tag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post6596137655558105862..comments2024-02-07T05:11:43.270-08:00Comments on NEBGEN: ICH habe IHR Recht, aber SIE können es bei MIR kaufenNEBGEN - rough justicehttp://www.blogger.com/profile/13918093236144960443noreply@blogger.comBlogger4125tag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-15678823388830352082011-11-11T00:30:00.548-08:002011-11-11T00:30:00.548-08:00Was Sie da im Kommentar schreiben, sehr geehrter H...Was Sie da im Kommentar schreiben, sehr geehrter Herr Nebgen, ist völlig zutreffend. Nur geht es an der Sache vorbei. Es ging um die Formulierung der Werbung. Und die fand ich - nachvollziehar? - daneben.Scharnold Warzeneggernoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-77180795721046204082011-11-10T09:02:34.005-08:002011-11-10T09:02:34.005-08:00Werbende Anwälte gehen grundsätzlich in Ordnung. W...Werbende Anwälte gehen grundsätzlich in Ordnung. Womit sollen Anwälte letztlich werben? Stets aktuelle Kenntnisse? Technische Ausstattung auf dem letzten Stand? Qualifiziertes Personal? Alles Selbsverständlichkeiten. Selbst Hinweise auf gewonnene Verfahren sind für mich letztlich kein werbliches Argument. Bei aller Planung, bei aller Fachkenntnnis, bei allem Geschick: wenn der Richter nicht mitzieht - es soll auch unqualifizierte Richter geben - und der Mandant falsch oder unvollständig informiert und sich an Absprachen nicht hält, ist alle Kunst vergebens. Ich habe mich bisher mit durchschnittlich guter Erfolgsquote auf mein Bauchgefühl verlassen. Hinzu kommt das Gefühl bei der ersten Kontaktaufnahme mit der Kanzlei. Und - ich entschuldige mich bei allen Anwälten mit Kanzleien in 1a Lagen - ob ich den Eindruck gewinnen muss, daß der Anwalt viel mehr in das Design seiner Kanzlei investiert statt in Literatur oder Fortbildung oder schlicht und einfach in seinen Beruf. Also: auch ich weiss nicht so recht, was nun wirklich relevant ist. Werbung halte ich bei Anwälten eher für Schall und Rauch.Bert Grönheimhttps://www.blogger.com/profile/13441610514744336826noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-1277910804197426212011-11-10T08:53:52.400-08:002011-11-10T08:53:52.400-08:00@ Scharnold: Was macht Sie eigentlich so sicher, d...@ Scharnold: Was macht Sie eigentlich so sicher, dass der "normale Mensch" hier Recht hat und der Jurist mal wieder alles verdreht?<br /><br />Sie gehen offenbar von der Annahme aus, dass es ein absolutes Recht gibt, dass man nur finden muss. Das ist aber falsch. Das was Sie meinen, ist Mathematik. Recht ist aber keine Mathematik.<br /><br />Vor Gericht gibt es erstaunlich wenig, das "eigentlich gar nicht geht" und erst recht kein einzig richtiges Ergebnis. Und da lohnt es sich, jemanden zu beauftragen, der sich damit auskennt. So einfach. Auch für einen "normalen Menschen".NEBGEN - rough justicehttps://www.blogger.com/profile/13918093236144960443noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-52825917365323494052011-11-10T08:31:32.300-08:002011-11-10T08:31:32.300-08:00Den Slogan "Mit uns müssen sie kein Recht hab...Den Slogan "Mit uns müssen sie kein Recht haben, um Recht zu bekommen", kann man wohl nur als Jurist anders deuten, als er klingt.<br /><br />Jeder normale Mensch versteht darunter: "der setzt meinen Willen durch, auch wenn das eigentlich gar nicht geht". Und genau so sollte er Zwecks Mandantenfang auch verstanden werden. Ansonsten hätte man sich die vorsätzlich werbende Zweideutigkeit sparen können.<br /><br />Mich erinnert das stark an ein Unternehmen für Inkasso, welches mit dem Slogan "Ihr Schuldner muß kein russisch können, um uns zu verstehen" warb. Da weiß auch jeder, was gemeint ist, ohne es deutlich auszusprechen.<br /><br />Unabhängig davon, ob man mit oder ohne Anwalt vor Gericht auftritt, sollte der Recht bekommen, der im Recht ist. Kokettiert jemand mit der (unglücklicherweise zutreffenden) Binsenweisheit, daß Justizia blind ist, dann kann man das wohl nur als "werbend dargestellte Rechtsbeugung" verstehen. Jedenfalls kann das vorsätzliche Verschaffen von Recht, wo keines ist, nur als Mißbrauch verstanden werden. <br /><br />Daß Sie eine andere Auffassung vertreten, ist wohl der (manchmal stark verdrehten) Weltansicht eines Strafverteidigers zu verdanken.Scharnold Warzeneggernoreply@blogger.com