tag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post2954405597016645828..comments2024-02-07T05:11:43.270-08:00Comments on NEBGEN: Aber ich bin doch kein Verbrecher!NEBGEN - rough justicehttp://www.blogger.com/profile/13918093236144960443noreply@blogger.comBlogger3125tag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-3934193120703942232015-01-16T02:57:41.958-08:002015-01-16T02:57:41.958-08:00Die allermeisten Mandanten kann ich auf den "...Die allermeisten Mandanten kann ich auf den "Schweigen, bis die Akte da ist"-Kurs trimmen. Zum Glück! <br /><br />Beim Rest gilt: "Des Mandanten Wille..." - verbunden mit einer fetten Aktennotiz, dass man dem Mandanten mehrfach davon dringend abgeraten hat.<br /><br />Und fängt der Mandant an, plötzlich selbst zur Polizei zu gehen oder die Staatsanwaltschaft anzurufen, muss man sich ernsthaft überlegen, ob man das Mandat nicht besser niederlegt.Thorstennoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-82537337986221185042015-01-15T12:55:45.626-08:002015-01-15T12:55:45.626-08:00der bisher im Leben Unbescholtene denkt immer, die...der bisher im Leben Unbescholtene denkt immer, die Polizei würde schon die Wahrheit herausfinden, und das beste sei, alles auf den Tisch zu legen, damit die Polizei erkenne, wie es gewesen sei. Dann werde alles gut. Wen ich dann die Predigt von "Polizei im Ermittlungsverfahren gegen Sie ist Gegner, sonst nichts, kriege ich manchmal Blicke, als sei ich "Mork vom Ork", Kommunist, Neonazi, Anarchist, ISIS, oder sonstiger Staatsfeind.Nebgen und Kollegin Braun haben recht:Unschuldige (ich will sagen: nicht Vorgeahndete) sind schwierig.cepagnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-53310341218041751942015-01-15T12:46:14.040-08:002015-01-15T12:46:14.040-08:00ich hatte vor kurzem einen lieben Opi (70+, unbesc...ich hatte vor kurzem einen lieben Opi (70+, unbescholten bis zum geht nicht mehr). § 315c. Der hat allein eine fünfseitige handschriftliche Einlassung mit Teilgeständnischarakter abgegeben. Zu mir ist er erst gekommen, als er in der Anklageschrift etwas von "entziehung der Fahrerlaubnis" laß. War dann naturgemäß schwierig. Beim rechtzeitigen Gang zum Verteidiger wäre es ein glatter Freispruch geworden.<br />cepagnoreply@blogger.com