tag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post7597558995535253298..comments2024-02-07T05:11:43.270-08:00Comments on NEBGEN: TINA: Erlaubt ist, was nicht verboten istNEBGEN - rough justicehttp://www.blogger.com/profile/13918093236144960443noreply@blogger.comBlogger5125tag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-82671990727087563052011-07-15T10:25:48.618-07:002011-07-15T10:25:48.618-07:00"Wer bin ich denn, unser Rechtssystem in Frag..."Wer bin ich denn, unser Rechtssystem in Frage zu stellen?"<br /><br />Wohin es führt dies nicht zu tun, sondern willfährig zufolgen haben wir bereits einmal erlebt...Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-45766768793187965532011-07-14T00:37:21.648-07:002011-07-14T00:37:21.648-07:00Die "Identifizierung" einer Person, die ...Die "Identifizierung" einer Person, die auf der Anklagebank sitzt, hat wenig Beweiswert. Dessen muß sich das Gericht bewußt sein, wenn keine vorherige Identifizierung durch eine Wahllichtbildvorlage oder Wahlgegenüberstellung stattgefunden hat.<br /><br />Im übrigen gilt: die Anwälte argumentieren, der Richter entscheidet. So ist nun einmal die Aufgabenverteilung. Es gibt überhaupt keinen Anlaß, sich darüber aufzuregen, wenn ein Richter einen Antrag ablehnt oder einem Argument nicht folgt. Die Frage ist allein, ob er so entscheiden durfte. Und darüber befinden die oberen Instanzen. Wenn diese das genauso sehen wie der Erstrichter, dann ist der Drops gelutscht und der von diesen Entscheidungen Betroffene muß damit leben.<br /><br />Auch in einem Rechtsstaat muß es sich jeder gefallen lassen, notfalls auch mit einem Fehlurteil zu leben, selbst wenn es ihn ins Gefängnis führt. Und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist selbst dann strafbar, wenn das Urteil später als Fehlurteil erkannt und im Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben wird.<br /><br />Wer sich das klarmacht und sich ganz bescheiden als einfacher Arbeiter im Weinberg des Rechts versteht, übt seinen Beruf viel entspannter aus. Wer bin ich denn, unser Rechtssystem in Frage zu stellen?Ulfnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-22809537020966288582011-07-13T12:54:24.000-07:002011-07-13T12:54:24.000-07:00p.s. Wings natürlich, nicht Will.p.s. Wings natürlich, nicht Will.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-23406952785861282011-07-13T12:52:47.081-07:002011-07-13T12:52:47.081-07:00So ein Quark. Das Beispiel des Herrn Will taugt zu...So ein Quark. Das Beispiel des Herrn Will taugt zum Beleg der These "erlaubt ist, was nicht verboten ist" nicht. Es gibt nach der StPO ein Zwischenverfahren, in dem Beweisaufnahme stattfinden kann und eine Hauptverhandlung, in der eine Beweisaufnahme stattfindet. Einen spaßigen Beweisaufnahmeversuch unmittelbar vor Beginn der Hauptverhandlung sieht sie nicht vor, abgesehen davon, dass bei solchen Experimenten auch keinerlei Verpflichtung der Zeugen besteht, irgendwelche Aussagen zur Identifizierung zu machen. <br />Und : in der StPO steht auch nicht, dass man Zeugen nicht als "elende Drecksperson" bezeichnen darf, wie es ein Halbgötterinschwarzkritisierender RA mal getan haben soll. Heißt aber nicht, dass es erlaubt wäre. Und in 238 StPO steht glaub ich etwas von einer Verhandlungsleitung durch den Vorsitzenden und nicht durch den Verteidiger.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-190983632335102132011-07-12T22:10:14.891-07:002011-07-12T22:10:14.891-07:00Das passiert in vorauseilendem Gehorsam.
Demnächs...Das passiert in vorauseilendem Gehorsam. <br />Demnächst ist bestimmt mit einer BGH-Entscheidung zu rechnen, die auch dieses Recht des Angeklagten entfernt.<br />Wir haben doch die Verständigung im Strafprozess, das sollte an Rechten für den Angeklagten doch reichen.Matthiasnoreply@blogger.com