tag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post7500951794812247164..comments2024-02-07T05:11:43.270-08:00Comments on NEBGEN: 24 Stunden ganz ohne SchweinkramNEBGEN - rough justicehttp://www.blogger.com/profile/13918093236144960443noreply@blogger.comBlogger9125tag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-81838285035600752452011-05-18T00:51:21.473-07:002011-05-18T00:51:21.473-07:00Man könnte allenfalls über eine urheberrechtliche ...Man könnte allenfalls über eine urheberrechtliche Anspruchsgrundlage nachdenken - das "Abschalten" könnte eine "Entstellung oder sonstige Beeinträchtigung" i.S.d. § 14 UrhG darstellen.<br /><br />Aber so richtig überzeugend finde ich das eher nicht - wäre ja schon eigenartig, wenn man einen Anbieter auf diesem Weg verpflichten könnte, die Seite bis zum Ablauf von 70 Jahren nach dem Tod des Autors zu hosten...<br /><br />Aber ein netter Flamewar zwischen den Kollegen hier! Wobei ich als gewerblicher Rechtsschützer natürlich beiden Kontrahenten nahe lege, die Grenze zur Beamtenbeleidigung nicht zu überschreiten - sonst gibt das noch ein Ermittlungsverfahren, auf den man gespannt sein darf ;-).Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-87501733142785279152011-05-12T00:48:16.923-07:002011-05-12T00:48:16.923-07:00@Cledrera: Ich teile die Meinung, widerspreche abe...@Cledrera: Ich teile die Meinung, widerspreche aber der Sichtweise, der Begriff "Pornografie" sei wertfrei. Ganz im Gegenteil wirst Du Nacktbilder (ob mit oder ohne Darstellung einer sexuellen Handlung) nicht von Pornografie unterscheiden können, wenn Du Wertungen unterlässt. Ich bin _nicht_ sicher, ob jedes Nacktfoto schon deshalb das Label "Porno" verdient. Du schon?Jo Breuhttp://www.jobreu.denoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-67533851160642708572011-05-11T07:59:13.863-07:002011-05-11T07:59:13.863-07:00Die Anspruchsgrundlage für den Unterlassungsanspru...Die Anspruchsgrundlage für den Unterlassungsanspruch würde mich jetzt aber auch interessieren. So im ersten Nachdenken fällt mir da nichts ein:<br />1. Aus dem Vertragsverhälnis ?<br />Hier könnte ein Anspruch auf Veröffentlichung bestehen, in den AGB des Verdächtigen findet sich keinerlei Hinweis auf ein Recht Beiträge "wegen schlechter Erfahrung" vom Netz zu nehmen. Aber gibt dies auch einen Unterlassungsanspruch für die Zukunft ?? Ist wohl eher ein Erfüllungsanspruch...<br />2. Aus sonstigem Recht ?<br />UWG? UrhG ? hmmmmm....Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-48262601509246732382011-05-11T03:34:23.159-07:002011-05-11T03:34:23.159-07:00Die Wörter Pornographie oder Kinderpornographie si...Die Wörter Pornographie oder Kinderpornographie sind für sich genommen wertfrei. Ihre Verwendung fällt unter den Schutzbereich des ART 5 GG.<br />Eine strafbewehrte Unterlassungerklärung als Medizin gegen morbus zensus dürfte helfen. Wird Sie nicht abgegeben, dürfte der Patient eine längere Kur benötigen. Die Streisand-Kliniken sind sicherlich gerne flankierend behilflich.<br />Unfaßbar, zu welchen Auswüchsen sich verstiegen wird. Soetwas kann doch nur allgemeines Kopfschütteln auslösenCledrerahttps://www.blogger.com/profile/15186700439490166148noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-64308705830170386172011-05-11T00:28:25.645-07:002011-05-11T00:28:25.645-07:00Soweit ich das jedoch richtig sehe, geht es dem An...Soweit ich das jedoch richtig sehe, geht es dem Anbieter doch nicht darum, dass nicht über Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung geschrieben wird, sondern einzig und allein um die Tatsache, dass die Worte Pornographie und Kinderpornographie erwähnt werden, über sexuellen Mißbrauch und Vergewaltigung bspw. kann durchaus berichtet und geschrieben werden.Tobias Feltushttps://www.blogger.com/profile/09470963953588715696noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-87064928627817100532011-05-10T13:11:59.219-07:002011-05-10T13:11:59.219-07:00Den Artikel kann man übrigens, wenn ich nicht fals...Den Artikel kann man übrigens, wenn ich nicht falsch liege, auch bei 123recht.net finden:<br /><br />http://www.123recht.net/-184-StGB-Besitz-und-Verbreitung-von-Kinderpornografie-__a91208.htmlAndreas Schwartmannhttps://www.blogger.com/profile/05823112795945378095noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-952926374102186282011-05-10T11:06:34.227-07:002011-05-10T11:06:34.227-07:00Clever - so bekommen vielleicht beide ihren "...Clever - so bekommen vielleicht beide ihren "shot" auf eine Veröffentlichung in einem Fachblatt.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-69061020104254148102011-05-10T09:23:16.430-07:002011-05-10T09:23:16.430-07:00Nur worauf begründet sich die Unterlassungserkläru...Nur worauf begründet sich die Unterlassungserklärung?Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-87377207063268045322011-05-10T09:12:06.271-07:002011-05-10T09:12:06.271-07:00"Ich ringe immer noch um Worte und habe desha..."Ich ringe immer noch um Worte und habe deshalb erst einmal geschrieben."<br /><br />Say no more.Anonymousnoreply@blogger.com