahmen aus, liefern unvollständige Unterlagen, widersprechen sich ständig selbst, und sind sogar durch Amokdrohungen im Internet aufgefallen. Hier das "Opfer" einer "ach so bösen Justiz" zu spielen, ist in Anbretracht Ihrer rechtlichen Situation mehr als unangemessen.
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