tag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post3547008971579858115..comments2024-02-07T05:11:43.270-08:00Comments on NEBGEN: Polizisten irren selten,...NEBGEN - rough justicehttp://www.blogger.com/profile/13918093236144960443noreply@blogger.comBlogger4125tag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-10914801498461961612014-09-17T05:03:45.714-07:002014-09-17T05:03:45.714-07:00Sehr geehrter Herr Kollege,
die Ausführungen zum ...Sehr geehrter Herr Kollege,<br /><br />die Ausführungen zum unvermeidbaren Verbotsirrtum betreffen das zweite Urteil und wurden vom BGH nicht beanstandet. Hätte man dem Beamten diesen Verbotsirrtum nicht zugestanden, hätte man nämlich folgerichtig nicht nur wegen fahrlässiger Tötung, sondern wegen vorsätzlicher Freiheitsberaubung mit fahrlässig herbeigeführter Todesfolge verurteilen müssen (§ 239 IV StGB, Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren). Die polizeiliche Ingewahrsamnahme ist tatbestandlich immer eine vorsätzliche Freiheitsberaubung, die lediglich dann nicht rechtswidrig ist, wenn der Polizist sich dabei im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen bewegt. Eine fahrlässige Fehlvorstellung über den Inhalt der gesetzlichen Grundlagen führt hierbei nicht zum Wegfall des Vorsatzes, weil die Rechtswidrigkeit der Freiheitsberaubung kein Tatbestandsmerkmal ist, daher musste das Gericht den Klimmzug mit dem angeblich unvermeidbaren Verbotsirrtum machen, um bezüglich der Freiheitsberaubung zum Schuldausschluss zu kommen.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-76257355962971382512014-09-10T02:02:02.974-07:002014-09-10T02:02:02.974-07:00Bei all diesen Nebenschauplätzen könnte man fast v...Bei all diesen Nebenschauplätzen könnte man fast vergessen, dass Oury Jalloh in der selben Nacht auch noch ermordet wurde...Thomas R.noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-17871267605877380632014-09-10T00:07:32.009-07:002014-09-10T00:07:32.009-07:00Das Schutzobjekt der Gesetze in diesem Staat ist n...Das Schutzobjekt der Gesetze in diesem Staat ist nicht mehr der Bürger, sondern seine Polizei.<br /><br />Sie muss bei Demos und Fußballspielen keine Identifikationsmerkmale wie zumindest eine Nummer tragen zu müssen. Schlägt einer über die Stränge, kann man ihm seine Straftat dank Helm und Maske nicht beweisen.<br /><br />Und wird doch einmal einer überführt, darf er sich dümmer stellen, als jeder andere Bürger.Thorstennoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-70133544744557143492014-09-09T14:02:52.960-07:002014-09-09T14:02:52.960-07:00Es trifft nicht zu, dass der BGH die Erwägung des ...Es trifft nicht zu, dass der BGH die Erwägung des LG Magdeburg, wonach hinsichtlich der Freiheitsberaubung ein vermeidbarer Verbotsirrtum vorliege, "aufgehoben" oder missbilligt hätte (auch die FAZ behauptet das nicht). Darauf kam es nach der Lösung des BGH schlicht nicht mehr an. <br /><br />Ihnen scheint zudem der Fall nicht bekannt zu sein. Das Besondere war hier, dass die ständige Praxis der Dessauer Polizei, bei nächtlicher Ingewahrsamnahme Volltrunkener zum Eigenschutz keine richterliche Anordnung herbeizuführen, von den Vorgesetzten gebilligt und von der Justiz nie beanstandet worden war. Das ist nun wieder seinerseits zu kritisieren, lässt aber in der Tat den Vorwurf gegen den einzelnen Beamten entfallen.<br /><br />Dass ein Richter, wenn man ihn denn gefragt hätte, ohne jeden Zweifel angeordnet hätte, einen zur Eigensicherung in Gewahrsam genommenen Volltrunkenen mitten in der Nacht wieder "freizulassen", können Sie einfach nicht ernst meinen.Gastnoreply@blogger.com