tag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post534707232380087098..comments2024-02-07T05:11:43.270-08:00Comments on NEBGEN: KaputtNEBGEN - rough justicehttp://www.blogger.com/profile/13918093236144960443noreply@blogger.comBlogger5125tag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-45624072778663955142016-06-12T12:51:16.751-07:002016-06-12T12:51:16.751-07:00Die etwas bizarre Historie (auch Lohfinks Anwalt s...Die etwas bizarre Historie (auch Lohfinks Anwalt soll im Rahmen der Versuche, die Verbreitung des Videos zu unterbinden, von einverständlichen sexuellen Handlungen geschrieben haben) ist bei der Süddeutschen unter "wenn schon das Wort Nein genügt" dargestellt. <br />Allerdings ebenfalls mit der Falschmeldung, dass Richter (contra legem?) die Notwendigkeit von Gegenwehr des Opfers beim Vergewaltigungstatbestand erfunden haben sollen.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-52739442790523358042016-06-12T08:43:10.533-07:002016-06-12T08:43:10.533-07:00Mich als Laien interessiert vor allem: Wieso ist e...Mich als Laien interessiert vor allem: Wieso ist es in diesem Fall zu einer Verurteilung wegen falscher Verdächtigung gekommen?<br />Nach meinem Verständnis des Gesetzestextes genügt hierzu nicht, dass die Tat nur nicht bewiesen werden kann (im Gegensatz etwa zu übler Nachrede wo es heisst "wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist"), sondern die Anzeige muss "wider besseres Wissen" erfolgen um den Tatbestand der falschen Verdächtigung zu erfüllen.<br />Dies konnte ich jedoch der Berichterstattung über den Fall nicht entnehmen.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-3494418275655682862016-06-12T03:43:52.533-07:002016-06-12T03:43:52.533-07:00Ja ja... Ist korrigiert. Danke.Ja ja... Ist korrigiert. Danke.NEBGEN - rough justicehttps://www.blogger.com/profile/13918093236144960443noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-70679989107058461012016-06-12T00:28:06.750-07:002016-06-12T00:28:06.750-07:00153 StGB? 153 StGB? Michael Klaushttps://www.blogger.com/profile/07025788473608872226noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-7572450451601240432016-06-11T11:55:37.191-07:002016-06-11T11:55:37.191-07:00Hier lässt sich nachlesen, warum es zu einer Verur...Hier lässt sich nachlesen, warum es zu einer Verurteilung der beiden Männer nicht gereicht hat, m.E. keineswegs zu beanstanden: <br /><br />http://www.stern.de/lifestyle/leute/gina-lisa-lohfink--chronik-einer-angekuendigten-schaendung-6888744.html<br /><br />Ansonsten ist der Artikel leider nur zirkelschlüssig, da von der Prämisse ausgegangen wird, dass GLL tatsächlich vergewaltigt wurde, was angesichts der Entscheidung hinsichtlich der "Täter" nicht haltbar ist.Mirko Laudonhttp://www.sexualstrafrecht.hamburgnoreply@blogger.com