Freitag, 28. Mai 2010

Verteidigung zweiter Klasse, erster Teil

Das leidige Thema Pflichtverteidigung ärgert mich, seit ich Strafverteidigungen übernehme. Mir ist - ehrlich gesagt - nicht ganz klar, wie Kollegen es vermeiden wollen, bei regelmäßigen Beiordnungen zum "Verurteilungsbegleiter" zu degenerieren.

Ich habe in zwei Gerichtsbezirken sehr ähnliche Erfahrungen gemacht und habe daher einigen Anlass zu der Annahme, dass es anderswo auch nicht anders läuft. In Hamburg ist die Erfahrung besonders krass, nämlich:

1.
Wer als bestellter Verteidiger einen Beweisantrag stellt oder Rechtsmittel einlegt, wird nicht wieder zum Pflichtverteidiger bestellt. Derartig unkooperatives Verhalten seitens des bestellten Verteidigers scheint sich obendrein in Windeseile im gesamten Gericht zu verbreiten, so dass auch andere Richter darauf reagieren, den Verteidiger mitunter sogar darauf ansprechen.

2.
Einige Richter erwarten vom bestellten Verteidiger, dass dieser den Angeklagten zu einemGeständnis bewegt und formulieren diese Erwartungshaltung auch ungeniert. Erhalten diese Richter anfangs der Beweisaufnahme kein Geständnis, reagieren sie verärgert und beschweren sich, dass der Verteidiger ihnen das nicht vorab mitgeteilt hat. Weitere Reaktion: siehe 1.

3.
Dies führt dazu, dass von etwa 500 im Strafrecht tätigen Kollegen in Hamburg etwa 20 alle Bestellungen unter sich aufteilen. Diese Kollegen sind in der Regel täglich am Gericht und sind von den Beiordnungen wirtschaftlich abhängig, da sie schon wegen dieses Zeitaufwands kaum eine andere Tätigkeit mehr entfalten können.

Wie ein Verteidiger unter diesen Umständen die Interessen seines Mandanten wahren will, ist mir schleierhaft. Die geschilderte Symbiose zwischen Gericht und Verteidigung erfüllt zudem alle Tatbestandsmerkmale der Vorteilsnahme bzw. Vorteilsgewähr und müsste eigentlich die Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen.

Fortsetzung folgt.

2 Kommentare:

  1. Herr Kollege,

    ich sehe mich durch Ihren unzutreffenden und pauschalisierenden Beitrag dazu veranlasst, erstmals einen Blog-Eintrag zu kommentieren.

    Zwar teile ich die Einschätzung, dass zahlreiche permanent beigeordnete Kollegen in einen (gelegentlich unbewussten) Interessenkonflikt geraten müssen, sofern sie es mit Vorsitzenden zu tun haben, die auf die von Ihnen beschriebene Weise auf ernstgemeinte Verteidigung reagieren.
    Nichtsdestoweniger habe ich persönlich (bei einer die wirtschafliche Unabhängigkeit gewährleistenden Anzahl an Wahlmandanten) die positive Erfahrung gemacht, von Vorsitzenden von zwei Amtgerichten in Hamburg sowie einem Amtsgericht im nördlichen Niedersachsen trotz diverser Rechtsmitteleinlegungen und einiger konfrontativ erstrittener Freisprüche hin und wieder beigeordnet zu werden. Es gibt tatsächlich einige Richter, die mit einer tatsächlich am Mandanteninteresse orientierten Verteidigung auch im Nachhinnein professionell umgehen können.

    Auführungen zu dem Umstand, dass Pflichtverteidigungen finanziell allerdings (im Vergleich zu Wahlmandaten) eher unattraktiv sind, verkneife ich mir nun.

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  2. Dass hier irgendwas 'faul' ist, ist mir unterschwellig damals in Schutzhaft (U-Haft) schon klar geworden. Mein Zellenkollege hatte Besuch von seinem Anwalt. Ich hab' mich gleich mit in den Besuchsgang ("Märchenwald") geschmuggelt. Als sein Anwalt dann fertig war, habe ich ihm meinen Fall geschildert. Ich hatte einen Anwalt, den ich beigeordnet bekam, der war aber noch nicht bei mir. Als der Anwalt den Namen des beigeordneten Anwalts hörte, hat er gleich nach seinem Praktikanten gerufen" "Schau mal, jetzt hat der XXX schon wieder eine Beiordnung geschnappt, der XXX bekommt sie einfach immer ALLE! Naja, das kann für den Karsten (ich) GUT oder SCHLECHT sein.."
    Es war denkbar schlecht. Meinen Fall kann man googeln.

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