Jedenfalls lag es der zuständigen Staatsanwältin noch nicht vor, als sie mich eine Woche später anrief. Sie fragte nach, ob noch eine Stellungnahme käme - oder ob sie schon anklagen könne.
Soviel zu der Frage, wovon Polizei und Staatsanwälte ausgehen. Staatsanwälte und Polizei gehen nach meiner Erfahrung immer davon aus, dass JEDER Beschuldigte auch schuldig ist. Das hat zwar mit dem Gesetz nichts zu tun, aber dafür viel mit dem so genannten Inertia-Effekt.
Wenn wir schon mal einen Beschuldigten haben, warum dann weiter ermitteln?
Verstehe ich nicht:
AntwortenLöschenWenn die StA'in nach Aktenlage / bisherigem Stand der Ermittlungen der Meinung ist, dass genügender Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage besteht, ist es doch verständlich, dass sie anklagen will.
Allerdings fragte sie dann eben nochmal bei Ihnen nach, ob Sie nicht doch noch etwas vorzutragen hätten, was die Sache vielleicht in ein anderes Licht rücken würde.
Insofern verstehe ich Ihr StA-Bashing nicht.
@ John Doe: Ja, okay. Ich hätte dazu sagen sollen, dass es bis dato keinerlei Ermittlungen entlastender Tatsachen gegeben hat, obgleich die sich angesichts des Sachverhaltes hätten aufgedrängen müssen . Mir ging es aber auch eher um die Grundhaltung, die dem zu entnehmen ist.
AntwortenLöschenJa klar.
AntwortenLöschenGegen Ihre Erfahrung und die Existenz der von Ihnen unterstellten "Grundhaltung" spricht freilich, dass die Staatsanwaltschaften Jahr für Jahr rund 30 % aller Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO, also mangels hinreichenden Tatverdachts, einstellen (Quelle: Statistisches Bundesamt).
AntwortenLöschenDie Grundhaltung der Staatsanwaltschaft kann man aus dem kleinen Wörtchen "schon" erkennen:
AntwortenLöschenKönnen wir schon anklagen, oder müssen wir noch auf den Schriftsatz warten? Angeklagt wird ja sowieso...