tag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post3342303463557484523..comments2024-02-07T05:11:43.270-08:00Comments on NEBGEN: Tennispartner des RichtersNEBGEN - rough justicehttp://www.blogger.com/profile/13918093236144960443noreply@blogger.comBlogger7125tag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-28040190603885529772016-08-08T02:42:55.103-07:002016-08-08T02:42:55.103-07:00@Chris Rudolf:
Offen gesagt: Ich kann es nicht meh...@Chris Rudolf:<br />Offen gesagt: Ich kann es nicht mehr hören. Alle Richter, persönlich angesprochen behaupten stets zwei Dinge: <br />1. Eine Initiativbeiordnung durch das Gericht sei ja sooo selten, da fast alle Angeklagten schon einen Anwalt benannt hätten. <br />2. Ausgerechnet sie nähmen überhaupt keine Auswahl nach Gefälligkeit vor, sondern oftmals auch solche Anwälte, die wegen ihrer Konfliktfreudigkeit bekannt seien.<br />In 95% der Fälle: Alles gelogen.Anonymoushttps://www.blogger.com/profile/00729617394679939069noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-78626576177752285932016-08-05T01:47:21.127-07:002016-08-05T01:47:21.127-07:00Meine empirische Grundlage stammt aus einer eigene...Meine empirische Grundlage stammt aus einer eigenen früheren Richtertätigkeit, teils als Strafrichter am Amtsgericht, teils als Beisitzer einer großen Strafkammer in Rheinland-Pfalz, sowie ergänzend Gesprächen mit Kollegen. Dass das keine hinreichende Grundlage für eine Statistik ist und in anderen Bezirken anders sein kann, weiß ich selber, deshalb habe ich von gefühlten 5 % gesprochen. Es mag auch eine Rolle spielen, dass es sich um einen überwiegend ländlichen Bezirk mit niedrigem Migrantenanteil handelte.<br />Wenn ich damals initiativ beigeordnet habe, dann in der Tat meist an eine Handvoll Kandidaten - nämlich an solche örtliche Rechtsanwälte, die bei mir auch öfters als Wahlverteidiger auftraten und die an solchen Mandaten aktiv Interesse bekundet hatten. Keiner von ihnen ein ausgesprochener "Konfliktverteidiger", aber durchweg Anwälte, die Ihren Job nach meinem Eindruck beherrschen und auch unangenehme Anträge nicht scheuen, wenn es sinnvoll ist.Anonymoushttps://www.blogger.com/profile/17755618340525999395noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-7174719424651418962016-08-04T00:48:28.574-07:002016-08-04T00:48:28.574-07:00Nee, also was soll denn dieser Artikel? Es mag zwa...Nee, also was soll denn dieser Artikel? Es mag zwar sein, dass viele die Pflicht- oder von mir aus auch notwendige Verteidigung als Prozesskostenhilfe im Strafrecht missverstehen - aber was hat das mit der in der Tat skandalösen Auswahl der Verteidiger durch den Vorsitzenden zu tun? <br /><br />Am hiesigen Amtsgericht gibt es vielleicht eine Handvoll Kandidaten, die regelmäßig bestellt werden - bei mindestens 50 - 60 Anwälten am Ort. Eine Motivationssteigerung bei den Delinquenten bringt gar nichts: Die einen werden ohnehin selbst aktiv, die anderen - um die es hier geht (die angeblichen 5 % halte ich für frei erfunden) - verdienen die Beiordnung eines unabhängigen und engagierten Verteidigers, der in der Tat von dritter Stelle bestellt werden sollte, z.B. durch die Kammer. Datenschutzrechtliche Probleme sehe ich hier eher nicht. <br />RA JMhttps://ramelchiorblog.wordpress.com/noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-4430741696976106542016-08-03T06:45:09.913-07:002016-08-03T06:45:09.913-07:00Zusatz: Eine dereartige Zahl kann nicht entstehen,...Zusatz: Eine dereartige Zahl kann nicht entstehen, wenn nur 5% der Angeklagten (die auch noch die Kriterien des § 140 StPO erfüllen müssen) einen Verteidiger benennen - und vorher noch keinen benannt hatten.Anonymoushttps://www.blogger.com/profile/00729617394679939069noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-17427924588531373472016-08-03T06:43:46.932-07:002016-08-03T06:43:46.932-07:00@Chris Rudolf:
Woher stammt die eine empirische Gr...@Chris Rudolf:<br />Woher stammt die eine empirische Grundlage erheischende Behauptung von 95 zu 5 %? Nach meiner Erfahrung stimmt das überhaupt nicht. Nach meiner Einschätzung ist der Anteil derer, die jemanden benennen viel viel niedriger.<br />Ich habe mal vor längerer Zeit (ca 2 Jahren) bei Amtsrichtern herum gefragt. Ein Richter mit vollem Dezernat bestellt pro Monat im Schnitt 2-3 Pflichtverteidiger oder Zeugenbeistände. So kommt es auch, dass ein hier ortsbekannter Verurteilungsbegleiter die Wahrheit spricht wenn er sagt, dass er letztes Jahr über 100x seitens des örtlichen Amtsgerichts initiativ beigeordnet wurde. Anonymoushttps://www.blogger.com/profile/00729617394679939069noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-13393729991992858992016-08-03T04:43:27.495-07:002016-08-03T04:43:27.495-07:00Das intransparente Auswahlverfahren ist sicherlich...Das intransparente Auswahlverfahren ist sicherlich ein Missstand, es betrifft aber tatsächlich nur wenige. Gefühlte 95 % der Beschuldigten antworten auf das gerichtliche Schreiben und benennen einen Verteidiger ihrer Wahl. Die restlichen gefühlten 5 % haben nach meiner Erfahrung wohl meist nicht so komplizierte Motive dafür, wie Sie in Ihrem Post andenken, sondern es handelt sich meist um solche Kandidaten, die aus unterschiedlichen Gründen (Suchtproblem, Depressionen, funktionaler Analphabetismus, allgemeine Schwierigkeiten mit Papierkrieg) dazu neigen, Behördenpost ungelesen auf einen Haufen zu schmeißen und zu hoffen, dass ein Wunder geschieht. Denen hilft auch eine ausführlichere Belehrung oder längere Frist nicht weiter. Zutreffend ist aber natürlich, dass gerade diese Klientel einen engagierten Verteidiger nötig hätte und besser davor geschützt werden sollte, einen dem Richter bequemen "Verurteilungsbegleiter" beigeordnet zu bekommen.Anonymoushttps://www.blogger.com/profile/17755618340525999395noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-48783595063024374902016-08-03T03:41:20.660-07:002016-08-03T03:41:20.660-07:00Grundsätzlich hast Du natürlich Recht. Allerdings ...Grundsätzlich hast Du natürlich Recht. Allerdings ist es m.E. verfehlt, die kurze Frist zu kritisieren. Wir können nicht einerseits auf eine frühe Beiordnung (im Sinne des BES) pochen und andererseits endlose Fristen wünschen, zumal eine frühzeitig begonnene Verteidigung sicher vorzugswürdig ist.<br /><br />Hier wäre m.E. der bessere Ansatz, im EV den Verteidigerwechsel zu erleichtern, zumindest, wenn von Seiten des Gerichts ein Kollege aufgedrückt wurde. Hier tun sich die Gerichte, wohl wegen der marginalen Mehrkosten, ja äuß0erst schwer.Schwager ;-)noreply@blogger.com