tag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post7463487287746290142..comments2024-02-07T05:11:43.270-08:00Comments on NEBGEN: Keine SchleifeNEBGEN - rough justicehttp://www.blogger.com/profile/13918093236144960443noreply@blogger.comBlogger3125tag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-16726028776672888722015-01-27T01:28:33.642-08:002015-01-27T01:28:33.642-08:00Dieses schöne Beispiel bestätigt meine Erfahrungen...Dieses schöne Beispiel bestätigt meine Erfahrungen, die ich in den letzten 25 Jahren machen musste: 1.) Recht und Gerechtigkeit haben schon lange nichts mehr miteinander zu tun 2.) Ethik und Moral ist bei Polizisten, Anwälten und Richtern nicht vorhanden bzw. bei der Berufsausübung extrem hinderlich und wird daher unterdrückt.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-89158286267143230382015-01-13T10:21:54.778-08:002015-01-13T10:21:54.778-08:00Ihr Kommentar ist mal wieder ziemlicher Unsinn, He...Ihr Kommentar ist mal wieder ziemlicher Unsinn, Herr Nebgen.<br /><br />Ihr Hundebeispiel scheitert nicht an einem "Verschleifungsverbot", sondern schlicht daran, dass Sie eine (hanebüchene) Analogie zu Lasten des Angeklagten konstruiert haben. Und die ist eben rechtswidrig.<br /><br />Anders sieht es beim Spendenbetrug aus: Es macht nämlich sehr wohl einen Unterschied, für welchen Zweck ist das Geld einsetze. Ihrer Meinung nach soll es nicht strafbar sein, wenn ich Ihnen Geld abluchse mit dem Versprechen, etwas bestimmtes damit zu tun, und es dann für etwas völlig anderes verwende? Was ist, wenn die Spende nicht ganz abstrakt, z.B. für "notleidende Kinder", eingesetzt werden soll, sondern ganz konkret, z.B. für die Behandlung eines bestimmten notleidenden Kindes. Kein Betrug? Wenn doch: Wo sehen Sie den Unterschied? Eine Gegenleistung erhalten Sie in beiden Fällen nicht, sondern ein Dritter. Oder eben nicht...Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-75586957815683425352015-01-13T08:05:43.974-08:002015-01-13T08:05:43.974-08:00Man könnte auch schon beim Tatbestandsmerkmal &quo...Man könnte auch schon beim Tatbestandsmerkmal "Irrtum" anfangen. Personen, die auf der Straße um Spenden betteln, um diese in Hochprozentiges umzusetzen, sieht man in aller Regel ihr Alkohol-, Drogen- und Wohnungsproblem an.<br />Anonymousnoreply@blogger.com