tag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post4252386966346247212..comments2024-02-07T05:11:43.270-08:00Comments on NEBGEN: Die Einführung der religiösen IndikationNEBGEN - rough justicehttp://www.blogger.com/profile/13918093236144960443noreply@blogger.comBlogger19125tag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-76655587376381911782012-08-20T13:24:21.616-07:002012-08-20T13:24:21.616-07:00Die Position der Grundrechte gibt keine Reihung na...Die Position der Grundrechte gibt keine Reihung nach Wertigkeit wieder. Oder ist die Religionsfreiheit etwa der Meinungsfreiheit vorrangig?<br /><br />Na dann: "Hängt den Ketzer!"Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-10596294629722420072012-08-20T13:20:12.637-07:002012-08-20T13:20:12.637-07:00Keine Argumente?
Aufsatz eines dekorierten Kolle...Keine Argumente? <br /><br />Aufsatz eines dekorierten Kollegen mit Ahnung lesen: http://www.zis-online.com/dat/artikel/2012_7_685.pdf (Kleiner Tipp: Auch das Kind hat eine Religionsfreiheit) und dann schweigen...<br /><br />Meine Güte...Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-26527900811445243762012-07-19T10:06:44.418-07:002012-07-19T10:06:44.418-07:00Wie kommen Sie darauf, dass aus der Tatsache, dass...Wie kommen Sie darauf, dass aus der Tatsache, dass sich das reale Leben nicht in Gesetze pferchen lässt, die Entschneidungen der Straße überlassen werden sollen.<br /><br />Man kann die fast 200.000 Anwälte und die vielen Richter und sonstige Juristen ja auch als eine gewisse Straße (Pöbel) sehen.<br /><br />Es geht um kompelxe und nachhaltige Lösungen. Nicht von heute auf morgen.<br /><br />Tatsache ist heute schon, dass viele Klagen einfach abgewiesen werden könnten, denn die Urteile schaffen nicht Rechtsfrieden, sondern das Gegenteil. Die Urteile wirken wie die Straße, z.T. schlimmer.Rolf Schälikehttp://www.buskeismus.denoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-11304359610013773022012-07-18T00:37:43.876-07:002012-07-18T00:37:43.876-07:00"Wir werten lediglich "Religion" an..."Wir werten lediglich "Religion" anders, sie positiv, ich negativ."<br />Aha, also Artikel 2 GG ist das Maß aller Dinge, Artikel 4 dagegen braucht man nicht - oder wie darf ich das verstehen?<br /><br />"Ihren Schwenk zu den Juden allerdings kann ich nicht nachvollziehen"<br />Das überrascht mich - mittlerweile konnte man doch in vielen Berichten von den Auswirkungen auf die Juden lesen. Wenn die Rechtslage so bleibt, wie sie jetzt ist, bleibt den gläubigen Juden wirklich nur noch das Auswandern. Aber das sind sie ja gewöhnt...Rastinoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-4651407655452296742012-07-17T06:48:25.434-07:002012-07-17T06:48:25.434-07:00Der Bundestag wird sowieso bald ein "Lex Putz...Der Bundestag wird sowieso bald ein "Lex Putzke" verabschieden, dann ist der Spuk vorbei.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-35880648722843468082012-07-17T02:42:24.081-07:002012-07-17T02:42:24.081-07:00Wenn man die Entscheidungen der Straße überlässt, ...Wenn man die Entscheidungen der Straße überlässt, Herr Schälike, dann wird da bald keine Straße mehr sein. Fürchte ich.NEBGEN - rough justicehttps://www.blogger.com/profile/13918093236144960443noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-28311692095567598732012-07-17T01:52:09.091-07:002012-07-17T01:52:09.091-07:00Wir stimmen offenbar vollkommen überein, was die E...Wir stimmen offenbar vollkommen überein, was die Einschätzung der Lage angeht. Wir werten lediglich "Religion" anders, sie positiv, ich negativ.<br /><br />Ihren Schwenk zu den Juden allerdings kann ich nicht nachvollziehen und er erscheint mir auch eher als rhetorische Keule.NEBGEN - rough justicehttps://www.blogger.com/profile/13918093236144960443noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-63608481681954476852012-07-17T00:09:22.144-07:002012-07-17T00:09:22.144-07:00Seelische Bedrängnis des Täters? Was sit mit dem O...Seelische Bedrängnis des Täters? Was sit mit dem Opfer. Beschneidungen sind final und irreversibel. Für den Täter ist es auszuhalten mit der belastung zu leben. Für die Verstümmelten hingegen nicht - ausser sie sehen als Religionsmündige eine solche Maßnahme ein und lassen sie dann durchführen. In Deutschland also mit 16 Jahren. Soviel Geduld muß sein._._https://www.blogger.com/profile/14741871664464043699noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-34065670193383966282012-07-16T14:58:44.659-07:002012-07-16T14:58:44.659-07:00Herr Nebgen,
Ihre Argumente liest man zuhauf in ...Herr Nebgen, <br /><br />Ihre Argumente liest man zuhauf in diversen Foren und Blogs. Es geht im Grunde gar nicht mehr um die Beschneidung, sondern die Beschneidung (über die man immerhin diskutieren könnte) wird als willkommener Vorwand gesehen, um zum großen Halali auf die Religionen zu blasen. Das haben m. E. auch die katholischen Bischöfe ganz richtig erkannt, als sie sich zu dem Thema, mit dem die katholische Kirche eigentlich gar nichts am Hut hat, geäußert haben.<br /><br />Heute widerspricht die Beschneidung dem Kindeswohl, morgen widerspricht die religiöse Erziehung dem Kindeswohl (die Argumente haben Sie ja schon parat), übermorgen darf man sich erst ab 18 Jahren taufen lassen und auch dann nur, wenn man ein psychiatrisches Gutachten vorlegt, das die volle Zurechnungsfähigkeit bescheinigt. Klar, dass ein Erwachsener, der sich freiwillig beschneiden lassen will, nicht zurechnungsfähig ist, sondern psychiatrische Hilfe braucht, um seinen selbstzerstörerischen Wahn zu überwinden...<br /><br />Aber schon lange davor wird Deutschland wieder "judenfrei" sein, was anscheinend niemand stört.<br /><br />Auch ich sage "wehret den Anfängen".Rastinoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-44432550224076610932012-07-16T14:40:23.377-07:002012-07-16T14:40:23.377-07:00Körperliche Unversehrtheit, Art. 2.
Religionsfreih...Körperliche Unversehrtheit, Art. 2.<br />Religionsfreiheit, Art. 4.<br /><br />Für mich ist damit die Sachlage bzgl. Wertigkeit eindeutig.Anonymoushttps://www.blogger.com/profile/17719922668686968132noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-70250668785023365792012-07-16T14:22:01.680-07:002012-07-16T14:22:01.680-07:00Die Diskussion beweist erneut, dass sich das reale...Die Diskussion beweist erneut, dass sich das reale Leben nicht in Gesetze pferchen lässt.<br /><br />Es genügt auch nicht, darüber nur rein juristisch-dogmatisch zu diskutieren.<br /><br />Die Entscheidungen trifft die Straße.Rolf Schälikehttp://www.buskeismus.denoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-81176329880189596722012-07-16T13:30:24.003-07:002012-07-16T13:30:24.003-07:00Was ist ein Religion wert, die ihre Kinder verstüm...Was ist ein Religion wert, die ihre Kinder verstümmelt.Thomas Bornhaupthttp://www.bornhaupt.denoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-35350080219267110122012-07-16T13:19:06.047-07:002012-07-16T13:19:06.047-07:00Klar, bei BVerfGE 32, 98 geht es um das Gesundbete...Klar, bei BVerfGE 32, 98 geht es um das Gesundbeten. Rechtswidrig und damit strafbar aber im Einzelfall entschuldbar:<br /><br />"Er selbst sei deshalb gegen eine Krankenhausbehandlung. Daraufhin habe er sich BVerfGE 32, 98 (101)BVerfGE 32, 98 (102)an seine Frau gewandt und erklärt, er überlasse ihr die Entscheidung, sie könne in ein Krankenhaus gehen, wenn sie wolle; in der Versammlung werde jedoch ein anderer Weg gelehrt, denn in der Hl. Schrift stehe: "Ist jemand krank, der rufe zu sich die Ältesten der Gemeinde und lasse über sich beten und das Gebet des Glaubens wird dem Kranken helfen." Die Ehefrau des Beschwerdeführers habe daraufhin erklärt, sie lehne die Behandlung im Krankenhaus ab und bitte darum, einen Bruder ihrer Religionsgemeinschaft zu rufen, damit dieser mit ihnen bete; dies sei auch geschehen. Kurze Zeit darauf sei die Ehefrau verstorben."<br /><br />Evtl. könnte man denn das Gesundbeten ja gleich mit regeln. Ehrenmord eher nicht, oder?Rechtsanwalt i.R.https://www.blogger.com/profile/16424291568593111816noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-67367935475101289362012-07-16T12:55:01.891-07:002012-07-16T12:55:01.891-07:00Wo ist der Unterschied zwischen der abgelehnten Be...Wo ist der Unterschied zwischen der abgelehnten Beschneidung von Mädchen und der bei Jungen? Beides ist angeblich religiös motiviert? Dürfen wir dann auch wieder unsere Frauen und Kinder züchtigen wie es uns die Bibel lehrt?<br /><br />Kommt als nächstes die Scharia und wir beginnen statt Vorhäuten gleich ganze Beine und Arme abzuschneiden? Oder wollen wir wieder einen Bagwan inkl. der rituellen Vergewaltigung der Anhängerinnen?<br /><br />Lasst uns eine Religion basteln, die unserse perversesten Phantasien zur straffreien Realität werden lässt.<br /><br />Wehret den Anfängen! Keine Preisgabe der Grundrechte für religiöse FanatikerWernerhttps://www.blogger.com/profile/04891438620465156403noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-61015170085406082192012-07-16T11:26:49.344-07:002012-07-16T11:26:49.344-07:00Interessierte können sich übrigens auch der Petiti...Interessierte können sich übrigens auch der Petition einer engagierten Beschneidungsgegnerin unter <br />http://www.avaaz.org/de/petition/Schutz_der_Kinder_vor_Beschneidungen/?launch anschließenNEBGEN - rough justicehttps://www.blogger.com/profile/13918093236144960443noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-87728212826915996012012-07-16T11:26:30.416-07:002012-07-16T11:26:30.416-07:00Schon mal BVerfGE 32, 98 gelesen?
Ich zitiere mal...Schon mal BVerfGE 32, 98 gelesen?<br /><br />Ich zitiere mal:<br />"Als Teil des grundrechtlichen Wertsystems ist die Glaubensfreiheit dem Gebot der Toleranz zugeordnet, insbesondere auf die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Würde des Menschen bezogen, die als oberster Wert das ganze grundrechtliche Wertsystem beherrscht (BVerfGE 6, 32 [41]; 27, 1 [6]; vgl. auch BVerfGE 30, 173 [193]).<br /><br />Diese Gründe schließen es aus, Betätigungen und Verhaltensweisen, die aus einer bestimmten Glaubenshaltung fließen, ohne weiteres den Sanktionen zu unterwerfen, die der Staat für ein solches Verhalten - unabhängig von seiner glaubensmäßigen Motivierung - vorsieht. Die Ausstrahlungswirkung des Grundrechts aus Art. 4 Abs. 1 GG kommt hier in der Weise zur Geltung, daß sie Art und Maß der zulässigen staatlichen Sanktionen beeinflussen kann. <br /><br />Für das Strafrecht bedeutet das: Wer sich in einer konkreten Situation durch seine Glaubensüberzeugung zu einem Tun oder Unterlassen bestimmen läßt, kann mit den in der Gesellschaft herrschenden sittlichen Anschauungen und den auf sie begründeten Rechtspflichten in Konflikt geraten. Verwirklicht er durch dieses Verhalten nach herkömmlicher Auslegung einen Straftatbestand, so ist im Lichte des Art. 4 Abs. 1 GG zu fragen, ob unter den besonderen Umständen des Falles eine Bestrafung den Sinn staatlichen Strafens überhaupt noch erfüllen würde. Ein solcher Täter lehnt sich nicht aus mangelnder Rechtsgesinnung gegen die staatliche Rechtsordnung auf; das durch die Strafdrohung geschützte Rechtsgut will auch er wahren. Er sieht sich aber in eine Grenzsituation gestellt, in der die allgemeine Rechtsordnung mit dem persönlichen Glaubensgebot in Widerstreit tritt und er fühlt die Verpflichtung, hier dem höheren Gebot des Glaubens zu folgen. Ist diese Entscheidung auch objektiv nach den in der Gesellschaft allgemein herrschenden Wertvorstellungen zu mißbilligen, so ist sie doch nicht mehr in dem Maße vorwerfbar, daß es gerechtfertigt wäre, mit der schärfsten der Gesellschaft zu Gebote stehenden Waffe, dem Strafrecht, gegen den Täter vorzugehen. Kriminalstrafe ist - unabhängig von ihrer Höhe - bei solcher Fallgestaltung unter keinem Aspekt (Vergeltung, Prävention, Resozialisierung des Täters) eine adäquate Sanktion. Die sich aus Art. 4 Abs. 1 GG ergebende Pflicht aller öffentlichen Gewalt, die ernste Glaubensüberzeugung in weitesten Grenzen zu respektieren, muß zu einem Zurückweichen des Strafrechts jedenfalls dann führen, wenn der konkrete Konflikt zwischen einer nach allgemeinen Anschauungen bestehenden Rechtspflicht und einem Glaubensgebot den Täter in eine seelische Bedrängnis bringt, der gegenüber die kriminelle Bestrafung, die ihn zum Rechtsbrecher stempelt, sich als eine übermäßige und daher seine Menschenwürde verletzende soziale Reaktion darstellen würde. "Gastnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-16363330543663562002012-07-16T10:30:31.473-07:002012-07-16T10:30:31.473-07:00Respekt und Abgewogenheit in der Debatte dürfen ni...Respekt und Abgewogenheit in der Debatte dürfen nicht zum Mangel an klaren Positionen führen: wenn wir die Kinder unserer Gesellschaft nicht vor den religiösen Wahnhandlungen ihrer Eltern bewahren, können wir unmittelbar und sofort einpacken.<br /><br />Herzliche Grüße<br /><br />S. Geisler<br />Leiterin einer forensischen Abteilung für psychisch kranke StaftäterDr. S. Geislernoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-67119160336015199342012-07-16T09:42:56.720-07:002012-07-16T09:42:56.720-07:00"Mir fallen einfach keine ein."
Artikel..."Mir fallen einfach keine ein."<br /><br />Artikel 4 Abs.2 bestimmt: "Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet." Damit ist der Stellenwert, den die Religion in unserer Gesellschaft einnehmen darf, recht hoch. Zumindest ein Gesetzesvorbehalt wie: "Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt" wäre nützlich.<br /><br />Weil für viele das Leben auch in einer aufgeklärten Gesellschaft nur schwer erträglich ist, hat Religion und damit deren Schutz eine staatstragende Funktion. Eben Opium fürs Volk. Das wird auch in Zukunft so bleiben, denn wir wollen doch nicht ernsthaft an unserer Klassengesellschaft herumschrauben, oder?Rechtsanwalt i.R.https://www.blogger.com/profile/16424291568593111816noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-39138346786013142292012-07-16T08:23:38.947-07:002012-07-16T08:23:38.947-07:00Die Faz hat dazu einen sehr langen und ausführlich...Die Faz hat dazu einen sehr langen und ausführlichen Artikel:<br />http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/beschneidungen-das-urteil-11820431.htmlTourixnoreply@blogger.com