tag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post2100745847904646225..comments2024-02-07T05:11:43.270-08:00Comments on NEBGEN: Worthülsen ohne PatronenNEBGEN - rough justicehttp://www.blogger.com/profile/13918093236144960443noreply@blogger.comBlogger4125tag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-33501542374090029822012-05-09T01:05:32.428-07:002012-05-09T01:05:32.428-07:00Mit Verlaub, Herr Nebgen, Sie verbreiten Unsinn. P...Mit Verlaub, Herr Nebgen, Sie verbreiten Unsinn. Plausibel heißt nachvollziehbar, begreiflich, überzeugend. <br /><br />Die Arbeit des Anwalts besteht u.a. auch darin (z.B. bei Strafverteidigung) "Unplausibilitäten" in den Angaben von Belastungszeugen herauszuarbeiten.<br /> Das ist das ganz normale Handwerkszeug für die Beweisaufnahme und die anschließende Beweiswürdigung von Zeugenaussagen. <br />Genau so im Zivilrecht bei der Prüfung der Angaben einer Partei oder eines Zeugen. <br />Unplausibel ist es z.B. , wenn ein Zeuge behauptet, er habe sich auf dem Rücksitz eines Autos angeregt mit seinem Sitznachbarn über dessen neues Smartphone unterhalten und verschiedene Featurers ausprobiert, aber ganz genau gehört, dass "sein" Fahrer vor dem Linksabbiegen geblinkt habe und zudem ganz genau gesehen, dass der Fahrer seiner zweimaligen Rückschaupflicht nachgekommen sei, ehe ihm ein heranrasender Überholender in den Kotflügel fuhr.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-43806889925851304812012-05-08T07:00:22.098-07:002012-05-08T07:00:22.098-07:00Naja, Herr Nebgen, wenn ein Vortrag widerspruchsfr...Naja, Herr Nebgen, wenn ein Vortrag widerspruchsfrei ist, den Denkgesetzen nicht widerspricht, schlüssig und stringent vorgetragen ist, spricht das nicht erstmal für Vortragenden? Wie ist das denn mit der Darlegungslast? Bevor es an die Beweise und Argumente geht, muss erstmal schlüssig vorgetragen werden. Ob man das dann im Ergebnis "plausibel" nennt oder anders, dürfte vielmehr eine Geschmacksfrage sein.<br /><br />Aus http://de.wikipedia.org/wiki/Darlegungslast:<br /><br /><i>Grundsätzlich muss der Kläger zunächst die anspruchsbegründenden Tatsachen vortragen. Kommt er dieser Obliegenheit nicht nach, verliert er den Prozess, ohne dass der Beklagte sich zum Sachverhalt äußern muss. Die Klage ist <b>unschlüssig</b>.</i>fernetpunkerhttp://fernet-punker.blogspot.comnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-51056644824531225442012-05-08T04:50:54.937-07:002012-05-08T04:50:54.937-07:00Ich glaube, Sie verwechseln Patronen mit Kugeln.Ich glaube, Sie verwechseln Patronen mit Kugeln.Sportschützenoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-2975748812315194046.post-6484747897683251982012-05-08T02:38:42.616-07:002012-05-08T02:38:42.616-07:00In dem von RA Müller berichteten Fall hat das Geri...In dem von RA Müller berichteten Fall hat das Gericht keineswegs eine bloß "plausible" Tatsache als erwiesen angesehen. Es hat nur den Parteien anheim gestellt, bei der Entscheidung über die Alternative "Vergleichsabschluss" ./. "Beantragung eines Sachverständigengutachtens" (das vermutlich Kosten in einer den Streitwert übersteigenden Höhe verursacht hat) die Aussichten zu bedenken, dass der Sachverständige zum selben Ergebnis kommt wie der immerhin "plausible" Arztbericht. Daran ist überhaupt nichts zu bemängeln, und es ist nur zu hoffen, dass der RA Müller seinen Mandanten auch ohne den gerichtlichen Hinweis im gleichen Sinne beraten hätte.Gastnoreply@blogger.com