tag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post6069520473668358429..comments2024-02-07T05:11:43.270-08:00Comments on NEBGEN: Je mehr Du laberst, desto besser kann ich dich unterscheiden!NEBGEN - rough justicehttp://www.blogger.com/profile/13918093236144960443noreply@blogger.comBlogger8125tag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-79682536440791795102010-08-25T00:24:15.314-07:002010-08-25T00:24:15.314-07:00Geben Sie ihr endlich die Trüffelpraline.Geben Sie ihr endlich die Trüffelpraline.Wolf J. Reuterhttp://www.reuter-arbeitsrecht.denoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-43025498639165911812010-08-24T22:49:48.637-07:002010-08-24T22:49:48.637-07:00Man, ist das hier viel Gelaber um des Laberns will...Man, ist das hier viel Gelaber um des Laberns willen ;)RA Michael Langhanshttp://www.rosskopf-langhans.denoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-79466449561819246552010-08-24T10:01:50.374-07:002010-08-24T10:01:50.374-07:00"Denn Unterscheidungskraft ist die Fähigkeit,..."Denn Unterscheidungskraft ist die Fähigkeit, sich von anderen Dingen abzuheben. (...)"<br /><br />Markenrechtlich ist die Unterscheidungskraft anders definiert. Es ist die konkrete Eignung einer Marke, Waren oder Dienstleistungen des einen Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden und damit eine betriebliche Zuordnung der Waren bzw. Dienstleistungen zu ermöglichen. <br /><br />Und die Unterscheidungskraft hat mit der Verwechselungsgefahr nichts, aber rein gar nichts zu tun - das eine ist ein von Amts wegen zu beachtender Prüfungspunkt im Eintragungsverfahren - das Andere ist unter Umständen eines der Merkmale im Verletzungsverfahren.le Dnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-63823697930377756402010-08-24T05:43:29.909-07:002010-08-24T05:43:29.909-07:00Meine Güte, muss das für Markenrechtler ein tolles...Meine Güte, muss das für Markenrechtler ein tolles Gefühl sein, auch mal etwas schreiben zu können, was nicht allen anderen Juristen vollkommen egal ist.<br /><br />Katrin Müller-Hohenstein hätte eine Umschreibung dafür...Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-87857952758003756532010-08-24T04:41:44.844-07:002010-08-24T04:41:44.844-07:00Wissen sie noch was sie mit dem kurz angebundenen ...Wissen sie noch was sie mit dem kurz angebundenen Herren geredet haben? Sehr wahrscheinlich Wort für Wort.<br />Und die Quasselstrippe? Da haben sie sich wahrscheinlich nichts behalten ausser blabla.<br /><br />Das Fazit überlass ich mal Ihnen.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-65050868170990105492010-08-24T04:38:23.583-07:002010-08-24T04:38:23.583-07:00Der Satz ist deshalb nicht unterscheidungskräftig,...Der Satz ist deshalb nicht unterscheidungskräftig, weil der Verbraucher sich einen so langen Satz nicht merkt. Deshalb wird er, wenn er den Satz hört, nicht annehmen, dass ein Unternehmen gemeint ist und auch kein Unternehmen mit diesem Satz verbinden (es sei denn, das Unternehmen/Produkt (mit dem Satznahmen) ist sehr bekannt, dann geht es allerdings nicht mehr um Unterscheidungskraft sondern Durchsetzung). Unterscheidungskraft im Markenrecht ist nicht nur auf die bloße Unterscheidung zu beziehen, sondern eben auch auf die das Verständnis des Verbrauchers, wenn er die Marke sieht. Wie Sie immer so schön sagen: Schuster bleib bei deinen Leisten...Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-82204900951721676072010-08-24T03:49:14.334-07:002010-08-24T03:49:14.334-07:00Ich hätte eigentlich schrecklich gerne eine Trüffe...Ich hätte eigentlich schrecklich gerne eine Trüffelpraline.RAinBraunhttps://www.blogger.com/profile/02950395216619804290noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-38330996708622396042010-08-24T03:17:18.446-07:002010-08-24T03:17:18.446-07:00Meinen Sie nicht, dass "Stellen Sie sich vor ...Meinen Sie nicht, dass "Stellen Sie sich vor sie hätten ganz viel Durst und bräuchten dringend etwas zu trinken, dann würde ihnen die von uns produzierte Limonade doch sicher gut zupass kommen" freihaltebedürftig ist? Wenn den Slogan schützbar wäre, dürfte kein anderer Limonade-Hersteller diesen nichtssagenden (besser: nicht das Produkt konkretisierenden) Slogan mehr nutzen. Bei "Trink Pepsi" gibt es dieses Problem nicht, da kein anderer Limo-Hersteller das Wort "Pepsi" verwenden muss (=darf) außer eben Pepsi selbst...stud. iur. John Doenoreply@blogger.com