tag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post2919683694633319701..comments2024-02-07T05:11:43.270-08:00Comments on NEBGEN: Strafschärfend zu werten ist die Begehung der TatNEBGEN - rough justicehttp://www.blogger.com/profile/13918093236144960443noreply@blogger.comBlogger3125tag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-2809150419071482332010-10-14T14:20:00.366-07:002010-10-14T14:20:00.366-07:00Das ist aber nicht fehlerhaft. Ehe man so starke W...Das ist aber nicht fehlerhaft. Ehe man so starke Worte wie "wo ...das Denken gelernt" verwendet, sollten Sie mal nachlesen im Handbuch Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren Rdnr. 483 nebst den dort zitierten<br /> BGH NSTZ 93,385 und BGH 1 StR 427/84.<br /><br />Denn dass zwei Kinder verwaist sind, gehört zu den verschuldeten Folgen der Tat (und deshalb dürfen solche mittelbar "Verletzten" ja auch als Nebenkläger auftreten), ebenso wie z.B. psychische Folgen bei Angehörigen.<br /><br />Strafmildernd hingegen ist nicht, wenn der Angeklagte durch die Tat verwitwet und vereinsamt ist.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-4151186458524945212010-06-30T09:32:05.166-07:002010-06-30T09:32:05.166-07:00Vielleicht lässt sich das Gericht dann ja auch dra...Vielleicht lässt sich das Gericht dann ja auch drauf ein, den Tod seiner Lebensgefährtin als entlastender Moment gelten zu lassen. ;)Dirkhttps://www.blogger.com/profile/05186973115873177427noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-51685249276267639902010-06-30T08:59:49.232-07:002010-06-30T08:59:49.232-07:00Och, gelegentlich wird ein Urteil vom hiesigen Amt...Och, gelegentlich wird ein Urteil vom hiesigen Amtsgericht ja auch mal mit den Worten begründet: "Und wenn man [gegen einen Strafbefehl, d.Verf.] vor Gericht geht, dann wird es eben teurer!"<br /><br />Auch eine Art von Begründung...André van de Veldehttps://www.blogger.com/profile/02474956699498088275noreply@blogger.com