tag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post849190904132662874..comments2024-02-07T05:11:43.270-08:00Comments on NEBGEN: Immer auf die RadfahrerNEBGEN - rough justicehttp://www.blogger.com/profile/13918093236144960443noreply@blogger.comBlogger8125tag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-34307963805039755272013-06-23T05:50:50.744-07:002013-06-23T05:50:50.744-07:00Wenn man sich dann überlegt, dass zu Fuß Gehende u...Wenn man sich dann überlegt, dass zu Fuß Gehende und Auto Fahrende das nicht tun müssen... ;) Folgt man dieser Argumentation, bräuchte es nicht nur Integralhelme für Autofahrer (im Motorsport und bei ambitionierter Fahrweise sicher üblich und auch zumutbar), auch das Fahren mit einem älteren Auto, das nicht auf dem neuesten Stand der Technik ist, wird so "bestraft". Und müssen es immer unsichtbare graue Autos sein? Schneller als 30 ist auch ganz schlecht,...<br />Für zu Fuß Gehende wird auch im Sommer mindestens eine lange, feste Hose und ordentliches, geschlossenes Schuhwerk zu fordern sein, Knie- und Ellbogenschoner sollten verständige zu Warnwesten mit Reflektoren kosten auch nur 2,99. <br /><br />Schwierig finde ich, dass im Urteil eine besondere Gefährlichkeit gerade des Radfahrens konstruiert wird, die so nicht besteht, gerade im Hinblick auf die vielen, vielen anderen normalen nicht besonders gefährlichen Tätigkeiten, bei denen ebenfalls was passieren könnte, s.o.) und darauf, unter Verweis auf die gerade mal ca. 10% "verständigen Rad Fahrenden" die Helm tragen, eine Obliegenheit gegründet werden soll.<br />Wenn dann noch dazukommt, dass Radhelme umstritten sind, weil sie bei einer geringen Schutzwirkung gegen einige Verletzungen das Risiko für andere Verletzungen erhöhen, wirds umso unverständlicher, weil die Grundlage echt dünne ist.<br /><br />So ist man dann bei einem Radunfall wohl regelmäßig mitschuld, entweder weil man keinen Helm auf hatte und Kopfverletzungen davontrug, die sonst milder gewesen wären, oder gerade weil man Helm trug und dadurch Schäden an der Wirbelsäule oder Hirntraumata erlitten hat, die ohne Helm geringer ausgefallen wären.Pascalnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-23687000610896256182013-06-23T05:47:33.292-07:002013-06-23T05:47:33.292-07:00Ich denke schon, dass den besprochenen Kollegen de...Ich denke schon, dass den besprochenen Kollegen der Unterschied zwischen Rechtspflicht und Obliegenheit klar ist. Die Frage ist nur, ob einem nicht rechtskundigen Bürger es zugemutet werden kann, dass man ohne eine statuierte Rechtspflicht in einer Verordnung oder einem Gesetz auf Schaden sitzen bleiben muss, den man nicht verursacht hat und dadurch eine Rechtspflicht "durch die Hintertür" entsteht, wenn man nicht der Dumme sein will. fernetpunkerhttps://www.blogger.com/profile/07508428693210390241noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-88363262000732857682013-06-21T23:32:39.467-07:002013-06-21T23:32:39.467-07:00Sie haben es immerhin klar herausgearbeitet daß de...Sie haben es immerhin klar herausgearbeitet daß der Fahrradfahrer natürlich nicht "am Unfall schuld" sein soll (wie das bei einigen, selbst juristischen, Beiträgen zum Thema rüberkommt), weil er keinen Helm trägt. <br />Sondern, laut Urteil, nur für die Schwere der Folgen eine Mitverantwortung trägt. <br /><br />Wenn man sich überelgt, daß Mofafahrer einen Helm tragen MÜSSEN. <br /><br />Matthiashttps://www.blogger.com/profile/06935321726438852079noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-19003358419814556322013-06-21T08:57:52.098-07:002013-06-21T08:57:52.098-07:00Klar, auch ein Jurist muss in einem Blog keine jur...Klar, auch ein Jurist muss in einem Blog keine juristischen Fachausdrücke verwenden. Wenn er es aber tut, sollte er sie halbwegs korrekt verwendet, wenn er keine Zweifel an seiner Fachkompetenz wecken will. "Die Schadenshöhe bestimmt sich nach der haftungsausfüllenden Kausalität" - o weh.Gastnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-64278670553753014612013-06-21T02:16:34.764-07:002013-06-21T02:16:34.764-07:00Der Fisch ist doch selber Schuld, dass der Adler i...Der Fisch ist doch selber Schuld, dass der Adler ihn gefressen hat; warum hatte er auch keinen Schutzpanzer? Die Schildkröten haben den doch auch!<br />NEBGEN - rough justicehttps://www.blogger.com/profile/13918093236144960443noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-65701512644719013342013-06-21T02:05:45.009-07:002013-06-21T02:05:45.009-07:00Nochklügerzurückscheißmodus an: Das ist mir zu dog...Nochklügerzurückscheißmodus an: Das ist mir zu dogmatisch. ;-) Die Schadenshöhe bestimmt sich nach der haftungsausfüllenden Kausalität und ein Mitverschulden wirkt sich hierauf aus. NEBGEN - rough justicehttps://www.blogger.com/profile/13918093236144960443noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-31551965412641840682013-06-21T01:49:23.916-07:002013-06-21T01:49:23.916-07:00Seit Jahren streben Rechtskundige und -setzende da...Seit Jahren streben Rechtskundige und -setzende danach, Rechtsunterworfene in Watte zu packen. Wenn damit ein wirtschaftlich oder organisatorisch Schwächerer vor dem Stärkeren geschützt werden soll (z.B. Verbraucherrechte), finde ich das richtig. Verpflichtet man den Schwächeren zum Eigenschutz vor dem Stärkeren und versagt ihm den Rechtsschutz, finde ich das falsch. Aber nur zu, liebes OLG Schläfrich, weiter auf dem Erfolgskurs: Mitverschulden beim Glatteisunfall, weil trotz Witterung auf dem Arbeitsweg weder Knie- noch Ellbogenschutz getragen! Joachim Breuhttps://www.blogger.com/profile/01571054670183244400noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-92175508897605875162013-06-21T01:45:52.655-07:002013-06-21T01:45:52.655-07:00Klugscheissermodus an: Die haftungsausfüllende Kau...Klugscheissermodus an: Die haftungsausfüllende Kausalität hat mit § 254 BGB nichts zu tun. Kausalität und Mitverschulden sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.<br /><br />Hier geht es um ein Mitverschulden des Geschädigten hinsichtlich der Schadenshöhe. Die Verletzung des Fahrradfahrers wäre mit Helm gar nicht eingetreten oder nur weniger intensiv ausgefallen. An diesem Punkt setzt die Mithaftung ein.<br /><br />Im Übrigen hat das OLG Düsseldorf vor vielen Jahren schon eine ähnliche Entscheidung getroffen, allerdings begrenzt auf Sportfahrradfahrer (Rennräder).<br /><br />Klugscheissermodus aus.André van de Veldehttps://www.blogger.com/profile/02474956699498088275noreply@blogger.com